Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung steht. Darin wurden auch zahlreiche steuerlich relevante Änderungen festgelegt. So sollen zum Beispiel durch degressive Abschreibungsmöglichkeiten Investitionen gefördert und durch geplante Änderungen hinsichtlich Körperschaftsteuer Unternehmen entlastet werden. Zugleich wurden die Pendlerpauschalen erhöht, Steuererleichterungen für kleine und mittlere Einkommen in Aussicht gestellt sowie die steuerliche Förderung von vollelektrischen Dienstfahrzeugen erweitert. Einiges bleibt allerdings auch so, wie es war, zum Beispiel der Soli. Erfahren Sie hier mehr über die im Koalitionsvertrag bezüglich Steuern beschlossenen Maßnahmen und darüber, welche neuen Ideen es zu einer aktienbasierten Rente gibt.
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Der Koalitionsvertrag 2025 enthält eine Reihe von neuen steuerlichen Regelungen sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.
- Eine der wichtigsten Neuerungen ist sicherlich, dass die Pendlerpauschale ab 2026 ab dem ersten Kilometer 38 Cent beträgt.
- Darüber hinaus sollen degressive Abschreibungsmöglichkeiten, eine beabsichtigte Senkung der Körperschaftsteuer und neue Pläne für die Besteuerung von Unternehmen die Wirtschaft stärken und Investitionen fördern.
- Angestellte sollen zukünftig von steuerfreien Überstundenzuschlägen profitieren und Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen dürfen.
- Zudem wurde eine aktienbasierte, vom Staat finanzierte Rentenversicherung für die heutige Kindergeneration in Aussicht gestellt.
Steuererhöhungen oder Steuersenkungen - Was sagt der neue Koalitionsvertrag 2025?
In den Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU und SPD wurden zahlreiche steuerlich relevante Aspekte aufgenommen, die sowohl Unternehmen unterstützen und Investitionen fördern als auch die Bürger entlasten sollen. Die Bandbreite reicht von mehr degressiven Abschreibungen über steuerfreie Überstundenzuschläge bzw. Zuverdienstmöglichkeiten als Rentner bis hin zu einer erhöhten Pendlerpauschale. Zudem sind langfristig Senkungen von Körperschaftsteuer und Einkommensteuer angedacht sowie eine staatlich finanzierte, aktienbasierte Rente für die heutige Generation an Kindern. Es bleibt abzuwarten, wie und wann und ob überhaupt diese Maßnahmen umgesetzt werden.
Welche Auswirkungen haben Steuern auf die Wirtschaft?
Durch gezielte steuerliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Abschreibungsmöglichkeiten, Steuerbefreiungen und Ähnliches, kann versucht werden, die Wirtschaft zu stärken und Investitionen anzuregen. Ob Steuererleichterungen für Unternehmen allerdings grundsätzlich die Wirtschaftskraft eines Landes fördern, wird von Wirtschaftswissenschaftlern durchaus kontrovers diskutiert. Nicht alle Steuersenkungen für Unternehmen wirken sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung aus, manchmal wird der Vorteil einfach mitgenommen, ohne dass die Wirtschaft wächst. Eine Stärkung des privaten Konsums wird daher von vielen Experten als zusätzliche, nützliche Maßnahme angesehen.
Welche Auswirkungen haben Steuern auf die Bürger?
Steuern und Sozialabgaben sind notwendig für die Finanzierung von staatlichen Institutionen und sozialen Leistungen, vermindern jedoch das zur Verfügung stehende Haushaltsnettoeinkommen und damit den Konsum. Dies hat entscheidende Auswirkungen auf die Binnennachfrage und beeinflusst vor allem Anbieter von B2C (Business-to-Consumer) Leistungen. Durch Steuererleichterungen kann die private Nachfrage gesteigert werden. Im Koalitionsvertrag 2025 sind einige Maßnahmen enthalten, die dazu beitragen könnten.
Was bleibt und was ändert sich bezüglich Steuern 2025?
Wir haben uns den Koalitionsvertrag angesehen und stellen Ihnen hier kurz und übersichtlich vor, mit welchen Änderungen Sie in 2025 bezüglich Steuern rechnen sollten und wo voraussichtlich alles so bleibt, wie bisher.
Steuern für Unternehmen 2025 - laut Koalitionsvertrag
Die Wirtschaft soll gestärkt und Investitionen gefördert werden. Dazu wurden im Koalitionsvertrag entsprechende steuerliche Maßnahmen beschlossen:
Degressive Abschreibung – Investitionen werden gefördert
Es soll eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % auf Ausrüstungsinvestitionen für die Jahre 2025 – 2027 eingeführt werden. Damit sollen Investitionen gefördert werden. Schon im Wachstumschancengesetz gab es ähnliche Regelungen, daher ist es wahrscheinlich, dass dieses Vorhaben umgesetzt wird.
Körperschaftsteuer – soll zukünftig sinken
Die Körperschaftsteuer soll in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden, allerdings erst ab 2028, im Anschluss an das geplante Auslaufen der degressiven Abschreibung. Derzeit beträgt die Körperschaftsteuer 15 % und liegt daher in vielen Fällen unterhalb der von Einzelunternehmen zu zahlenden Einkommensteuer. Es ist zusätzlich angedacht, Gewerbebetrieben, unabhängig von der Rechtsform, ab 2027 einen Übergang in die Körperschaftsteuer zu ermöglichen.
Gewerbesteuer – Mindesthebesatz wird angehoben
Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer soll verpflichtend von 200 % auf 280 % angehoben werden. Damit sollen die Einnahmen der Kommunen gesichert werden.
Steuervermeidung – soll eingedämmt werden
Nicht nur durch die Mindeststeuer für global agierende Konzerne, sondern auch durch diverse weitere Maßnahmen soll Steuervermeidung eingedämmt werden. Dazu gehört auch, Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteueroasen zu unterbinden.
Expertentipp
Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski
Steuerberater, Geschäftsführer
Welche Investitionsanreize aus dem Koalitionsvertrag können Unternehmen nutzen?
Der Koalitionsvertrag steht und damit auch die Pläne, welche steuerlichen Anreize es geben kann, um die Wirtschaft zu stärken und Investitionen zu fördern. Die degressive Abschreibung ist auf jeden Fall für Unternehmen interessant, die Investitionen in ihre Ausrüstung planen. Die Reduzierung der Körperschaftsteuer ist hingegen erst ab 2028 geplant und kann daher kurzfristig noch keine Auswirkungen zeigen. Interessant ist für uns als Steuerberatungsgesellschaft natürlich die Idee, dass auch Personengesellschaften zukünftig im Rahmen der Körperschaftsteuer veranlagt werden könnten. Bisher war dazu stets die Gründung einer GmbH (oder einer sonstigen Kapitalgesellschaft) notwendig. Ein Ansatz, der vielversprechend klingt. Wir sind gespannt, wie es sich im Endeffekt entwickelt.
Falls Sie als Unternehmen Steuern sparen und zudem von den neuen Regelungen profitieren möchten, helfen wir Ihnen gerne! Wir sind stets auf dem aktuellen Stand und unterstützen unsere Mandanten proaktiv.
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Steuern für Bürger 2025 - Was bleibt und was ist neu?
Im Koalitionsvertrag 2025 wurden neben steuerlichen Maßnahmen für Unternehmen auch sozialpolitisch motivierte Pläne und Vergünstigung für die Menschen in Deutschland beschlossen. Einiges davon ist neu, vieles bleibt und bei manchen Themen gibt es noch keine definitiven Regelungen. Hier eine Übersicht:
Pendlerpauschale – wird erhöht
Die wohl wichtigste Regelung für Arbeitnehmer im neuen Koalitionsvertrag ist sicherlich die Erhöhung der Pendlerpauschale, diese beträgt ab 1.1.2026 dann 38 Cent ab dem ersten Kilometer, bisher galt dieser Satz erst für Entfernungen über 20 Kilometer. Eine spürbare Entlastung für alle, die Wege zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen.
Dienstwagenregelung – Preisobergrenze für vollelektrische Fahrzeuge steigt
Vollelektrische Dienstwagen können jetzt bis zu einem Listenpreis von 100.000 Euro (bisher 70.000 Euro) von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Zudem wird die Befreiung von der Kfz-Steuer bis 2035 verlängert. Diese Maßnahmen sollen die E-Mobilität weiter fördern.
Überstundenzuschläge – sollen steuerfrei werden
Mehrarbeit soll gefördert werden, dazu ist geplant, alle Überstundenzuschläge zukünftig steuerfrei zu stellen. Dies soll für alle Stunden gelten, die über die festgelegte Vollzeit Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden) hinausgehen. Die Regelung soll auch für Prämien gelten, die Teilzeitangestellte erhalten, wenn sie auf eine Vollzeitstelle aufstocken. Konkrete Daten, ab wann dies gilt, gibt es derzeit noch nicht.
Solidaritätszuschlag – bleibt
Viele hatten mit einer Abschaffung des “Soli” gerechnet, doch er bleibt. Allerdings betrifft dieser Zuschlag lediglich Personen mit einer relativ hohen Einkommensteuer, so müssen Einzelveranlagte mit der Steuerklasse I ab 2025 erst ab 19.950 Euro Einkommensteuer den Solidaritätszuschlag zahlen.
Einkommensteuer – Senkung geplant für kleine & mittlere Einkommen
Um Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten, ist eine gezielte Senkung der Einkommensteuer geplant, allerdings erst ab Mitte der Legislaturperiode.
Zur Rente dazuverdienen – Steuerfrei möglich
Rentner, auch Frührentner, dürfen seit 2023 unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Allerdings sind auf das erzielte Gehalt die üblichen Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, außer, es handelt sich um einen Minijob oder um eine Tätigkeit als Übungsleiter o.ä. Die Koalition hat nun beschlossen, dass zukünftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdient werden können. Dies soll neue Anreize schaffen, damit auch ältere Menschen berufstätig bleiben und somit der Facharbeitermangel reduziert wird. Sozialversicherungsabgaben sind jedoch weiterhin zu zahlen. Konkrete Termine, ab wann diese Regelungen gelten sollen, gibt es bisher nicht.
Kindergeld – Anpassung an Kinderfreibetragserhöhungen
Erhöhungen des Kinderfreibetrags sollen durch Anpassungen des Kindergeldes begleitet werden. Der Kinderfreibetrag lohnt sich vor allem für höhere Einkommen, ab etwa 80.000 Euro und die Vorteile übersteigen dann häufig die Höhe des Kindergeldes. Es ist geplant, das Kindergeld in Zukunft entsprechend anzupassen.
Alleinerziehende – Entlastungen geplant
Alleinerziehende profitieren, im Gegensatz zu Ehepaaren mit Ehegattensplitting, bisher kaum von Steuervorteilen. Die Steuerklasse II bietet derzeit lediglich einen Steuerfreibetrag von 4.260 Euro pro Jahr für den alleinerziehenden Elternteil plus 240 Euro pro Kind. Anpassungen sind geplant, konkrete Daten liegen jedoch noch nicht vor.
Elterngeld – Weiterentwicklung geplant
Das Elterngeld soll weiterentwickelt werden hinsichtlich mehr Partnerschaftlichkeit und Beteiligung der Väter. Wie dies genau aussehen soll, ist derzeit noch nicht definiert.
Zukünftige Rente der Kinder – frühzeitiges Ansparen geplant
Für alle Kinder in Deutschland, die zwischen 6 – 18 Jahre alt sind und eine Bildungseinrichtung besuchen, soll der Staat 10 Euro monatlich in ein privates Altersvorsorgekonto einzahlen. Ab dem 18. Lebensjahr kann dann selbst weiter eingezahlt werden bis zur Rente. Das Geld soll vor staatlichem Zugriff geschützt sein und erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Genauere Details werden erwartet.
Kommt die aktienbasierte private Altersvorsorge für Kinder?
Im Koalitionsvertrag steht sie schon mal drin: Die aktienbasierte private Altersvorsorge! Staatlich finanziert in Höhe von 10 Euro monatlich für alle in Deutschland lebenden Kinder zwischen 6 – 18 Jahren. Doch wie wird das genau aussehen, welche Aktienfonds werden genutzt und wird die nächste Regierung es nicht wieder verwerfen? Noch gibt es viele Fragen. Doch wenn diese neue Form der Rentenfinanzierung kommt, wäre es der erste Schritt in eine neue Ära der Rente.
Wir von der Datax Steuerberatung sind gespannt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Weitere steuerliche Pläne laut Koalitionsvertrag 2025
Im Koalitionsvertrag wurden zudem weitere steuerliche Maßnahmen geplant, die wir hier kurz vorstellen:
Umsatzsteuer in der Gastronomie – dauerhaft bei 7 %
Für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gelten, dies war bereits zu Corona-Zeiten vorübergehend der Fall.
Stromsteuer – Senkung auf das europäische Mindestmaß
Damit die Energiekosten günstiger werden, soll die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die zu zahlenden Übertragungsnetzentgelte reduziert werden.
Energetische Sanierungen – künftig steuerlich absetzbar bei geerbten Immobilien
Es wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, dass eine steuerliche Absetzbarkeit für energetische Sanierungen bei geerbten Immobilien geplant ist.
Agrardiesel – Rückvergütung wird wieder eingeführt
Die vollständige Rückvergütung für Agrardiesel wird wieder eingeführt, um landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen.
Globale Mindeststeuer – bleibt als Schutz vor Steuervermeidung durch globale Großkonzerne
An der internationalen Mindeststeuer will auch die neue Koalitionsregierung festhalten, um Steuervermeidungen durch multinationale Konzerne einzudämmen.
Finanztransaktionssteuer – bleibt
Auf EU-Ebene bleibt es bei der Finanztransaktionssteuer, wenn diese auch im Hinblick auf Kleinanleger oft kritisch gesehen wird.
Luftverkehrssteuer – Erhöhung wird zurückgenommen
Die geplante Erhöhung der Luftverkehrssteuer kommt doch nicht. Ob Fliegen dadurch günstiger wird, bleibt abzuwarten.
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale – Anhebungen geplant
Die steuerfreie Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro pro Jahr und die steuerfreie Ehrenamtspauschale auf 960 Euro pro Jahr angehoben werden. Damit soll ehrenamtliches Engagement gewürdigt und gefördert werden.
Mütterrente – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes
Alle Mütter erhalten pro Kind drei Rentenpunkte angerechnet, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Zuvor gab es für vor 1992 geborene Kinder weniger Rentenpunkte.
Selbständige – Einbezug in die gesetzliche Rentenversicherung
Selbständige, die neu in die Selbständigkeit starten und keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, sollen zukünftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Eine Befreiung von dieser Rentenversicherungspflicht für Selbständige soll allerdings möglich sein
Fazit
Der neue Koalitionsvertrag enthält einige neue geplante steuerliche Maßnahmen. Wir werden sehen, was davon umgesetzt wird und was nicht. Unsere Steuerberatungsgesellschaft wird die weitere Entwicklung detailliert verfolgen und die Vorteile für unsere Mandanten schnellstmöglich erkennen und umsetzen. Möchten Sie auch davon profitieren? Dann erfahren Sie mehr und
FAQ
In Zukunft sollen bis zu 2.000 Euro monatlich als Zuverdienst für Rentner steuerfrei möglich sein, Sozialversicherungsbeiträge wären allerdings zu zahlen. Mit dieser Maßnahme sollen ältere Menschen dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben und somit dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Ab 2026 sollen ab dem ersten Kilometer 38 Cent angerechnet werden können, bisher ist dies nur bei Entfernungen von mehr als 20 Kilometern möglich. Berufspendler sollen mit dieser Regelung stärker entlastet werden.
Es gibt im Koalitionsvertrag 2025 erste Pläne für eine aktienbasierte und staatlich unterstützte Rente für die heutige Kindergeneration. Für alle Kinder, die in Deutschland leben und zwischen 6 und 18 Jahre alt sind, sollen pro Monat 10 Euro von staatlicher Seite in eine private, aktienbasierte Rentenversicherung eingezahlt werden. Diese soll vor staatlichen Zugriffen geschützt sein und erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Nach dem 18. Lebensjahr kann persönlich weiter in diese Versicherung eingezahlt werden.