Wie wird eine Abfindung versteuert?

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Das Thema Abfindungen kommt vor allem bei betriebsbedingten Kündigungen und bei Aufhebungsverträgen zum Tragen. Der Arbeitnehmer erhält als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung, diese beträgt in der Regel ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr im Unternehmen. Doch wie wird eine Abfindung versteuert? Sind auf den gesamten Betrag Steuern zu zahlen und wie wirkt sich dies auf die jährliche Steuerlast aus? Erfahren Sie hier mehr über das Thema Abfindungen und Steuer und darüber, wie die Belastung durch die Fünftelregelung verteilt werden kann oder wie eine Abfindung zumindest teilweise steuerfrei gewährt werden kann. 

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

Infografik mit dem Titel „Steuern Abfindung“ von Datax. Darin sind steuerliche Optionen für Abfindungen wie „Steuer auf Abfindung (voll) versteuern“ mit „Volle Versteuerung“ und „Fünftelregelung“ sowie Optionen wie „Abfindung (teilweise) steuerfrei“ für steuerfreie Investitionen aufgeführt.
Es gibt verschiedene Lösungen, um die Steuern für eine Abfindung zu optimieren.

Definition Abfindung

Als Abfindung wird eine einmalige Sonderzahlung von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer bezeichnet, die anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird und für den Mitarbeiter als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und für zukünftigen Verdienstausfall dient.

 

Wann werden Abfindungen gezahlt?

Abfindungen werden in der Regel gezahlt bei betriebsbedingten Kündigungen und bei Aufhebungsverträgen. Eine gesetzliche Regelung zu Abfindungen gibt es in dem Sinne nicht, allerdings sind in vielen Tarifverträgen und Sozialplänen bei Stellenabbau Abfindungen vorgesehen. Ein Aufhebungsvertrag ersetzt im Grunde genommen eine Kündigung und wird größtenteils nur gegen Zahlung einer Abfindung vom Arbeitnehmer unterschrieben, ein Anrecht auf eine Abfindung besteht hier jedoch ebenfalls nicht.

 

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

In der Tat gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, eine betriebsbedingte Kündigung kann daher auch ohne Abfindung erfolgen. Allerdings legen viele Tarifverträge und auch Sozialpläne die Zahlung einer Abfindung fest. Darüber hinaus sind Abfindungen üblich bei Aufhebungsverträgen, die anstelle einer Kündigung abgeschlossen werden. 

 

Was ist das Ziel von Abfindungen?

Eine Abfindung dient in den meisten Fällen dazu, eine schnelle Beendigung des Arbeitsvertrages herbeizuführen, die ansonsten entweder gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich wäre. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer eine Entschädigung, die ihm eine gewisse finanzielle Sicherheit bis zur neuen Arbeitsstelle sichert. 

Wie hängen Abfindung, Kündigung und Aufhebungsvertrag zusammen?

Eine Abfindung wird in der Regel gezahlt, wenn der Arbeitnehmer einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Damit wird die Prüfung, ob die Kündigung rechtlich möglich wäre, ausgesetzt. Manchmal wird auch die vertragliche Kündigungsfrist mit einem Aufhebungsvertrag umgangen. Bei einer Kündigung hingegen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kündigungsfrist einzuhalten und alle Bestimmungen laut Gesetz und Tarifverträgen zu beachten, wobei oft ebenfalls eine Abfindung vorgesehen ist. 

Höhe der Abfindung - Wie viel Abfindung steht mir zu?

Gesetzliche Regelungen zur Höhe der Abfindung existieren nicht, es gibt jedoch Erfahrungs- und Durchschnittswerte.

Durchschnittliche Abfindungen 

In der Regel wird eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit gezahlt. Individuelle Regelungen können jedoch höher ausfallen, dies hängt unter anderem von den Bedingungen für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zusammen.

Zwei Personen in formeller Kleidung besprechen Dokumente an einem Holzschreibtisch. Eine Person zeigt auf ein Dokument über „Steuer auf Abfindung“, während die andere sich Notizen macht. Ein Hammer und eine Waage der Gerechtigkeit im Hintergrund deuten auf einen juristischen Kontext hin.
Die Abfindung steigt bei Wettbewerbsverbot, langer Betriebszugehörigkeit und höherem Alter.

Einflüsse auf Höhe der Abfindung

Verschiedene Einflüsse können die Abfindungssumme bestimmen und erhöhen, wie zum Beispiel:

Langjährige Zugehörigkeit zum Unternehmen

Mitarbeiter, die schon lange im Unternehmen tätig sind, erhalten in der Regel eine entsprechend hohe Abfindung, vor einer betriebsbedingten Kündigung sind sie jedoch gesetzlich nicht geschützt. Allerdings müsste der Arbeitgeber detailliert nachweisen, warum gerade dieser Mitarbeiter nicht mehr benötigt wird. Die Bestimmungen laut § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) inklusive Sozialauswahl sind zu beachten. Um diesen aufwändigen Prozess zu umgehen, wird in der Regel eine großzügige Abfindungsregelung vereinbart, die in der Summe gesehen über ein halbes Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit hinausgeht.

Mitarbeiter 55+

Entgegen der landläufigen Meinung sind auch ältere Mitarbeiter nicht vor Kündigungen geschützt. Es gibt allerdings Tarifverträge, die eine Kündigung für ältere Mitarbeiter (z.B. ab 40, 50 oder 55) ausschließen, dies betrifft in der Regel eine betriebsbedingte Kündigung und nicht die außerordentliche Kündigung oder eine Kündigung aufgrund von Krankheit. Falls jedoch keine entsprechenden Tarifverträge vorliegen, kann ein Arbeitgeber auch älteren Mitarbeitern kündigen, muss dazu jedoch einige Hürden überwinden. So müssen z.B. die Gründe für die Kündigung explizit nachgewiesen werden. In der Praxis wird in solchen Fällen häufig der Weg über eine Abfindung gewählt. Diese fällt in der Regel höher aus, da es für ältere Arbeitnehmer schwieriger ist, eine adäquate neue Stelle zu finden. 

Wettbewerbsverbot

Falls im Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot vereinbart war, fällt die Abfindung meistens höher aus, in der Regel wird statt eines halben Monatsgehaltes ein branchenübliches volles Gehalt als Grundlage angesetzt, da der Mitarbeiter zunächst daran gehindert wird, eine adäquate Stelle bei einem Mitbewerber anzunehmen. 

Früher in Rente mit Abfindung - Wie geht das?

Früher den Ruhestand genießen mithilfe einer Abfindung? Das ist durchaus möglich. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie in der Überbrückungszeit Ihre Krankenversicherung selbst zahlen müssen und insgesamt sollten Sie nicht zu knapp kalkulieren. Da eine Abfindung zu versteuern ist, lassen Sie sich vorab unbedingt die Nettosummen berechnen und prüfen Sie Ihre gesamte Finanzsituation hinsichtlich Immobilien, Hypotheken, Fonds usw. Wenden Sie sich dazu am besten rechtzeitig an einen kompetenten Steuerberater!

Steuern auf Abfindung - Wie viel Steuern sind auf Abfindungen zu zahlen?

Eine Abfindung ist nicht steuerfrei, seit 2006 muss eine solche Sonderzahlung voll versteuert werden. Allerdings gibt es einige Möglichkeiten, eine einmalige, hohe Steuerbelastung zu vermeiden. Erfahren Sie hier mehr über die Arten der zu zahlenden Steuern und über die verschiedenen Möglichkeiten, Steuern auf Abfindungen zu sparen.

Lohnsteuer

Auf die Abfindung ist Lohn- bzw. Einkommensteuer zu bezahlen. Die Abfindung wird zum normalen Gehalt addiert und der Gesamtbetrag ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Da die Lohn- und Einkommensteuer in Deutschland progressiv gestaltet ist,

Eine Person in einem blauen Anzug benutzt einen Taschenrechner auf einem Dokument mit der Aufschrift „VEREINBARUNG“, das an einer Tafel befestigt ist. Ein Holzhammer liegt daneben und deutet auf rechtliche oder finanzielle Aspekte wie Steuer auf Abfindung hin.
Abfindungen sind voll steuerpflichtig und unterliegen der Lohn- und Kirchensteuer.

fallen dabei mitunter exorbitant hohe Steuern an. Auf Antrag kann allerdings die Fünftelregelung angewendet werden, die eine einmalige hohe Steuerzahlung verhindert. 

Kirchensteuer

Für Angehörige der katholischen oder evangelischen Kirche in Deutschland fallen 9 % (bzw. 8 % in Bayern und Baden-Württemberg) der Lohnsteuer an Kirchensteuer an. Sobald sich durch eine Abfindung daher die zu zahlende Lohnsteuer erhöht, fallen höhere Beträge an Kirchensteuer an. 

Haben Sie noch Fragen zu den Steuern, die für eine Abfindung anfallen? Möchten Sie wissen, wo Sie als Mitarbeiter oder als Unternehmer die Abfindungen angeben müssen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Als Experten für Steuerrecht kennen wir uns bestens mit Abfindungen und Steueroptimierung aus. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch.

Wie wirkt sich eine Abfindung auf den persönlichen Steuersatz aus?

Da bei einer Abfindung in der Regel eine nicht unerhebliche Summe ausgezahlt wird, kann sich der persönliche Steuersatz erhöhen, d.h. als Arbeitnehmer zahlen Sie erhöhte Steuersummen, weil die Abfindung als Einkommen versteuert wird. Der maximale Steuersatz beträgt 42 %, wobei der Anstieg progressiv verläuft, jedoch nur für die jeweils über den Grenzwerten liegenden Anteile der höhere Steuersatz zu zahlen ist. 

Fünftelregelung

Die Fünftelregelung stellt eine Sonderform der Besteuerung für außerordentliche Einkünfte dar. Dabei wird eine hohe einmalige Einnahme, wie z.B. eine Abfindung, fiktiv steuerlich gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt. Dies spart aufgrund der Progression im deutschen Einkommensteuerrecht Steuern in erheblichem Maße. Die zusätzliche Einnahme wird dazu durch fünf geteilt und fiktiv zum normalen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, die dafür zu zahlenden Steuer ermittelt und mit fünf multipliziert. v

Wo wird eine Abfindung in der Steuererklärung eingetragen?

Die Abfindung wird bei Arbeitnehmern in der Anlage N in Zeile 17 unter “Ermäßigt besteuerte Entschädigung” eingetragen. Die Vereinbarungen diesbezüglich mit dem Arbeitgeber sind bereitzuhalten, jedoch nur auf Verlangen vorzulegen.

Arbeitgeber können die Abfindungszahlungen als Betriebsausgabe geltend machen. Falls die Höhe der Abfindungen exorbitant hoch ist, wird das Finanzamt unter Umständen eine Erklärung verlangen,

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Expertentipp

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski

Steuerberater, Geschäftsführer

Steuern sparen bei Abfindungen - Wie geht das?

Sie sind als Arbeitnehmer von einer drohenden Kündigung betroffen oder Ihnen wird ein Aufhebungsvertrag angeboten? Sie sind Arbeitgeber und sind gezwungen, aus Kostengründen Mitarbeiter abzubauen? Für beide Parteien kann ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung Vorteile mit sich bringen. Als Unternehmen können Sie die Kosten für Aufhebungsverträge steuerlich geltend machen und somit Steuern sparen, als Mitarbeiter erhalten Sie eine finanzielle Entschädigung, die Sie zwar versteuern müssen, wofür Sie jedoch auf Antrag die Fünftelregelung nutzen können. Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft beraten wir unsere Mandanten umfassend und kompetent über alle Möglichkeiten bezüglich Aufhebungsverträgen und Abfindungen und sorgen dafür, dass für alle Beteiligten die beste Lösung gefunden wird. Falls Sie Unterstützung benötigen: Melden Sie sich gerne bei uns!

Gibt es Regeln für die Anwendung der Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung wird nur auf Antrag angewendet. Voraussetzungen sind unter anderem, dass es sich tatsächlich um eine Abfindung handelt und nicht um eine Auszahlung von Lohn, zudem muss die Zahlung innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen. Sobald die Zahlung über mehrere Jahre verteilt wird, kann die Fünftelregelung nicht angewendet werden, die Zahlungen werden dann in den Jahren steuerlich angesetzt, in denen sie eingehen. 

 

Kann eine Abfindung auf mehrere Jahre verteilt werden?

Eine Abfindung muss innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt werden und darf nicht von vornherein auf mehrere Jahre verteilt werden, zumindest dann nicht, wenn die Fünftelregelung in Anspruch genommen werden soll. Eine Ratenzahlung innerhalb eines Jahres ist allerdings unproblematisch und wenn nicht mehr als 10 % der Abfindung auf ein weiteres Jahr verschoben werden, kann die steuerliche Erleichterung in Form der Fünftelregelung angesetzt werden. 

Die Verteilung der Abfindungssumme auf mehrere Jahre kann nichtsdestotrotz Sinn machen, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie eine längere Zeit benötigen, um wieder eine adäquate Stelle zu finden oder falls Sie über einen gewissen Zeitraum Teilzeit arbeiten möchten und zusätzliche Zahlungen sehr willkommen sind. In diesem Fall können Sie zwar nicht die Fünftelregelung als “fiktive” Verteilung der Abfindung in Anspruch nehmen, Sie versteuern jedoch “real” jedes Jahr die eingehenden Ratenzahlungen. Je nach den vorliegenden konkreten Einkünften kann sich dies lohnen und helfen, Steuern sparen. 

Lassen Sie alle geplanten und in Frage kommenden Auszahlungsmodelle vorab von einem Steuerberater ausrechnen. Dieser kennt sich mit dem Thema Abfindungen und Steuern sehr gut aus und kann für alle Beteiligten die beste Lösung für die jeweils individuelle Situation finden.Vertrauen sie auf unsere Erfahrung und vereinbaren sie einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch.

Steuerfreie Abfindung durch Umwandlung in betriebliche Altersvorsorge

Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, eine Abfindung steuerfrei zu erhalten. Dies ist dann möglich, wenn die Abfindung als Zuwendung für die Altersvorsorge an eine Pensionskasse, an Pensionsfonds oder an Direktversicherungen gezahlt wird. Allerdings sind hier die entsprechenden Höchstbeträge zu beachten. Diese belaufen sich auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (96.600 Euro in 2025 pro Jahr), multipliziert mit den Jahren der Beschäftigung. Daher können derzeit pro Beschäftigungsjahr 3.864 Euro steuerfrei in die Altersvorsorge investiert werden, begrenzt ist dies allerdings auf  maximal 10 Beschäftigungsjahre, die angerechnet werden können. Falls die Abfindung höher ausfällt, ist sie komplett zu versteuern bzw. auf Antrag kann die Fünftelregelung genutzt werden. 

Hinweis: Die Regelung kann nur dann in vollem Umfang genutzt werden, wenn der Höchstbetrag noch nicht durch anderweitige Direktversicherung o.ä. des Arbeitgebers genutzt wird. Prüfen Sie dies unbedingt vorab!

 

Steuern sparen durch Abfindung in Form von Rentenzahlungen

Ein Unternehmen kann als Abfindung oder als Teil einer solchen Regelung auch Rentenversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer weiterhin übernehmen. Diese spezielle Form der Abfindung kann zur Hälfte steuerfrei erfolgen, gemäß § 3 Nr. 9 EStG, die andere Hälfte ist steuerpflichtig gemäß § 24 Nr. 1 EStG. Darauf kann auf Antrag die Fünftelregelung angewendet werden. 

 

Sozialversicherungsbeiträge auf Abfindungen

Sobald eine Abfindung aufgrund der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird und der Entschädigung für den zukünftigen Wegfall von Einkommen dient, ist sie in der Regel sozialversicherungsfrei. Es sind daher keine Abgaben zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auf die Abfindungssumme zu zahlen. 

Anders gelagert ist der Fall, falls eine sozialversicherungspflichtige Weiterbeschäftigung bei Freistellung erfolgt. 

Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Eine Abfindung hat Auswirkungen auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes (ALG I):

 

Ruhezeit bis zur ersten Auszahlung

Falls das Beschäftigungsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wird und eine Abfindung gezahlt wird, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen. Die Ruhezeit verringert jedoch nicht die Anspruchszeit, sondern es verschiebt sich lediglich der Zeitpunkt der ersten Auszahlung. 

Das Bild zeigt einen Seitenabschnitt mit dem Wort „Abfindung“ in Rot, hervorgehoben zwischen verschwommenem schwarzen Text. Dieser Fokus unterstreicht seine Bedeutung, möglicherweise in Bezug auf das Thema „Steuer auf Abfindung“, und unterstreicht seine Wichtigkeit und Relevanz.
Eine Abfindung kann die Auszahlung des Arbeitslosengeldes verzögern.

Die Ruhezeit wird gemäß der vertraglich festgelegten Kündigungszeit berechnet, beträgt jedoch mindestens den Zeitraum für eine ordentliche Kündigung gemäß gesetzlicher Regelungen.  Zusätzlich kann die Abfindungssumme im Verhältnis zum durchschnittlichen Gehalt pro Tag gesetzt werden, dadurch kann sich die Ruhezeit verkürzen. Weiterhin sind Regelungen bezüglich des Alters und der Betriebszugehörigkeit zu beachten. Das Thema ist sehr komplex und sollte unbedingt vor dem Abschluss einer Abfindungsvereinbarung ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist eingehend betrachtet und berechnet werden. Fragen Sie dazu vorab bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nach. 

Keine Sozialversicherung während Ruhezeit Arbeitslosengeld aufgrund Abfindung!

Wichtig: Während der Ruhezeit für das Arbeitslosengeld aufgrund einer Abfindung mit nicht eingehaltener Kündigungsfrist besteht keine Sozialversicherung. Kümmern Sie sich daher in solchen Fällen frühzeitig um eine Krankenversicherung! Bedenken Sie diese Umstände und Kosten bei der Entscheidung, ob Sie einer solchen Abfindungsregelung zustimmen. 

Minderung des Arbeitslosengeldes durch Abfindung

In der Regel wirkt sich eine Abfindung nicht auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus! Dies gilt allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wurde. War dies nicht der Fall, tritt eine sogenannte Ruhezeit ein, d.h., das Arbeitslosengeld wird später ausgezahlt. Eine Sperrfrist entsteht hingegen durch versicherungswidriges Verhalten des Arbeitnehmers, durch eigene Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. In diesen Fällen ist es wichtig, ob es wichtige Gründe für das vorzeitige Ende des Beschäftigungsverhältnisses gab oder nicht. 

Weitere wichtige Fragen zum Thema Abfindungen

Wir haben hier für Sie weitere wichtige Aspekte zum Thema Abfindungen zusammengestellt:

 

Lohnt sich eine Weiterbeschäftigung mit Freistellung statt Abfindung?

Sie möchten sich eine Auszeit nehmen, auf Weltreise gehen oder sich um Kinder und Familie kümmern? In diesem Fall kann es sinnvoll sein, statt einer Einmalzahlung eine Weiterbeschäftigung inklusive Sozialversicherung bei Freistellung zu wählen. Ihr Lebensunterhalt wäre damit gesichert und zusätzlich wird weiter in Ihre Rentenversicherung eingezahlt und Sie sind krankenversichert. Achten Sie bei einer solchen Regelung unbedingt darauf, sich rechtzeitig wieder um eine neue Stelle zu kümmern und sich ggf. frühzeitig arbeitssuchend zu melden. Eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld gilt es möglichst zu vermeiden, da keine Abfindung vorhanden ist, um diese Zeit zu überbrücken.

 

Lohnt sich eine Abfindung mit 50+?

Mit zunehmendem Alter, oft schon mit 45+, fällt es erfahrungsgemäß schwerer, eine neue, adäquate Stelle zu finden. Ein Angebot für eine Abfindung ist in diesem Alter daher mit Vorsicht zu prüfen. Längere Zeiten von Arbeitslosigkeit und eine neue Arbeitsstelle mit weniger Gehalt sind wahrscheinlich. Lassen Sie sich daher unbedingt vorab gut beraten und prüfen Sie Ihre persönliche Situation sorgfältig. Sind noch Hauskredite abzubezahlen? Gibt es Kinder in der Ausbildung? Wie hoch müsste eine Abfindung sein, um Verdienstausfälle in der Zukunft abzufangen? Sind eventuell nur noch wenige Jahre bis zur Rente zu überbrücken? Reicht dazu die Abfindung? Die Entscheidung kann je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen. 

Arbeitgeber bieten älteren Mitarbeitern häufig höhere Abfindungen an, vor allem dann, wenn diese langjährig im Unternehmen beschäftigt waren und eine Kündigung aufgrund der Sozialauswahl schwierig zu begründen wäre. 

 

Muss eine Abfindung über das Arbeitsgericht geregelt werden?

Eine Abfindungsregelung muss nicht zwingend über das Arbeitsgericht geregelt werden. Falls es sich allerdings um einen Aufhebungsvertrag handelt, kann es sinnvoll sein, das Arbeitsgericht einzubeziehen, um so eventuell eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld zu umgehen. Ansonsten wird das Arbeitsgericht in der Regel eingeschaltet, wenn eine Kündigung nicht akzeptiert wird oder die angebotene Abfindung vom Arbeitnehmer als zu niedrig eingestuft wird.

Fazit

Betriebsbedingte Kündigungen werden in den meisten Fällen von Abfindungen begleitet oder es wird ein Aufhebungsvertrag inklusive Abfindung vereinbart. Dies hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber steuerliche Auswirkungen. Als erfahrene Steuerberatungskanzlei unterstützen wir von der Datax GmbH Sie gerne in allen diesen Belangen und sorgen dafür, dass Abfindungen steuerlich so optimal wie möglich gestaltet werden. Erfahren Sie mehr und vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch.

FAQ

1Welcher Steuersatz ist auf eine Abfindung zu zahlen?

Eine Abfindung ist mit dem persönlichen Satz der Einkommensteuer zu versteuern. Da die Sätze der Einkommensteuer in Deutschland progressiv ansteigen, kann die zu zahlende Steuer im Jahr der Auszahlung stark ansteigen. Allerdings ist es möglich, auf Antrag die Fünftelregelung zu nutzen, die die Summe der Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt und somit die Steuerlast insgesamt reduziert. 

2Wie kann man Abfindungen steuerfrei erhalten?

Falls Abfindungen zur Altersvorsorge eingesetzt werden und in Pensionsfonds und Direktversicherungen eingezahlt werden, ist dies steuerfrei möglich. Allerdings sind die jeweiligen Höchstbeträge zu beachten, diese betragen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. Weiterhin können Abfindungen teilweise steuerfrei gewährt werden, wenn der Arbeitgeber weiterhin für den Arbeitnehmer in die Rentenversicherung einzahlt, die Hälfte dieser Beiträge ist dann steuerfrei. 

3Sind auf Abfindungen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen?

Da Abfindungen in der Regel als Entschädigungen gelten und nicht als Arbeitsentgelt, sind sie von der Sozialversicherung befreit. Allerdings muss bei Bedarf nachgewiesen werden können, dass es sich tatsächlich nicht um Zahlungen für Löhne, sondern um echte Entschädigungen handelt. 

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Autor: Alexander Pyzalski

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski, Steuerberater, Geschäftsführer

Alexander Pyzalski ist ein erfahrener Steuerberater aus Troisdorf, der auf über 25 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Nachdem er von 1987 bis 1993 an der Universität zu Köln studiert und dort seinen Titel als Diplom-Kaufmann erworben hatte, gründete er vor 27 Jahren seine eigene Kanzlei, die Datax Treuhand Steuerberatungsges. MbH. Dort ist Alexander Pyzalski Experte für die Bereiche E-Commerce, den Gesundheitssektor, Handwerker sowie Kfz-Händler. Hier führt er seine Mandanten durch das komplexe deutsche Steuerrecht und bietet ihnen strategische Beratung an, um Steuern zu sparen und so das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.

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