April 7, 2025
Im Zusammenhang mit dem Berliner Testament oder bei Enterbungen von Kindern ist immer wieder vom sogenannten Pflichtteil bei Erbschaft die Rede. Tatsächlich gibt es diese Regelung im Erbrecht, die vor allem Ehepartnern und Kindern eine Mindestbeteiligung am Nachlass sichert. Damit die Pflichtteilsansprüche nicht zu unerwarteten Problemen führen, sollten frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden. Erfahren Sie hier mehr darüber, warum auch ein Testament nicht vor dem Pflichtteilsanspruch schützt und warum sich Schenkungen schon zu Lebzeiten anbieten, um sowohl Erbschaftssteuer zu sparen als auch die Auszahlung von Pflichtteilen zu vermeiden.