Unternehmensformen: Übersicht und Vergleich

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Sie haben sich dazu entschieden, ein Unternehmen zu gründen? Nun stehen Sie vor der Herausforderung, eine Rechtsform für Ihr Unterfangen festlegen zu müssen? Doch bei all den vielen verschiedenen Unternehmensformen wissen Sie einfach nicht, welche die Richtige für Ihr Geschäftsvorhaben ist? Dann bieten wir Ihnen in unserer großen Unternehmensformen Übersicht einen praktischen Überblick und Vergleich über die unterschiedlichen Arten, deren jeweiligen Besonderheiten, Vor- und Nachteile sowie spezifischen Voraussetzungen.

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

Was ist eine Unternehmensform?

Eine Unternehmensform bezeichnet die rechtliche Strukturierung und Organisation eines Unternehmens. Sie bestimmt dessen Haftung, Steuer- und Buchführungspflichten und die Unternehmensführung. Unterschiedliche Unternehmensformen, unterschieden in Einzelunternehmen, Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG), bieten jeweils spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich der Haftung, der Kapitalbeschaffung, der Besteuerung und der Geschäftsführung.

Welche Unternehmensformen gibt es?

Grundsätzlich werden Unternehmensformen in drei Arten unterteilt:

  1. Einzelunternehmen
  2. Personengesellschaften
  3. Kapitalgesellschaften

Was zählt zu einem Einzelunternehmen?

Als Einzelunternehmen gelten:

  • Freiberufler
  • Einzelkaufleute
  • Alleinige Inhaber von Handwerksbetrieben
  • Selbstständige in verschiedenen Branchen (Dienstleistungen, Handel)

Welche Rechtsformen gehören zu den Personengesellschaften?

Zu einer Personengesellschaft gehören:

  • GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)
  • Stille Gesellschaft

Welche Rechtsformen gehören zu den Kapitalgesellschaften?

Zu den Kapitalgesellschaften zählen:

  • GmbH
  • GmbH & Co.KG
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • UG (Unternehmergesellschaft)

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen ist eine Geschäftsform, in der eine einzelne Person Eigentümer ist und die volle Verantwortung für das Unternehmen trägt, einschließlich aller Schulden und rechtlichen Verpflichtungen. Einzelunternehmer haften mit ihrem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen, einschließlich Bankkonten, Immobilien und Wertgegenständen, jedoch innerhalb der gesetzlichen Pfändungsgrenzen. Daher ist es ratsam, sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Zu einem Einzelunternehmen zählen Freiberufler, Einzelkaufleute und alleinige Inhaber von Handwerksbetrieben, die selbstständig und eigenverantwortlich ihr Geschäft führen, ohne dabei eine separate juristische Person, wie eine GmbH oder AG, zu bilden. Diese Unternehmensform ist charakteristisch für kleine und mittelständische Unternehmen in verschiedenen Branchen, von Dienstleistungen bis hin zum Handel.

Einige Hauptvorteile eines Einzelunternehmens sind der Wegfall der Notwendigkeit eines Anfangskapitals und relativ geringe Anmeldekosten, meist zwischen 30 und 40 Euro. Die Gründungsprozeduren sind überschaubar, und als Freiberufler oder kleiner Gewerbetreibender kann die Steuererklärung durch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgewickelt werden.

Für Einzelkaufleute ist die doppelte Buchführung vorgeschrieben, es gibt allerdings Ausnahmen: Diese Pflicht entfällt, wenn der Jahresüberschuss unter 60.000 Euro bleibt oder der Gesamtumsatz 600.000 Euro nicht überschreitet, und das zwei Jahre hintereinander.

Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben. Die Gesellschafter bringen Kapital, Arbeitskraft oder andere Ressourcen ein und teilen Gewinne und Verluste. Bei Personengesellschaften steht nicht das Kapital, sondern die persönliche Zusammenarbeit und Haftung der Gesellschafter im Vordergrund. Außerdem sind die Gesellschafter bei einer Personengesellschaft im Handelsregister namentlich verzeichnet.

Vor- und Nachteile einer Personengesellschaft

Vorteile:

  • Eine Mindesteinlage ist nicht notwendig
  • Der Gründungsprozess ist einfach
  • Es gibt einen Freibetrag für die Gewerbesteuer

Nachteile:

  • Gehaftet wird mit dem Privatvermögen
  • Gehälter können nicht als Betriebsausgabe angerechnet werden

 

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Form der Personengesellschaft, die durch einen Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen gegründet wird, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, meist wirtschaftlicher Natur. Der Gesellschaftsvertrag kann dabei schriftlich, aber auch mündlich geschlossen werden. 

Die Gründung ist zwischen zwei oder mehr Personen möglich.

In der GbR Unternehmensform haften alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich mit ihrem Privatvermögen. Das bedeutet, dass im Falle eines Schadens das Privatvermögen bis zu den gesetzlichen Grenzen herangezogen werden kann. Eine individuelle Haftungsverteilung unter den Gesellschaftern kann jedoch im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.

Die Geschäftsführung liegt bei allen Gesellschaftern gemeinsam. Möchte man bestimmte Führungsaufgaben wie Buchführung, Überwachung oder Vertragsabschlüsse auf bestimmte Gesellschafter übertragen, sollte dies ebenfalls im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapitaleinlage, und die GbR wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Innerhalb eines Monats nach Geschäftsaufnahme muss sich jeder Gesellschafter einer GbR beim Gewerbeamt anmelden und den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” beim Finanzamt einreichen. Für freiberufliche Aktivitäten entfällt diese Anmeldepflicht. 

Die GbR zählt zu jenen Unternehmensformen, welche besonders bei kleineren, partnerschaftlichen Vorhaben wie Freiberuflergemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften oder auch temporären Projekten beliebt sind.

Offene Handelsgesellschaft (OHG) 

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) zählt bei den Unternehmensformen zur Personengesellschaft. Sie wird für den Betrieb eines Handelsgewerbes von mindestens zwei Personen gegründet. Die Gesellschafter der OHG haften persönlich, unbeschränkt und zu gleichen Teilen mit ihrem gesamten Privatvermögen, was bedeutet, dass sie gemeinsam für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen. Es ist kein Mindestkapital erforderlich.

Eine OHG ist im Handelsregister einzutragen und zeichnet sich durch ihre Transparenz und klare Struktur aus. Die OHG ist besonders bei mittleren und größeren Handelsunternehmen beliebt, da sie eine enge Zusammenarbeit und eine klare Verteilung von Verantwortung und Entscheidungsbefugnissen unter den Gesellschaftern ermöglicht.

Im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags ist es möglich, offiziell Befugnisse und Aufgaben zu verteilen, allerdings ist ein solcher Vertrag nicht zwingend erforderlich für die Gründung. Zudem müssen Unternehmen eine doppelte Buchführung durchführen und jährlich einen Jahresabschluss sowie eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung vorlegen.

Kommanditgesellschaft (KG) 

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Variante der Personengesellschaft, bei der mindestens zwei Personen ein Handelsgewerbe betreiben. Sie zeichnet sich durch zwei Arten von Gesellschaftern aus: Komplementäre und Kommanditisten. Komplementäre haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen und sind für die Geschäftsführung verantwortlich, während Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften und meist keine aktive Rolle in der Geschäftsführung übernehmen. Diese Struktur macht die KG attraktiv für Unternehmungen, die von der aktiven Leitung durch einen oder mehrere Vollhafter profitieren, während sie gleichzeitig Kapital von Investoren anziehen, die eine begrenzte Haftung bevorzugen. Bei einer KG ist zudem kein Mindestkapital erforderlich, jedoch muss für die Gründung eine Eintragung ins Handelsregister erfolgen.

Stille Gesellschaft 

Eine stille Gesellschaft ist eine besondere Form der Unternehmensbeteiligung, bei der eine Person (der stille Gesellschafter) Kapital in das Unternehmen eines anderen (des Geschäftsinhabers) einbringt. Der stille Gesellschafter ist am Gewinn (und eventuell auch am Verlust) des Unternehmens beteiligt, tritt aber nach außen hin nicht in Erscheinung und hat in der Regel keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. 

Diese Form der Gesellschaft eignet sich für Investoren, die an den Erträgen eines Unternehmens partizipieren möchten, ohne aktiv in deren Leitung oder das Tagesgeschäft involviert zu sein. Die stille Gesellschaft ist flexibel gestaltbar und findet häufig Anwendung als Finanzierungsinstrument in kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Kapitalgesellschaften

Bei einer Kapitalgesellschaft steht die Identität der Gesellschafter eher im Hintergrund.

Eine Kapitalgesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlage beschränkt ist und das Unternehmen als juristische Person rechtlich von den Eigentümern getrennt ist. Zu den bekanntesten Formen von Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). 

Im Gegensatz zu Personengesellschaften steht bei Kapitalgesellschaften das zur Verfügung gestellte Kapital im Vordergrund, nicht die Identität der Gesellschafter. Diese Unternehmensform ist beliebt für größere Unternehmen und solche, die Investitionen von außen anziehen wollen, da sie eine klare Struktur für die Haftung und die Verteilung von Gewinnen und Verlusten bietet.

Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, ist es notwendig, eine erforderliche Mindesteinlage aufzubringen, einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag aufzusetzen und eine Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen.

Vor- und Nachteile einer Kapitalgesellschaft

Vorteile:

  • Beschränkte Haftung entsteht durch eine Kapitaleinlage
  • Hat ein professionelles geschäftliches Ansehen
  • Die Geschäftsanteile sind übertragbar

Nachteile:

  • Der Gründungsprozess ist aufwendiger
  • Es gibt einen Mehraufwand bei der Buchhaltung
  • Eine Mindesteinlage ist erforderlich
  • Bei Auswanderung wird eine Wegzugssteuer fällig

 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine weit verbreitete Form der Kapitalgesellschaft in vielen Ländern, die sowohl für kleine als auch für mittelständische Unternehmen geeignet ist. Da für die Gründung einer GmbH jedoch nur mindestens ein Gesellschafter notwendig ist, sind auch Ein-Personen-GmbHs problemlos möglich. 

Bei einer GmbH ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt, das heißt, sie haften nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. 

Für die Gründung einer GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der notariell beurkundet werden muss. Die GmbH agiert als eigenständige juristische Person, die Verträge abschließt und Steuern entrichtet. Die GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden und erfordert ein Mindeststammkapital. Dieses beträgt derzeit 25.000 Euro (§ 5 GmbHG), wovon jedoch vor der Anmeldung nur die Hälfte aufzubringen ist. 

Die Rechtsform der GmbH ist besonders beliebt, weil sie rechtliche Sicherheit bietet und gleichzeitig Flexibilität in der Unternehmensführung ermöglicht, da die Geschäftsführung durch einen oder mehrere Geschäftsführer erfolgt, die nicht zwingend Gesellschafter sein müssen. Die Geschäftsführung kann dabei sowohl von den Gründern selbst als auch von dafür angestellten Personen übernommen werden, wobei auch die Möglichkeit besteht, mehrere Geschäftsführer zu ernennen. Eine wichtige Rolle spielt zudem die Gesellschafterversammlung, die unter anderem für den Jahresabschluss verantwortlich ist. Bei einer GmbH mit mehr als 500 Mitarbeitern ist die Einrichtung eines Aufsichtsrats vorgeschrieben, der die Tätigkeit der Geschäftsführung überwacht.

Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft (UG), oft auch als “Mini-GmbH” bezeichnet, ist eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland. Sie wurde eingeführt, um Unternehmensgründungen zu erleichtern und kleinen Unternehmen den Zugang zur Rechtsform der GmbH zu ermöglichen. Ein wesentliches Merkmal der UG ist, dass sie mit einem geringeren Stammkapital als die üblichen 25.000 Euro einer GmbH gegründet werden kann; theoretisch reicht bereits 1 Euro aus. 

Wie die GmbH haften auch bei der UG Unternehmensform die Gesellschafter nicht persönlich, sondern nur in Höhe ihrer Kapitaleinlagen. Allerdings muss die Unternehmergesellschaft einen Teil ihres Jahresgewinns zurücklegen, um das Stammkapital schrittweise auf die Mindestsumme einer regulären GmbH zu erhöhen. Sobald dies erreicht ist, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

Aktiengesellschaft (AG) 

Eine Aktiengesellschaft (AG) zählt bei den Unternehmensformen zur Kapitalgesellschaft. Bei der AG ist das Grundkapital in Aktien aufgeteilt. Diese Unternehmensform ermöglicht es, Kapital von einer Vielzahl von Aktionären zu sammeln, die jeweils Anteilseigner des Unternehmens sind. Die Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage und sind nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft verantwortlich.

Die AG wird durch einen Vorstand geführt, der die Geschäfte leitet und die Gesellschaft nach außen vertritt. Die Überwachung des Vorstandes erfolgt durch den Aufsichtsrat, der von der Hauptversammlung der Aktionäre gewählt wird. Die Hauptversammlung, in der die Aktionäre ihre Rechte ausüben, ist das höchste Entscheidungsgremium einer AG. 

Die Einrichtung einer AG erfordert einen relativ aufwändigen Gründungsprozess. Zuerst muss ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro bereitgestellt werden, welches sowohl in bar als auch, in bestimmten Fällen, als Sachwert eingebracht werden kann. Außerdem ist die Benennung von mindestens drei Mitgliedern für den Aufsichtsrat notwendig, demgegenüber der Vorstand berichtspflichtig ist.

Aktiengesellschaften eignen sich besonders für größere Unternehmen, die Zugang zu Kapitalmärkten suchen, da die Ausgabe von Aktien es ermöglicht, umfangreiche Finanzmittel zu beschaffen.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 

Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) kombiniert Elemente einer Aktiengesellschaft (AG) mit denen einer Kommanditgesellschaft (KG). Für ihre Gründung ist mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) erforderlich, sowie ein Grundkapital von 50.000 Euro. Die Gründung wird offiziell, sobald die Satzung der KGaA notariell beglaubigt und in das Handels- sowie das Transparenzregister eingetragen ist.

In der KGaA existieren neben dem oder der Komplementär/in auch Kommanditaktionäre, die ähnlich den Kommanditisten in einer KG nur bis zur Höhe ihrer Aktieneinlagen haften.

Die Struktur einer KGaA beinhaltet:

  • Einen Vorstand: Dieser besteht aus den persönlich haftenden Gesellschaftern und übernimmt die Geschäftsführung.
  • Einen Aufsichtsrat: Er vertritt die Interessen der Kommanditaktionäre gegenüber den Komplementären und setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen.
  • Eine Hauptversammlung: Sie umfasst alle Kommanditaktionäre und hat nur begrenzten Einfluss auf die Unternehmensleitung.

GmbH & Co. KG 

Die GmbH & Co. KG ist eine spezielle Form der Kommanditgesellschaft (KG), bei der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) auftritt. In dieser Konstellation übernimmt die GmbH die Geschäftsführung und die volle Haftung, während die Kommanditisten (weitere Gesellschafter) nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.

Diese Unternehmensform ist in Deutschland beliebt, da sie die Vorteile einer KG (z.B. steuerliche Durchlässigkeit) mit der Haftungsbeschränkung einer GmbH kombiniert. Die GmbH & Co. KG wird häufig gewählt, um das Risiko für die Unternehmenseigentümer zu minimieren, da im Falle von Verbindlichkeiten nicht die natürlichen Personen, sondern die GmbH als juristische Person haftet. Es ist eine attraktive Option für Familienunternehmen, mittelständische Betriebe und Start-ups, die eine flexible, aber haftungsbeschränkte Unternehmensstruktur suchen.

Wie schon bei der Gründung einer GmbH müssen 25.000 Euro Stammkapital bzw. 50 Prozent von diesem eingezahlt werden. 

Übersicht der Unternehmensformen

Im Folgenden haben wir Ihnen noch einmal alle Unternehmensformen als Übersicht in einer Tabelle dargestellt:

Falls Sie noch Fragen zu den einzelnen Unternehmensformen, deren Vor- und Nachteilen sowie Voraussetzungen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir informieren und beraten Sie gerne zu den unterschiedlichen Rechtsformen und Besonderheiten. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch!

Welche Unternehmensform sollte man wählen?

Bei der Wahl einer Unternehmensform sollten einige Aspekte beachtet werden.

Die Wahl der Unternehmensform sollte immer auf die spezifischen Bedürfnisse und Umstände des Unternehmens zugeschnitten sein. Für welche Unternehmensform Sie sich entscheiden sollten, hängt von Faktoren wie dem gewünschten Umfang der Haftung, der Finanzierung, der Unternehmensgröße, der Steuerstruktur und den administrativen Anforderungen ab. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG bieten eine Haftungsbeschränkung und eignen sich für größere Vorhaben oder wenn das Risiko minimiert werden soll. Personengesellschaften wie die GbR oder OHG sind einfacher zu gründen und bieten sich für kleinere Unternehmen oder Partnerschaften an, erfordern jedoch eine persönliche Haftung der Gesellschafter.

Überlegungen, um die richtige Unternehmensform zu wählen

Hier sind einige Überlegungen, die bei der Entscheidung helfen können:

  • Haftung: 

Möchten Sie persönlich haften oder bevorzugen Sie eine Haftungsbeschränkung? Einzelunternehmen und Personengesellschaften (wie OHG und KG) bedeuten in der Regel eine persönliche Haftung, während Kapitalgesellschaften (wie GmbH und AG) eine Haftungsbeschränkung bieten.

  • Kapitalbedarf: 

Kapitalgesellschaften erfordern oft ein Mindestkapital (z.B. 25.000 Euro für eine GmbH in Deutschland). Für kleinere Unterfangen oder Einzelgründer kann eine Einzelunternehmung oder eine UG (Unternehmergesellschaft) sinnvoller sein.

  • Steuerliche Überlegungen:

Die Besteuerung variiert je nach Unternehmensform. Personengesellschaften werden oft anders besteuert als Kapitalgesellschaften. Außerdem gibt es Unterschiede in der Einkommens- und Körperschaftsteuer.

  • Komplexität der Unternehmensführung:

Kapitalgesellschaften erfordern in der Regel einen höheren Verwaltungsaufwand (z.B. Jahresabschlüsse, Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister), während bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften die Formalitäten oft einfacher sind.

  • Zukünftige Pläne:

Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen zu vergrößern, Investoren anzuziehen oder an die Börse zu gehen, könnte eine AG oder GmbH besser geeignet sein. Für kleine oder lokale Geschäfte könnte eine Einzelunternehmung oder eine GbR ausreichen.

  • Image und Wahrnehmung:

Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG können gegenüber Kunden, Lieferanten und Investoren ein professionelleres Bild vermitteln.

  • Flexibilität in der Unternehmensführung:

Personengesellschaften bieten oft mehr Flexibilität in der Führung und Gestaltung der Unternehmensstrukturen.

Die richtige Unternehmensform wählen
Vor der Festlegung der Unternehmensform sollten Sie am besten folgende Überlegungen anstellen:

  • Wie viele Personen werden an der Gründung des Unternehmens beteiligt sein?
  • Wer wird die Geschäftsleitung übernehmen?
  • Ist eine Begrenzung der persönlichen Haftung erwünscht?
  • Wie hoch ist das verfügbare Startkapital?
  • Wie hoch ist das Risiko des Geschäftsvorhabens?
  • Wird Wert auf einen einfachen Gründungsprozess mit minimalen Formalitäten gelegt?
  • Ist eine hohe Bonität und Kreditwürdigkeit des Unternehmens angestrebt?
  • Ist eine Eintragung im Handelsregister notwendig oder vorteilhaft?

Was ist die beste Unternehmensform für 2 Personen?

Die “beste” Unternehmensform für zwei Personen hängt stark von ihren individuellen Bedürfnissen, Zielen und Umständen ab. Hier sind einige gängige Optionen:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
    Ideal für kleinere Projekte oder Partnerschaften ohne großes Startkapital. Die Gründung ist unkompliziert, aber beide Partner haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

     

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG):
    Geeignet für zwei Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben wollen. Auch hier haften beide Gesellschafter unbeschränkt persönlich.

     

  • Kommanditgesellschaft (KG):
    Eine Option, wenn einer der Partner beschränkt haften möchte (als Kommanditist) und der andere die Rolle des voll haftenden Komplementärs übernimmt.

     

  • GmbH & Co. KG:
    Eine KG, in der eine GmbH als Komplementär auftritt. Dies bietet eine Haftungsbeschränkung, während die KG-Struktur beibehalten wird.

     

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
    Wenn beide Partner eine Haftungsbeschränkung wünschen. Die Gründung ist formeller und erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro.

     

  • Unternehmergesellschaft (UG):
    Diese „Mini-GmbH“ mit geringerem Startkapital bietet ebenfalls Haftungsbeschränkung, erfordert aber die Bildung von Rücklagen zur Kapitalerhöhung.

 

Die Wahl sollte auf der Grundlage der Geschäftsart, des benötigten Kapitals, der Haftungspräferenzen und der Bereitschaft zur Erfüllung von Formalitäten getroffen werden. Es ist zudem immer empfehlenswert, diese Entscheidung zusammen mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu treffen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen, steuerlichen und geschäftlichen Aspekte berücksichtigt werden.

Sie sind sich noch unsicher, welche Unternehmensform Sie wählen sollten? Dann beraten wir Sie gerne! Als Spezialisten für die verschiedenen Unternehmensformen können wir Ihnen verlässliche Empfehlungen aussprechen, welche am besten für Sie geeignet ist. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch!

Welche Unternehmensformen müssen ins Handelsregister eingetragen werden? 

Einige Unternehmensformen müssen in das Handelsregister eingetragen werden.

Folgende Unternehmensformen müssen im Rahmen der Unternehmensgründung ins Handelsregister eingetragen werden:

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • GmbH und Co. KG
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Welche Unternehmen müssen mit Privatvermögen haften? 

Unternehmen, bei denen die Inhaber oder Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften müssen, sind typischerweise Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Dazu gehören:

  • Einzelunternehmen:
    Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
    Alle Gesellschafter haften gemeinschaftlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG):
    Hier haften alle Gesellschafter unbeschränkt, solidarisch und persönlich mit ihrem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen.
  • Kommanditgesellschaft (KG):
    In einer KG haften die Komplementäre (Vollhafter) unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, während die Kommanditisten (Teilhafter) nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.

Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG ist die Haftung dagegen auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.

Fazit

Jede der Unternehmensformen bringt eigene Vorzüge und Herausforderungen mit sich. Entscheidend ist es, diese sorgfältig und unter Berücksichtigung des geplanten Geschäftsvorhabens zu prüfen, bevor man ein Unternehmen gründet. Hierbei sollten Sie immer einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Unsere Experten der Datax GmbH stehen Ihnen allzeit mit Rat und Tat zur Seite, um die für Sie individuell passende Option auszuwählen und so für einen erfolgreichen Geschäftsstart zu ermöglichen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Kennenlerngespräch.

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Autor: Alexander Pyzalski

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski, Steuerberater, Geschäftsführer

Alexander Pyzalski ist ein erfahrener Steuerberater aus Troisdorf, der auf über 25 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Nachdem er von 1987 bis 1993 an der Universität zu Köln studiert und dort seinen Titel als Diplom-Kaufmann erworben hatte, gründete er vor 27 Jahren seine eigene Kanzlei, die Datax Treuhand Steuerberatungsges. MbH. Dort ist Alexander Pyzalski Experte für die Bereiche E-Commerce, den Gesundheitssektor, Handwerker sowie Kfz-Händler. Hier führt er seine Mandanten durch das komplexe deutsche Steuerrecht und bietet ihnen strategische Beratung an, um Steuern zu sparen und so das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.

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