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Quellensteuer in den USA: Alles Wissenswerte

Haben Sie in Kapitalanlagen wie Aktien, ETFs und Investmentfonds in den USA investiert, um von den potenziell höheren Zinsen oder Dividenden zu profitieren? Dann müssen Sie beachten, dass auf diese Kapitalerträge Steuern anfallen! Diese Steuern werden direkt an der Quelle, in der Regel bei der Depotbank, erhoben. Um eine Doppelbesteuerung in den USA und Deutschland zu vermeiden und das Maximum aus Ihrem Investment herauszuholen, bieten wir Ihnen hier wichtige Informationen zur sogenannten Quellensteuer und erklären Ihnen, wie Sie sich die Quellensteuer aus den USA zurückholen können.

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

 

Was ist die Quellensteuer USA?

Bevor der Gewinn ausgezahlt wird, wird die Steuer direkt an der Quelle des Einkommens erhoben.

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle des Einkommens einbehalten wird, bevor der Gewinn an die Person ausgezahlt wird. Quellensteuer fällt beispielsweise für Einkommen wie Kapitalerträge, z.B. Zinsen oder Dividenden an, die von Investoren aus dem Ausland an den Quellenstaat gezahlt werden müssen.

Kauft ein deutscher Investor Aktien eines US-Unternehmens und erhält daraus Dividenden, würde in diesem Fall der Quellenstaat, die USA, Quellensteuer auf diese Dividende (Kapitalertrag) erheben. Aus der Perspektive der USA ist der deutsche Anleger ein Ausländer. Quellensteuer in den USA fällt auch an, wenn ein deutscher Anleger in einen Fonds oder ETF investiert, der ausländische Aktien beinhaltet.

Die Höhe der Quellensteuer auf Kapitalerträge wird von jedem Land individuell festgelegt. In Deutschland beträgt sie beispielsweise 25 %, in den USA 30 %. Wer also beispielsweise in US-Aktien angelegt hat und aus diesen 100 Euro Dividende erhält, würde zunächst nur 70 Euro bekommen. Einige Länder erheben sogar keine Quellensteuer. 

Definition Quellensteuer

 

Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge, wie z.B. Zinsen oder Dividenden. Sie wird direkt an der Quelle des Einkommens abgezogen, bevor dieses an die Person oder das Unternehmen ausgezahlt wird, das den Gewinn erzielt hat. Typischerweise sind dies die verantwortlichen Depotbanken. Die Steuer war früher als Zinsabschlagsteuer bekannt.

Sie wollen mehr über die allgemeine Quellensteuer und deren Handhabung in Deutschland erfahren? Dann lesen Sie alles, was Sie darüber wissen müssen, in unserem umfassenden Ratgeber zur Quellensteuer nach!

Wer ist von der US-Quellensteuer betroffen?

Fragen auch Sie sich: Wann muss ich Quellensteuer bezahlen? Von der Quellensteuer in den USA sind Sie betroffen, wenn Sie als ausländische Person Einkünfte aus Quellen wie Zinsen, Dividenden, Mieten, Erlösen aus dem Verkauf von Aktien und ähnlichen beständigen, regelmäßigen Einkommensarten und Gewinnen erzielen. Dann wird der Quellenstaat, die USA, die Quellensteuer auf Dividenden erheben.

US-Quellensteuer und ETFs

Sie haben in einen US-Fonds investiert? Dann müssen Sie sich im Normalfall keine Gedanken um die Quellensteuer machen. Denn in diesem Fall übernimmt der Fondsverwalter die Abrechnung sowie die eventuelle Rückerstattung. Eine erstattete Quellensteuer wird direkt in das Vermögen des Fonds eingegliedert oder bei ausschüttenden Fonds mit ausgezahlt. Zudem wird die Quellensteuer nicht mehr auf die Abgeltungsteuer angerechnet. Anstelle dessen bleibt ein festgelegter Anteil der Fondsausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf der Fondsanteile steuerfrei. Die Höhe dieser Teilfreistellung ist abhängig vom Aktienanteil des jeweiligen Fonds.

Wie hoch ist die Quellensteuer in den USA?

Die Quellensteuer in den USA beträgt generell 30 %. Allerdings existieren  Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit vielen Ländern, die dazu führen können, dass dieser Satz reduziert wird. Solch ein Abkommen soll verhindern, dass Sie doppelt Steuern zahlen müssen, und zwar im Ausland, wo Sie die Kapitalerträge erwirtschaften und gleichzeitig in Deutschland, wo die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge anfällt. Für Deutschland beispielsweise ist durch ein solches Abkommen der Quellensteuersatz auf Dividenden auf 15 % reduziert. 

Sind die Steuern in den USA höher als in Deutschland?

Bezüglich der Quellensteuer in den USA und Deutschland ist der deutsche Satz geringer: In der Bundesrepublik werden einheitlich 25 % auf alle Erträge aus Kapitalanlagen erhoben, in den USA sind es wie bereits erwähnt 30 %.

Kann man sich die Quellensteuer zurückholen?

Sie können die Quellensteuer der USA zurückfordern. Für Dividenden aus den USA ist eine Quellensteuer von 30 % fällig. Von diesem Betrag können 15 % mit der deutschen Kapitalertragsteuer verrechnet werden. Die verbleibenden 15 % können Sie sich von den US-Steuerbehörden zurückerstatten lassen. Üblicherweise ist ein Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer in den USA jedoch nicht nötig.

Veranschaulichung der Struktur für Quellensteuer in der Schweiz

Wie bekomme ich die Quellensteuer aus den USA zurück?

Normalerweise wird die Quellensteuer automatisch auf den gemäß Doppelbesteuerungsabkommen erstattbaren Anteil von 15 % reduziert und Sie müssen nichts weiter tun – vorausgesetzt, Ihre Bank ist Teil des sogenannten „QI-Agreements“, einer speziellen Vereinbarung mit den US-Behörden. Die meisten deutschen Banken sind als “Qualified Intermediary” registriert. Informationen dazu finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihrer Bank oder Sie kontaktieren den Kundenservice. Das heißt für Sie, dass bei guter Investmentplanung und mit einer geeigneten Depotbank eine reduzierte Quellensteuer in den USA und damit höhere Kapitalerträge möglich sind.

 

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Sie als Person mit Auslandsbezug gelten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie im Ausland steuerpflichtig sind, regelmäßige Überweisungen ins Ausland tätigen oder Ihr Wohnsitz im Ausland liegt. Als Auslands-Person ist dann ein zusätzliches Formular auszufüllen und bei der Bank einzureichen, um die automatische Steuerreduktion zu erhalten. Dieses Formular, „Form W8BEN“, finden Sie auf der Webseite der amerikanischen Steuerbehörde IRS.

Gerne beraten wir Sie in allen Belangen der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen, zur Quellensteuer in der Schweiz und zu deren Verrechnung in Deutschland. Vertrauen Sie unserer Erfahrung im internationalen Steuerrecht und vereinbaren Sie baldmöglichst einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch!

Wie kann man Quellensteuer vermeiden?

Im Grunde können Sie die Quellensteuer umgehen, indem Sie ausschließlich in Ländern investieren, die keine Quellensteuer erheben, wie beispielsweise Singapur, Liechtenstein oder Großbritannien. Achten Sie außerdem stets auf das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen: Aufgrund dieser Abkommen kommen ausländische Investoren in der Regel in den Genuss niedrigerer Steuersätze. Zudem kann ein Teil der Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden, wie es auch in den USA der Fall ist.

 

Wann zahlt man keine Quellensteuer mehr?

Da Quellensteuern unmittelbar dort erhoben werden, wo sie anfallen, ist es nicht möglich, diesen Steuern zu entkommen. Depotbanken behalten die Steuern direkt ein und leiten sie an zuständige Finanzbehörden weiter. Allerdings können Sie doppelt gezahlte Quellensteuer im Ausland wie die USA teilweise zurückfordern und verrechnen.

Fazit

Die Anlage in US-Kapitalvermögen kann sehr gewinnbringend sein. Allerdings dürfen dabei die steuerlichen Komponenten nicht vernachlässigt werden. Wir wissen, dass es diesbezüglich nicht immer einfach ist, den Überblick zu behalten. Um sicherzustellen, dass Sie nicht doppelt belastet werden und stattdessen eine Rückerstattung der US-Quellensteuer erhalten, ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen. Bei der Datax GmbH Steuerberatungsgesellschaft stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei all Ihren Fragen zur Quellensteuer in den USA oder anderen Ländern zu helfen. Denn unser Ziel ist es, das Beste aus Ihren Investments herauszuholen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch!

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Autor: Alexander Pyzalski

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski, Steuerberater, Geschäftsführer

Alexander Pyzalski ist ein erfahrener Steuerberater aus Troisdorf, der auf über 25 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Nachdem er von 1987 bis 1993 an der Universität zu Köln studiert und dort seinen Titel als Diplom-Kaufmann erworben hatte, gründete er vor 27 Jahren seine eigene Kanzlei, die Datax Treuhand Steuerberatungsges. MbH. Dort ist Alexander Pyzalski Experte für die Bereiche E-Commerce, den Gesundheitssektor, Handwerker sowie Kfz-Händler. Hier führt er seine Mandanten durch das komplexe deutsche Steuerrecht und bietet ihnen strategische Beratung an, um Steuern zu sparen und so das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.

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