Körperschaftssteuer (Steuer Kapitalgesellschaften)

Alle Informationen zur Steuer für Kapitalunternehmen

Natürliche Personen zahlen Einkommensteuer, Kapitalgesellschaften als juristische Personen, wie GmbHs oder Aktiengesellschaften, zahlen hingegen Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuer zählt somit zu den wichtigsten Unternehmenssteuern in Deutschland. Sie wird auf erzielte Gewinne erhoben, ist prozentual niedriger als die Einkommensteuer für Privatpersonen und Einzelunternehmer, es sind im Gegenzug jedoch keine oder nur selten Freibeträge vorgesehen. 

Körperschaftsteuer – Definition

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen juristischer Personen. Während natürliche Personen Einkommensteuer zahlen, unterliegen Kapitalgesellschaften und bestimmte andere Körperschaften der Körperschaftsteuer.

Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?

Körperschaftsteuerpflichtig sind grundsätzlich alle juristischen Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland.

Dazu gehören insbesondere:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaften (UG)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Europäische Gesellschaften (SE)
  • Genossenschaften
  • Bestimmte Vereine und Stiftungen

Die Steuerpflicht kann dabei unbeschränkt oder beschränkt sein:

Unbeschränkte Steuerpflicht

Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland unterliegen mit ihrem gesamten Welteinkommen der Körperschaftsteuer.

Beschränkte Steuerpflicht

Ausländische Körperschaften werden nur mit ihren in Deutschland erzielten Einkünften besteuert.

Worauf ist Körperschaftsteuer zu zahlen?

Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der zu versteuernde Gewinn des Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres. Die Körperschaftsteuer wird im Rahmen einer Körperschaftsteuererklärung an das Finanzamt gemeldet. .

Unterschied zwischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Der wesentliche Unterschied zwischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer liegt darin, wer die Steuer entrichtet.

Einkommensteuer Körperschaftsteuer
Wird von natürlichen Personen gezahlt Wird von juristischen Personen gezahlt
Betrifft Arbeitnehmer, Selbstständige und Einzelunternehmer Betrifft Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften
Progressiver Steuersatz Einheitlicher Steuersatz
Persönliche Freibeträge werden berücksichtigt Grundsätzlich keine allgemeinen Freibeträge für Kapitalgesellschaften
  • Ein Einzelunternehmer oder Freiberufler versteuert seinen Gewinn über die Einkommensteuer.
  • Eine GmbH hingegen zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?

Der Körperschaftsteuersatz beträgt in Deutschland aktuell 15 % (Stand: 2026) des zu versteuernden Gewinns.

  • Zusätzlich wird auf die Körperschaftsteuer der Solidaritätszuschlag erhoben.

Wie wird die Körperschaftsteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des steuerlichen Gewinns. Vereinfacht ergibt sich folgende Formel:

Steuerlicher Gewinn × 15 % Körperschaftsteuer

Vor der Besteuerung werden jedoch zahlreiche steuerliche Vorschriften berücksichtigt, um den steuerlichen Gewinn zu berechnen, wie beispielsweise:

  • Hinzurechnungen und Kürzungen
  • Verlustvorträge
  • Verlustverrechnung
  • steuerfreie Einnahmen
  • nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Dadurch kann das zu versteuernde Einkommen vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss abweichen.

Beispiel für die Höhe der Körperschaftsteuer

Eine GmbH erzielt einen steuerpflichtigen Gewinn von 100.000 Euro.

  • Körperschaftsteuer: 15.000 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer): 825 Euro
  • Gesamtbelastung: 15.825 Euro
  • Die tatsächliche Gesamtsteuerbelastung liegt jedoch meist höher, da zusätzlich Gewerbesteuer anfällt.

Freibeträge bei der Körperschaftsteuer

Im Gegensatz zur Einkommensteuer existiert für die meisten Kapitalgesellschaften kein allgemeiner Grundfreibetrag.

Dennoch können unter bestimmten Voraussetzungen einige Sonderregelungen angewendet werden::

Freibetrag für bestimmte Körperschaften

Bestimmte Körperschaften, Vereine oder Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen Freibeträge erhalten. Beispielsweise gilt für einige steuerpflichtige Vereine ein Freibetrag von 5.000 Euro für das zu versteuernde Einkommen.

Gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen können von der Körperschaftsteuer ganz oder teilweise befreit sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt werden.

Weitere wichtige Steuern für Kapitalgesellschaften

Neben der Körperschaftsteuer müssen Kapitalgesellschaften regelmäßig weitere Steuerarten berücksichtigen.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben und fällt für nahezu alle gewerblichen Unternehmen an.

  • Die Höhe hängt vom jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ab. 
  • Die Steuerbelastung variiert daher je nach Unternehmensstandort.

Umsatzsteuer

Unternehmen erheben auf ihren Rechnungen für Leistungen in der Regel Umsatzsteuer und führen diese an das Finanzamt ab.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann Vorsteuer geltend gemacht werden für alle Leistungen, die ein Unternehmen selbst einkauft.
  • Kleinunternehmer können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und müssen dann keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, können im Gegenzug jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen.

Kapitalertragsteuer

Werden Gewinne einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter ausgeschüttet, fällt regelmäßig Kapitalertragsteuer auf die Dividenden an. 

Solidaritätszuschlag

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben.

Fazit

Die Körperschaftsteuer ist die zentrale Ertragsteuer für Kapitalgesellschaften in Deutschland. Sie wird auf den steuerpflichtigen Gewinn von GmbHs, AGs und anderen juristischen Personen erhoben und beträgt einheitlich 15 %. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es für die meisten Kapitalgesellschaften keine allgemeinen Freibeträge. Neben der Körperschaftsteuer müssen Unternehmen regelmäßig weitere Steuern wie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Kapitalertragsteuer berücksichtigen. 

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