Juni 27, 2026

Altersteilzeit und Steuererklärung: Was Sie über Aufstockung, Progressionsvorbehalt und Nachzahlung wissen müssen

Wer in Altersteilzeit geht, erlebt bei der Steuererklärung oft eine Überraschung: Das Teilzeitgehalt wird normal versteuert, der Aufstockungsbetrag bleibt steuerfrei – erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz. Wir erklären, wie Altersteilzeit besteuert wird, warum Nachzahlungen entstehen, wo Sie die Beträge in der Anlage N eintragen und wie Sie clever vorsorgen.
Datax Logo

Füllen Sie einfach unser Formular aus, damit wir Ihr persönliches Anliegen unverbindlich mit Ihnen besprechen können.

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax