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Quellensteuer in der Schweiz: Alles Wissenswerte

Haben auch Sie in Kapitalanlagen wie Aktien, ETFs und Investmentfonds in der Schweiz investiert, da dort deutlich höhere Zinsen oder Dividenden möglich sind? Oder arbeiten Sie in der Schweiz, aber wohnen in Deutschland? Dann dürfen Sie nicht vergessen, dass auf die Kapitalerträge oder Ihren Lohn Steuer zu zahlen ist! Diese wird direkt dort erhoben, wo sie anfällt, also üblicherweise bei der Depotbank, aber ebenso bei der Schweizer Steuerbehörde bzw. Ihrem Arbeitgeber. Damit Sie eine doppelte Besteuerung vermeiden und Geld sparen können, informieren wir Sie hier über alles Wichtige der sogenannten Quellensteuer und zeigen Ihnen, wie Sie sich die Quellensteuer aus der Schweiz zurückholen können.

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

 

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle des Einkommens abgezogen wird, bevor dieses an die Person oder das Unternehmen ausgezahlt wird, das den Gewinn erzielt hat. Dies bedeutet, dass die Steuer von demjenigen einbehalten wird, der die Zahlung leistet, und nicht von demjenigen, der das Einkommen erhält. Beispiele für Einkommen, bei denen Quellensteuern anfallen, sind Zinsen, Dividenden und Löhne.

Sie wollen mehr über die allgemeine Quellensteuer und deren Handhabung in Deutschland erfahren? Dann lesen Sie alles, was Sie darüber wissen müssen, in unserem umfassenden Artikel zur Quellensteuer nach!

Wie funktioniert die Quellensteuer in der Schweiz?

Quellensteuer in der Schweiz für Löhne

Die Quellensteuer in der Schweiz für Löhne wird direkt vom Verdienst abgezogen. Personen, die in der Schweiz wohnen, jedoch noch keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben, sind verpflichtet, diese Steuer zu zahlen. Ähnlich verhält es sich für Personen, die ihre Einkünfte in der Schweiz erzielen, aber keinen steuerlichen 

Wohnsitz dort haben, z.B. Grenzgänger, Wochenpendler, Referenten oder Sportler.

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Quellensteuer an die kantonale Steuerbehörde zu überweisen. Hierbei wird normalerweise das Wohnsitzprinzip angewandt, was bedeutet,

Mann erhält Umschlag

In der Schweiz liegt die Verantwortung für die Abrechnung der Quellensteuer bei den Arbeitgebern.

dass die Steuer an das Steueramt am Wohnort des Arbeitnehmers überwiesen wird. Bei Grenzgängern oder anderen Arbeitnehmern ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz wird dagegen das Arbeitsortprinzip angewandt und die Quellensteuer beim kantonalen Steueramt des Arbeitsortes registriert.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Quellensteuer in der Schweiz vom monatlichen Gehalt des Arbeitnehmers abzuziehen. Je nach Höhe des Gehalts muss der Arbeitgeber regelmäßig – monatlich, vierteljährlich oder jährlich – das Gehalt beim für ihn zuständigen kantonalen Steueramt melden und die Quellensteuer dort abführen. Dies kann beispielsweise durch das Ausfüllen und die fristgerechte Einreichung eines Papierformulars geschehen, oder die Daten können elektronisch über die „Einheitliche Lohnmeldung“ (ELM) übermittelt werden.

Um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer über die abgeführte Quellensteuer informiert ist, muss diese auf der monatlichen Gehaltsabrechnung sowie am Ende des Jahres auf dem Gehaltsnachweis vermerkt werden.

Veranschaulichung der Quellensteuer in der Schweiz, rot weißes Design

Quellensteuer in der Schweiz für Dividenden

Allgemeinhin gilt: Sie müssen 35 % Quellensteuer auf Dividenden aus der Schweiz zahlen. Damit liegt die Schweizer Quellensteuer noch deutlich über der Deutschen Quellensteuer, welche 25 % beträgt. Von den 35 % werden allerdings noch 15 % mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. Außerdem können Sie sich 20 % von den Schweizer Steuerbehörden zurückholen. Wie genau die Rückerstattung der Quellensteuer in der Schweiz funktioniert, erfahren Sie im Folgenden.

Quellensteuer in der Schweiz für ETFs

Haben Sie in einen Schweizer Fonds anstatt in Einzelaktien investiert? Dann brauchen Sie sich keine Sorgen um Quellensteuern zu machen! Denn in diesem Fall übernimmt der Fondsverwalter die Abwicklung einer möglichen Rückerstattung. Eine rückerstattete Quellensteuer wird damit automatisch wieder in das Fondsvermögen integriert oder bei ausschüttenden Fonds mit ausgeschüttet.


Darüber hinaus entfällt auch die Anrechnung der Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer. Stattdessen bleibt ein pauschaler Teil der Ausschüttungen des Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von den Fondsanteilen steuerfrei. Die Größe dieser Teilfreistellung ist dabei davon abhängig, wie hoch der Aktienanteil des Fonds ist.

Gerne beraten wir Sie in allen Belangen der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen, zur Quellensteuer in der Schweiz und zu deren Verrechnung in Deutschland. Vertrauen Sie unserer Erfahrung im internationalen Steuerrecht und vereinbaren Sie baldmöglichst einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch!

Wie hoch sind die Quellensteuer in der Schweiz?

Quellensteuer in der Schweiz für Löhne

Die Höhe der Schweizer Quellensteuer wird durch den Quellensteuertarif bestimmt, den der Arbeitgeber vom zuständigen Gemeindesteueramt erhält. Diese Tarife unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Folgend sind die bedeutendsten Tarife aufgeführt:

  • Tarif A: Alleinstehende ohne Kinder
  • Tarif B: Verheiratete Alleinverdiener mit oder ohne Kinder
  • Tarif C: Verheiratete Doppelverdiener mit oder ohne Kinder
  • Tarif D: Nebenerwerbstätige

Zusätzlich zu den obigen Tarifen gibt es noch andere Tarife, beispielsweise für Grenzgänger. Eine aktuelle Liste sämtlicher Tarife können Sie hier downloaden.

Beispiel Quellensteuer der Schweiz für Dividenden

Sie besitzen eine Aktie aus der Schweiz, die eine Dividende von 100 Euro ausschüttet. Da in der Schweiz jedoch 35 % Quellensteuer anfallen, zahlt Ihr Broker nur 65 Euro an Sie aus und leitet 35 Euro an die Schweiz weiter. Aufgrund eines Quellensteuerabkommens (Dop­pel­be­steu­er­ungs­ab­kom­men, DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland sieht die endgültige Aufteilung jedoch so aus: 15 Euro bleiben beim schweizerischen Finanzamt und werden mit Ihrer in Deutschland anfallenden Abgeltungssteuer verrechnet. Die anfänglich einbehaltenen 20 Euro können Sie sich von den Schweizer Steuerbehörden erstatten lassen, indem Sie dort einen Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer in der Schweiz stellen.

Wann muss man in der Schweiz Quellensteuer zahlen? Wann zahlt man keine Quellensteuer?

Sie müssen in der Schweiz zum einen Quellensteuer zahlen, wenn Sie dort in Aktien, ETFs und Investmentfonds investiert haben. Hier sind auf sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen Steuern zu zahlen.

In der Schweiz sind auf sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen Steuern zu zahlen.

Zum anderen müssen Sie Schweizer Quellensteuer zahlen, wenn Sie dort ausländischer Arbeitnehmender sind und …

  • keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Grenzgänger)
  • dort ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) wohnen

Sobald Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten oder einen Schweizer Staatsbürger heiraten, müssen Sie keine Quellensteuer zahlen.

Wie bekomme ich die Schweizer Quellensteuer zurück?

Wir haben es bereits angesprochen: Für die Quellensteuer der Schweiz ist eine Rückerstattung möglich. Doch wie bekommt man die Quellensteuer zurück?

Da zwischen Deutschland und der Schweiz ein sogenanntes Dop­pel­be­steu­er­ungs­ab­kom­men (DBA) besteht, wird ein Teil der Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnet, in diesem Fall 15 %. Sie müssen dann lediglich den Differenzbetrag an den Fiskus zahlen. Für den übrigen Teil ist dann sogar noch eine Rückerstattung der Quellensteu

Kugelschreiber, Taschenrechner und Geld liegen auf einem Tisch

Dank dem Dop­pel­be­steu­er­ungs­ab­kom­men (DBA), ist eine Rückerstattung der Quellensteuer in der Schweiz möglich.

Hierzu ist ein Antrag notwendig. Dieser kann für ein, zwei oder drei Jahre bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung gestellt werden.

Ein Vorteil ist, dass der Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer in der Schweiz auf Deutsch formuliert ist und elektronisch in einem Online-Portal ausgefüllt werden kann.

Innerhalb des Online-Portals müssen Sie bestimmte Belege hochladen. Dazu gehört die Abrechnung der Dividendenzahlung, die Sie automatisch von Ihrer Bank erhalten. Zudem benötigen Sie einen sogenannten „TAX-Voucher“. Einige Broker stellen diesen automatisch und kostenlos mit der Wertpapierabrechnung zur Verfügung, bei anderen müssen Sie ihn beantragen und eine Gebühr entrichten. Erkundigen Sie sich daher am besten bereits im Voraus über das Prozedere bei Ihrer Bank.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie es ausdrucken und Ihren Wohnsitz von Ihrem Finanzamt bestätigen lassen, ehe Sie es per Post in die Schweiz senden. Wenn Ihr Antrag erfolgreich war, wird Ihnen der erstattbare Teil der Quellensteuer ausgezahlt.

Als Spezialisten für Quellensteuer mit langjähriger Expertise im internationalen Steuerrecht beraten wir Sie gerne hinsichtlich aller Fragen und Herausforderungen rund um das Thema Quellensteuer in der Schweiz. Wir helfen Ihnen, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und Geld zu sparen. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch!

Weitere wichtige Fragen zum Thema Quellensteuer

Wir haben hier für Sie einige weitere Fragen zusammengestellt, die im Zusammenhang mit Quellensteuer häufig gestellt werden:

Kann man Quellensteuer von der Steuer absetzen?

Sie können 15 % der Schweizer Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnen. In diesem Fall ist nur noch der Differenzbetrag an das Finanzamt zu zahlen.

Wie lange zahlt man Quellensteuer in der Schweiz?

Sobald ein Arbeitnehmer seine Aufenthaltsgenehmigung erlangt, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Quellensteuer in der Schweiz ab dem darauffolgenden Monat. Ebenso wird sie nicht mehr eingezogen, wenn der Arbeitnehmer einen Schweizer Staatsbürger heiratet.

Wie kann ich die Quellensteuer vermeiden?

Allgemein gilt: Sie können die Quellensteuer vermeiden, indem Sie nur in Ländern Investments tätigen, die keine Quellensteuer haben, wie z.B. Singapur, Liechtenstein oder Großbritannien. Achten Sie zudem immer auf das Doppelbesteuerungsabkommen: Dank des Abkommens profitieren ausländische Investoren in der Regel von niedrigeren Steuersätzen. Zudem kann die Quellensteuer teilweise auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden.

Fazit

In der Schweiz zu arbeiten oder in Schweizer Kapitalanlagen zu investieren, kann sehr lukrativ sein. Es dürfen jedoch nicht die steuerlichen Aspekte unbeabsichtigt bleiben: Damit Sie sich nicht mehr über ein doppeltes Abkassieren ärgern müssen und stattdessen für die Schweizer Quellensteuer eine Rückerstattung erhalten, sollten Sie sich am besten kompetent steuerlich beraten lassen. Wir von der Datax GmbH Steuerberatungsgesellschaft stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat rund um die Quellensteuer in der Schweiz oder anderen Ländern zur Seite und holen das Maximum aus Ihren Investments heraus. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch!

Da das Thema Quellensteuer sehr umfassend und komplex ist, haben wir für Sie weitere detaillierte Informationen zur Besteuerung in verschiedenen Ländern und zu den Möglichkeiten einer Erstattung zusammengestellt:

Hier gibt es weitere Informationen zur Quellensteuer in einzelnen Ländern und zur Erstattung von ausländischer Quellensteuer:

Quellensteuer USA – Deutschland

Grundsätzlich fällt in den USA 30 % Quellensteuer an, allerdings ist es für Deutsche möglich, den Prozentsatz von Anfang an auf 15 % zu senken. Dazu sind einige Voraussetzungen und die richtige Depotbank notwendig. Dann kann auch in den USA zum anrechenbaren Satz investiert werden.

Quellensteuer Frankreich

Das Thema Quellensteuer kann in Frankreich recht kompliziert werden, wenn von den Depotbanken 30 % statt der eigentlich für deutsche Anleger vorgesehenen 12,8 % einbehalten werden und ein aufwendiges Verfahren der Rückforderung in Angriff genommen werden muss. Darüber hinaus können allerdings auch Verluste geltend gemacht werden.

Quellensteuer Deutschland

In Deutschland werden für alle Kapitalerträge in Form von Zinsen und Dividenden pauschal 25 % Abgeltungssteuer direkt von den Banken einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Es gelten bestimmte Freibeträge, für die keine Quellensteuer zu zahlen ist.

Erstattung ausländischer Quellensteuer

In Ländern, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, kann zu viel gezahlte Quellensteuer zurückgefordert werden. So soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden. Allerdings sind die Formalitäten zur Erstattung von Quellensteuer in manchen Ländern sehr aufwendig.

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Autor: Alexander Pyzalski

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski, Steuerberater, Geschäftsführer

Alexander Pyzalski ist ein erfahrener Steuerberater aus Troisdorf, der auf über 25 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Nachdem er von 1987 bis 1993 an der Universität zu Köln studiert und dort seinen Titel als Diplom-Kaufmann erworben hatte, gründete er vor 27 Jahren seine eigene Kanzlei, die Datax Treuhand Steuerberatungsges. MbH. Dort ist Alexander Pyzalski Experte für die Bereiche E-Commerce, den Gesundheitssektor, Handwerker sowie Kfz-Händler. Hier führt er seine Mandanten durch das komplexe deutsche Steuerrecht und bietet ihnen strategische Beratung an, um Steuern zu sparen und so das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.

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