Haben Sie in Kapitalanlagen wie Aktien, ETFs und Investmentfonds in der Schweiz investiert, da dort deutlich höhere Zinsen oder Dividenden möglich sind? Oder arbeiten Sie in der Schweiz, wohnen aber in Deutschland? Dann sollten Sie sich unbedingt mit dem Thema Quellensteuer beschäftigen, diese ist nämlich in der Schweiz auf Kapitalerträge oder Lohn zu zahlen. Die Quellensteuer wird jeweils direkt dort erhoben, wo sie anfällt, also üblicherweise bei der Depotbank oder bei der Schweizer Steuerbehörde bzw. bei Ihrem Arbeitgeber. Damit Sie eine doppelte Besteuerung vermeiden können, informieren wir Sie hier über alle wichtigen Aspekte der Quellensteuer in der Schweiz.
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Die Quellensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Löhne wird direkt dort abgezogen, wo sie anfällt., also bei der jeweiligen Depotbank.
- Die Quellensteuer in der Schweiz wird bei ausländischen Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen.
- Sobald Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz erhalten oder einen Schweizer Staatsbürger heiraten, entfällt die Quellensteuer für Löhne.
- Bei Dividenden wird eine Quellensteuer von 35 % fällig, wobei 15 % hiervon mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet werden können.
- Die übrigen 20 % können von den Schweizer Steuerbehörden erstattet werden, indem ein Antrag auf Rückerstattung gestellt wird.

Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle des Einkommens abgezogen wird, bevor dieses an die Person oder das Unternehmen ausgezahlt wird, die oder das den Gewinn erzielt hat. Dies bedeutet, dass die Steuer von demjenigen einbehalten wird, der die Zahlung leistet, und nicht von demjenigen, der das Einkommen erhält. Beispiele für Einkommen, bei denen in der Schweiz Quellensteuern anfallen, sind Zinsen, Dividenden und Löhne.
Wie funktioniert die Quellensteuer in der Schweiz?
Quellensteuer in der Schweiz für Löhne
Die Quellensteuer in der Schweiz für Löhne wird direkt vom Verdienst abgezogen. Personen, die in der Schweiz wohnen, jedoch noch keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben, sind verpflichtet, diese Steuer zu zahlen. Ähnlich verhält es sich für Personen, die ihre Einkünfte in der Schweiz erzielen, aber keinen steuerlichen
Wohnsitz dort haben, z.B. Grenzgänger, Wochenpendler, Referenten oder Sportler.
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Quellensteuer an die kantonale Steuerbehörde zu überweisen. Hierbei wird normalerweise das Wohnsitzprinzip angewandt, was bedeutet,

In der Schweiz liegt die Verantwortung für die Abrechnung der Quellensteuer bei den Arbeitgebern.
dass die Steuer an das Steueramt am Wohnort des Arbeitnehmers überwiesen wird. Bei Grenzgängern oder anderen Arbeitnehmern ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz wird dagegen das Arbeitsortprinzip angewandt und die Quellensteuer beim kantonalen Steueramt des Arbeitsortes registriert.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Quellensteuer in der Schweiz vom monatlichen Gehalt des Arbeitnehmers abzuziehen. Je nach Höhe des Gehalts muss der Arbeitgeber regelmäßig (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) das Gehalt beim für ihn zuständigen kantonalen Steueramt melden und die Quellensteuer dort abführen. Dies kann beispielsweise durch das Ausfüllen und die fristgerechte Einreichung eines Papierformulars geschehen, oder die Daten können elektronisch über die „Einheitliche Lohnmeldung“ (ELM) übermittelt werden.
Um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer über die abgeführte Quellensteuer informiert ist, muss dies auf der monatlichen Gehaltsabrechnung sowie am Ende des Jahres auf dem Gehaltsnachweis vermerkt werden.

Quellensteuer in der Schweiz für Dividenden
Allgemeinhin gilt: Sie müssen 35 % Quellensteuer auf Dividenden aus der Schweiz zahlen. Damit liegt die Schweizer Quellensteuer deutlich über der deutschen Quellensteuer, welche 25 % beträgt. Von den 35 % werden allerdings 15 % mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. Außerdem können Sie sich 20 % von den Schweizer Steuerbehörden zurückholen.
Quellensteuer in der Schweiz für ETFs
Falls Sie über einen Fonds oder ETF in der Schweiz investieren, fällt auf Dividenden grundsätzlich ebenfalls die Schweizer Verrechnungssteuer in Höhe von 35 % an. Diese Quellensteuer wird auf Ebene der Dividendenzahlungen erhoben, unabhängig davon, ob die Schweizer Aktien direkt oder über einen Fonds gehalten werden. Ob und in welchem Umfang diese Quellensteuer hier zurückgefordert werden kann, hängt von der rechtlichen Struktur und dem Domizil des Fonds ab. Eine vollständige und automatische Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer erfolgt in der Praxis nicht regelmäßig. Häufig kann die Steuer nur teilweise oder gar nicht zurückgeholt werden, was die Erträge des Fonds entsprechend mindert.
Erstattete Beträge, falls sie tatsächlich zufließen, werden dem Fondsvermögen gutgeschrieben und wirken sich damit indirekt auf den Fondspreis oder auf die Ausschüttungen aus.
Für Anleger in Deutschland ist die auf Fondsebene einbehaltene Schweizer Quellensteuer nicht individuell anrechenbar. Stattdessen greift das deutsche Investmentsteuerrecht: Ein festgelegter Anteil der Fondsausschüttungen sowie der Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen bleibt steuerfrei (Teilfreistellung). Die Höhe dieser Teilfreistellung richtet sich nach dem Aktienanteil des Fonds (z. B. 30 % bei Aktienfonds). Die Teilfreistellung stellt zwar eine pauschale steuerliche Entlastung dar, die unter anderem ausländische Steuern auf Fondsebene berücksichtigt, ersetzt jedoch keine gezielte Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer.
Wie hoch ist die Quellensteuer in der Schweiz?
Quellensteuer in der Schweiz für Löhne
Die Höhe der Schweizer Quellensteuer wird durch den Quellensteuertarif bestimmt, den der Arbeitgeber vom zuständigen Gemeindesteueramt erhält. Diese Tarife unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Folgend sind die wichtigsten aufgeführt:
- Tarif A: Alleinstehende ohne Kinder
- Tarif B: Verheiratete Alleinverdiener mit oder ohne Kinder
- Tarif C: Verheiratete Doppelverdiener mit oder ohne Kinder
- Tarif D: Nebenerwerbstätige
Zusätzlich zu den obigen Tarifen gibt es noch weitere Tarife, beispielsweise für Grenzgänger. Eine aktuelle Liste sämtlicher Tarife können Sie hier downloaden.
Quellensteuer für Dividenden & andere Kapitalerträge
Wie bereits erwähnt beträgt der Quellensteuersatz für Kapitalerträge in der Schweiz 35 %. Anhand eines Beispiels wird dies verdeutlicht:
Beispiel Quellensteuer Schweiz für Dividenden
Sie besitzen eine Aktie aus der Schweiz, die eine Dividende von 100 Euro ausschüttet. Da in der Schweiz 35 % Quellensteuer anfallen, zahlt Ihr Broker nur 65 Euro an Sie aus und leitet 35 Euro an die Schweizer Finanzbehörden weiter. Aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland sieht die endgültige Aufteilung jedoch so aus: 15 Euro bleiben beim schweizerischen Finanzamt und werden mit Ihrer in Deutschland anfallenden Abgeltungssteuer verrechnet. Die anfänglich einbehaltenen 20 Euro können Sie sich von den Schweizer Steuerbehörden erstatten lassen, indem Sie dort einen Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer stellen.
Wann muss man in der Schweiz Quellensteuer zahlen? Wann zahlt man keine Quellensteuer?
Sie müssen in der Schweiz zum einen Quellensteuer zahlen, wenn Sie dort in Aktien, ETFs und Investmentfonds investiert haben. Hier sind auf sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen Steuern zu zahlen.

In der Schweiz sind auf sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen Steuern zu zahlen.
Zum anderen müssen Sie Schweizer Quellensteuer zahlen, wenn Sie dort ausländischer Arbeitnehmender sind und …
- keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Grenzgänger)
- dort ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) wohnen
Sobald Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten oder einen Schweizer Staatsbürger heiraten, müssen Sie keine Quellensteuer zahlen.
Wie bekomme ich die Schweizer Quellensteuer zurück?
Bei der Quellensteuer Schweiz ist eine Rückerstattung grundsätzlich möglich. Doch wie geht das?
Da zwischen Deutschland und der Schweiz ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, wird ein Teil der Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnet, in diesem Fall 15 %. Sie müssen dann lediglich den Differenzbetrag an den Fiskus zahlen. Für den übrigen Teil ist dann eine Rückerstattung der Quellensteuer möglich.

Dank dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), ist eine Rückerstattung der Quellensteuer in der Schweiz möglich.
Hierzu ist ein Antrag notwendig. Dieser kann für ein, zwei oder drei Jahre bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung gestellt werden.
Vorteil dabei ist, dass der Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer in der Schweiz auf Deutsch formuliert ist und elektronisch in einem Online-Portal ausgefüllt werden kann. Innerhalb des Online-Portals müssen Sie dann bestimmte Belege hochladen. Dazu gehört die Abrechnung der Dividendenzahlung, die Sie automatisch von Ihrer Bank erhalten. Zudem benötigen Sie einen sogenannten „TAX-Voucher“. Einige Broker stellen diesen automatisch und kostenlos mit der Wertpapierabrechnung zur Verfügung, bei anderen müssen Sie ihn beantragen und eine Gebühr entrichten. Erkundigen Sie sich daher am besten bereits im Vorfeld über das Prozedere bei Ihrer Bank.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie es ausdrucken und Ihren Wohnsitz von Ihrem Finanzamt bestätigen lassen, ehe Sie es per Post in die Schweiz senden. Wenn Ihr Antrag erfolgreich war, wird Ihnen der erstattbare Teil der Quellensteuer ausgezahlt.
Als Spezialisten für Quellensteuer mit langjähriger Expertise im internationalen Steuerrecht beraten wir Sie gerne hinsichtlich aller Fragen und Herausforderungen rund um das Thema Quellensteuer in der Schweiz. Wir helfen Ihnen, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und Geld zu sparen. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch!
Weitere wichtige Fragen zum Thema Quellensteuer
Wir haben hier für Sie einige weitere Fragen zusammengestellt, die im Zusammenhang mit Quellensteuer häufig gestellt werden:
Kann man Quellensteuer von der Steuer absetzen?
Sie können 15 % der Schweizer Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnen. In diesem Fall ist nur noch der Differenzbetrag an das Finanzamt zu zahlen. Grundsätzlich sind Kapitalerträge zu versteuern und können nicht von der Steuer abgesetzt werden, allerdings sind unter bestimmten Voraussetzungen Verrechnungen von Verlusten mit Gewinnen möglich, z. B. können Aktienverluste mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Einzelheiten sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.
Wie lange zahlt man Quellensteuer in der Schweiz?
Sobald ein Arbeitnehmer seine Aufenthaltsgenehmigung erlangt, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Quellensteuer für Löhne in der Schweiz ab dem darauffolgenden Monat. Ebenso wird sie nicht mehr eingezogen, wenn der Arbeitnehmer einen Schweizer Staatsbürger heiratet. Die Verpflichtung zur Zahlung der Quellensteuer in der Schweiz auf Kapitalerträge besteht weiter fort.
Wie kann ich die Quellensteuer vermeiden?
Allgemein gilt: Ausländische Quellensteuer kann komplett vermieden werden, indem nur in Ländern Investments getätigt werden, die keine Quellensteuer erheben, wie beispielsweise Singapur, Liechtenstein oder Großbritannien. Die Abgeltungssteuer in Deutschland bleibt davon allerdings unberührt. Wichtig ist in jedem Fall das Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens, Dieses ermöglicht ausländischen Investoren eine (teilweise) Verrechnung der ausländischen Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungssteuer. Zudem werden ausländischen Anlegern häufig reduzierte Quellensteuersätze ermöglicht..
Fazit
In der Schweiz zu arbeiten oder in Schweizer Kapitalanlagen zu investieren, kann sehr lukrativ sein. Die steuerlichen Aspekte und insbesondere die Quellensteuer dürfen dabei jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Damit Sie nicht doppelt Steuern zahlen müssen, sollten Sie sich unbedingt kompetent steuerlich beraten lassen. Wir von der Datax GmbH Steuerberatungsgesellschaft stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat rund um die Quellensteuer in der Schweiz oder anderen Ländern zur Seite und holen das Maximum aus Ihren Investments heraus. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch!
Da das Thema Quellensteuer sehr umfassend und komplex ist, haben wir für Sie weitere detaillierte Informationen zur Besteuerung in verschiedenen Ländern und zu den Möglichkeiten einer Erstattung zusammengestellt:
Hier gibt es weitere Informationen zur Quellensteuer in einzelnen Ländern und zur Erstattung von ausländischer Quellensteuer:
Quellensteuer USA – Deutschland
Grundsätzlich fällt in den USA 30 % Quellensteuer an, allerdings ist es für Deutsche möglich, den Prozentsatz von Anfang an auf 15 % zu senken. Dazu sind einige Voraussetzungen und die richtige Depotbank notwendig. Dann kann auch in den USA zum anrechenbaren Satz investiert werden.
Quellensteuer Frankreich
Das Thema Quellensteuer kann in Frankreich recht kompliziert werden, wenn von den Depotbanken 30 % statt der eigentlich für deutsche Anleger vorgesehenen 12,8 % einbehalten werden und ein aufwendiges Verfahren der Rückforderung in Angriff genommen werden muss. Ansonsten können auch Verluste geltend gemacht werden
Quellensteuer Deutschland
In Deutschland werden für alle Kapitalerträge in Form von Zinsen und Dividenden pauschal 25 % Abgeltungssteuer direkt von den Banken einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Es gelten bestimmte Freibeträge, für die keine Quellensteuer zu zahlen ist.
Erstattung ausländischer Quellensteuer
In Ländern, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, kann zu viel gezahlte Quellensteuer zurückgefordert werden. So soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden. Allerdings sind die Formalitäten zur Erstattung von Quellensteuer in manchen Ländern sehr aufwendig.

