In Deutschland ist das sogenannte Berliner Testament sehr verbreitet. Dabei setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Was als gute Idee zur bestmöglichen Absicherung des überlebenden Partners gedacht ist, erweist sich in der Praxis aus steuerlichen Gründen meist als falsche Entscheidung. Denn gerade dann, wenn eine selbstgenutzte Immobilie zum Erbe gehört, reichen die Freibeträge in der Erbschaftssteuer häufig nicht aus und es kommt zu nicht unerheblichen Steuerforderungen. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile & Nachteile des Berliner Testaments, über mögliche Alternativen und darüber, wie man durch geschickte Nutzung von Freibeträgen für Ehepartner, Kinder und Enkel bei Schenkungen und Erbe das steuerliche Optimum erzielen kann.
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein.
- Kinder und weitere Verwandte gehen dabei zunächst leer aus, sie erben erst nach dem Tod des zweiten Partners.
- Auf Antrag können Pflichtteilsberechtigte ihren Pflichtteil einfordern, dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes.
- Ziel des Berliner Testaments ist in der Regel eine bestmögliche Absicherung des überlebenden Partners.
- Steuerlich betrachtet ist ein Berliner Testament eher nicht zu empfehlen, da in der Regel höhere Erbschaftssteuern anfallen.
- Eine optimale Ausnutzung aller steuerlichen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer ist vor allem durch frühzeitige Schenkungen und eine geschickte testamentarische Verteilung des Erbes möglich.
- Das Berliner Testament gilt nur für in Deutschland lebende Personen und ist für Patchworkfamilien und hohe Vermögenswerte in der Regel nicht zu empfehlen.
- Alternativen sind individuelle Testamente, die Vereinbarung von Wohnrechten oder Nießbrauch sowie die sofortige Weitergabe eines Erbes durch den überlebenden Partner.
Berliner Testament - Definition
Im deutschen Erbrecht wird ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehepartner oder Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenseitig zum Alleinerben einsetzen, als Berliner Testament bezeichnet. Die Nachkommen erben bei dieser Sonderform von Testament erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners.
Wer erbt beim Berliner Testament?
Im Regelfall wird beim Berliner Testament der überlebende Partner als Alleinerbe eingesetzt. Die Kinder und alle anderen Erbberechtigten gehen daher zunächst leer aus. Das Erbe wird erst verteilt, wenn auch der zweite Ehepartner stirbt. Allerdings können nahe Verwandte, wie zum Beispiel Kinder, auf Antrag ihren gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen.
Gibt es das Berliner Testament nur in Deutschland?
Das Berliner Testament stellt eine Sonderform dar und gilt nur für in Deutschland lebende Paare. Bei ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz im Ausland sind die dort geltenden Regeln zu beachten. Eine wichtige Rolle spielt hier die europäische Erbrechtsverordnung.
Wie ist das Berliner Testament gesetzlich geregelt?
Das Berliner Testament ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 2269 BGB geregelt. Diese Sonderform eines Testaments ist lediglich für verheiratete oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebende Paare möglich.
Wie ist die normale Erbfolge ohne Berliner Testament?
Falls kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Gemäß dieser erbt der Ehepartner die Hälfte und die andere Hälfte wird auf die Kinder aufgeteilt. Dabei erben alle Kinder zu gleichen Teilen, egal, ob sie ehelich, nichtehelich oder adoptiert sind. Im deutschen Steuerrecht werden dazu stets die Kinder des Verstorbenen betrachtet, nicht die Kinder, die eventuell der / die Ehepartner:in in die Ehe mitgebracht hat.
Was erbt der Ehepartner beim Berliner Testament?
Beim Berliner Testament wird der / die Ehepartner:in bzw. der / die Partner:in aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft als Alleinerbe eingesetzt. Alle anderen nahen Verwandten und Kinder gehen leer aus, sie erben allerdings später als Schlusserben.
Was erben Kinder beim Berliner Testament?
Beim Berliner Testament erben die Kinder und weitere Nachkommen zunächst nicht. Sie werden in der Regel als Schlusserben bzw. Nacherben eingesetzt und erben erst, wenn der als Alleinerbe eingesetzte Ehepartner stirbt. Ihren Pflichtteil können die Kinder jedoch auf Antrag schon nach dem Tod des Erstverstorbenen einfordern, dies gilt jeweils für leibliche und adoptierte Kinder des Verstorbenen, nicht für Stiefkinder.
Was ist ein Pflichtteil beim Erbe?
Eine komplette Enterbung ist in Deutschland kaum möglich. Gemäß § 2303 BGB sind Ehepartner und Kinder sowie unter gewissen Umständen auch die Eltern des Verstorbenen pflichtteilsberechtigt. Ihnen steht somit auf Antrag ein Anteil am Erbe zu, auch wenn sie zunächst leer ausgehen, wie zum Beispiel beim Berliner Testament. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes und ist zwingend in bar und nicht in Sachwerten auszuzahlen.
Erbschaftsteuer beim Berliner Testament
Ein Berliner Testament wirkt sich entscheidend auf die Höhe der Erbschaftssteuer aus, da das gesamte Vermögen an eine Person vererbt wird und nicht auf mehrere Erben verteilt wird.
Wer zahlt Erbschaftsteuer beim Berliner Testament?
Die Erbschaftsteuer zahlt jeweils der Erbe, beim Berliner Testament ist dies zunächst lediglich eine Person, nämlich der Alleinerbe. Die anderen Erben (in der Regel die Kinder oder auch Enkel) werden erst als Schlusserben steuerpflichtig bezüglich der
Erbschaftssteuer. In der Regel kommen beim Tod des ersten Partners daher relativ hohe Erbschaftswerte zum Tragen, dies gilt insbesondere, wenn eine Immobilie vererbt wird. Die zu zahlende Erbschaftsteuer kann daher mitunter recht hoch ausfallen, trotz Freibeträgen. Das Gleiche gilt beim zweiten Erbfall, die Kinder erben hier sowohl den Anteil des Erstverstorbenen als auch den des Zweitverstorbenen, was insgesamt die Freibeträge überschreiten kann.
Wie hoch sind die steuerlichen Freibeträge beim Erbe?
Nahe Verwandte, wie zum Beispiel Ehepartner, Kinder und Enkel, können beim Erbe von relativ hohen Freibeträgen profitieren. So dürfen zum Beispiel Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder jeweils bis zu 400.000 Euro und Enkel bis zu 200.000 Euro, dies gilt pro Erbfall. Bei der gesetzlichen Erbfolge können Freibeträge sowohl vom Ehepartner als auch von den Kindern genutzt werden, falls es ein Testament gibt, dass auch die Enkel bedenkt, können diese ebenfalls Freibeträge nutzen. Beim Berliner Testament erben die Kinder zunächst nicht, sondern nur der überlebende Ehepartner. Dieser ist Alleinerbe und kann 500.000 Euro Freibetrag in Anspruch nehmen, was allerdings in vielen Fällen nicht ausreicht.
Haben Sie noch Fragen zu den Erbschaftssteuern beim Berliner Testament? Möchten Sie wissen, ob es steuerlich günstiger ist, ein Berliner Testament aufzusetzen oder die Kinder sofort am Nachlass zu beteiligen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Als Steuerexperten können wir Ihnen die für Ihre individuelle Situation am besten passende Variante empfehlen.
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Vorteile Berliner Testament
Das Berliner Testament wird häufig aufgrund der folgenden Vorteile gewählt:
- Ehepartner können sich gegenseitig stärker absichern als bei der gesetzlichen Erbfolge.
- Es soll vermieden werden, dass die selbst genutzte Immobilie verkauft werden muss, um die anderen Erben auszuzahlen.
- Eine Erbengemeinschaft mit den Kindern bei der eigenen Immobilie wird vermieden, das Haus gehört weiterhin alleine dem verbliebenen Ehepartner.
- Insbesondere bei minderjährigen Kindern macht dies Sinn, weil sie sonst Miteigentümer der Erbengemeinschaft wären.
- Das Vermögen bleibt beim Ehepartner, dieser kann darüber verfügen, Erbstreitigkeiten können so reduziert werden.
- Die gemeinsamen Kinder können als Schlusserben abgesichert werden, auch dann, wenn der überlebende Ehepartner noch weitere Kinder bekommt.
Expertentipp
Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski
Steuerberater, Geschäftsführer
Steuern sparen mit dem Berliner Testament?
Zum Steuern sparen ist das Berliner Testament in der Regel nicht geeignet, im Gegenteil. Das liegt darin begründet, dass die Freibeträge der Erbschaftsteuer in der Regel nicht optimal ausgenutzt werden. Ehepartner können zwar einen Freibetrag von 500.000 Euro beim Erbe nutzen, oft übersteigt jedoch alleine der Wert eines Einfamilienhauses diesen Betrag. Falls dann noch weitere Vermögenswerte vorhanden sind, fallen Erbschaftssteuern in nicht unerheblichem Maße an. Mehr zur Höhe der Erbschaftssteuer erfahren Sie hier. Optimalerweise wird ein Erbe so geregelt, dass die Freibeträge für Kinder (400.000 Euro pro Kind) und Enkel (200.000 pro Enkel) perfekt genutzt werden. Falls Sie dabei Ängste haben, dass der verbleibende Partner das selbstgenutzte Eigenheim verkaufen muss: Dies lässt sich durch spezielle Klauseln regeln, wie zum Beispiel mit einem lebenslangen Wohnrecht. Lassen Sie sich daher vor dem Verfassen eines Berliner Testaments unbedingt steuerlich beraten. Wir von der Datax GmbH stehen Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung!
Nachteile Berliner Testament
Ein Berliner Testament kann eine Reihe von Nachteilen mit sich bringen:
- Beim Berliner Testament kann nur der Steuerfreibetrag des Ehepartners genutzt werden, nicht der Kinder oder Enkel, es kommt daher häufig zu Erbschaftsteuerforderungen.
- Kinder können ihren Freibetrag nur einmal nutzen, nämlich als Schlusserbe, sie erben dabei in der Regel mehr, was höhere Steuern mit sich bringen kann.
- Das Berliner Testament ist tendenziell ungeeignet bei Patchworkfamilien.
- Bei behinderten Kindern, Kindern mit Überschuldung und in vielen anderen Fällen eignet sich ein Berliner Testament in der Regel nicht, hier ist unbedingt eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
- Die Kinder können trotz Berliner Testament ihren Pflichtteil beanspruchen, der zwingend bar ausgezahlt werden muss.
- Ein Berliner Testament ist nur anwendbar, wenn alle Beteiligten in Deutschland leben, viele andere Rechtsordnungen erkennen diese Art von Testament nicht an.
Alternativen zum Berliner Testament
Es gibt eine Reihe von Alternativen zum Berliner Testament, die im individuellen Fall besser geeignet sein können, um eine Erbschaft zu regeln und die darüber hinaus helfen, Steuern zu sparen. Dazu sollte ein individuelles Testament aufgesetzt werden, das einerseits die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt, andererseits jedoch auch die persönlichen Wünsche. So kann zum Beispiel der Verbleib des überlebenden Partners im Familienhaus über ein lebenslanges Wohnrecht gesichert werden. Weitere individuelle Regelungen sind darüber hinaus denkbar. Als Variante sind auch Vereinbarungen denkbar, bei denen der verbleibende Ehepartner einen Teil des Erbes sofort an die Nachkommen weitergibt, die dann nochmals ihre Freibeträge nutzen können, da die Freibeträge pro Erbe gelten.
Eine Alternative wäre theoretisch auch, gar kein Testament zu erstellen, dann würde die gesetzliche Erbfolge gelten. Falls dies allerdings nicht in Ihrem Sinne ist und Sie spezielle Wünsche bezüglich Nachlassregelung festlegen möchten, sollten Sie unbedingt zunächst einen Steuerberater aufsuchen und sich bezüglich der Erbschaftsteuer für Ihren Ehepartner und Ihre Nachkommen beraten lassen. Anschließend können Sie dann einen Notar aufsuchen, der seinerseits das entsprechende Testament mit Ihnen erstellt und Sie zudem in rechtlicher Hinsicht berät.
Wohnrecht als Sicherheit für überlebenden Partner
Der überlebende Partner soll bestmöglich abgesichert sein? Sie möchten vermeiden, dass das Familienhaus verkauft werden muss? Letzteres lässt sich auch ohne Berliner Testament regeln, nämlich mit einem lebenslangen Wohnrecht oder auch mit einem lebenslangen Nießbrauch. Lassen Sie sich unbedingt frühzeitig über alle Möglichkeiten informieren.
Arten des Berliner Testaments
Das Berliner Testament kann auf zwei Arten aufgestellt werden:
Die beiden Varianten haben jeweils Vor- und Nachteile:
- Bei der Einheitslösung kann der überlebende Partner frei über das gesamte Vermögen verfügen und ist somit weitgehend vor Erbauseinandersetzungen geschützt. Das gemeinsame Eigentum muss nicht verkauft werden, um die Erben auszuzahlen. Allerdings können die Kinder ihren Pflichtteil beanspruchen. Dies kann zwar erschwert, jedoch nicht komplett ausgeschlossen werden.
- Bei der Trennungslösung muss der überlebende Partner sein eigenes Vermögen strikt vom ererbten Vermögen trennen und kann nur eingeschränkt über das Erbe verfügen. Das Erbe wird somit für die Nacherben geschützt, was jedoch zum Beispiel bei Pflegebedürftigkeit und den dafür zu zahlenden Kosten für eine Heimunterbringung zu Schwierigkeiten führen kann. Andererseits können so bestimmte Werte (zum Beispiel ein Unternehmen) im Sinne des Verstorbenen für seine Nachkommen erhalten werden. Der Pflichtteilsanspruch der Kinder ist auch bei dieser Art von Berliner Testament gegeben. Damit die Trennungslösung gilt, muss diese zwingend im Berliner Testament erwähnt.
Wichtiger Hinweis:
Falls aus dem Berliner Testament nicht eindeutig hervorgeht, ob es sich um eine Einheitslösung oder um eine Trennungslösung handelt, wird eine Einheitslösung angenommen.
Wie wird ein Berliner Testament erstellt?
Genauso wie jedes andere Testament muss auch ein Berliner Testament handschriftlich oder beim Notar erstellt werden und von beiden Erblassern mit Datumsangabe unterschrieben werden.
Wichtige Klauseln im Berliner Testament
Sie können im Berliner Testament auf Wunsch wichtige Klauseln einsetzen, die dem überlebenden Partner die Möglichkeit geben, Absprachen zu ändern. Diese Klauseln sind:
Freistellungsklausel
Die Freistellungsklausel kann im Berliner Testament genutzt werden, um dem hinterbliebenen Partner die Chance zu geben, das Testament zu ändern und neue Verfügungen einzusetzen.
Wiederverheiratungsklausel im Berliner Testament
Die Wiederverheiratungsklausel wird häufig gewählt, um zu verhindern, dass der neue Ehepartner des Hinterbliebenen einen Erbanspruch auf das Vermögen des zuerst Verstorbenen erhält.
Pflichtteilklausel
Die Pflichtteilklausel im Berliner Testament erhöht für die Kinder die Hürde, den gesetzlichen Pflichtteil nach dem Tod des Erstverstorbenen einzufordern und somit den überlebenden Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen.
Jastrowsche Klausel
Die Jastrowsche Klausel im Berliner Testament verschärft die Pflichtteilklausel. Beansprucht nämlich ein Erbe trotzdem seinen Anteil beim ersten Todesfall, so wird der Pflichtteil herabgesetzt.
Sozinische Klausel
Mit der sozinischen Klausel wird festgelegt, dass ein Erbe sein Erbrecht auch nachträglich verliert, falls er sich nicht an die Auflagen hält, die im Testament festgelegt wurden. Die Rechtsgültigkeit dieser Klausel wird häufig bestritten und es kann unter Umständen zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten kommen.
Salvatorische Klausel
Diese Klausel sollten Sie unbedingt in Ihr Berliner Testament aufnehmen, da so sichergestellt wird, dass bei unwirksamen Textstellen nur diese unwirksam werden und nicht das gesamte Testament.
Mustervorlage Berliner Testament
Eine Vorlage für ein Berliner Testament können Sie sich hier herunterladen. Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um ein Beispiel handelt und Sie nicht alle genannten Klauseln in Ihrem persönlichen Testament aufnehmen müssen. Denken Sie daran, das Testament handschriftlich zu erstellen und zu unterschreiben.
Notar für Berliner Testament
Ein Notar ist nicht vorgeschrieben für ein Berliner Testament. Es kann allerdings sinnvoll sein, ein Testament beim Notar errichten zu lassen. Sie erhalten dabei eine umfassende Beratung und der Notar kümmert sich um die Erstellung und Hinterlegung des Testaments. Dies ist mit Kosten verbunden, im Gegenzug sparen Sie jedoch die Ausstellung eines Erbscheins, der ansonsten in vielen Fällen notwendig ist. Auch ein selbstverfasstes, handschriftliches Testament kann auf Wunsch beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden. Dort ist es sowohl vor Einblicken als auch vor Zugriff & Unterschlagung geschützt.
Weitere wichtige Fragen zum Thema Berliner Testament
Wir haben hier weitere wichtige Fragen und Aspekte zum Berliner Testament zusammengestellt:
Was geschieht bei einer Scheidung mit dem Berliner Testament?
Bei einer Scheidung bzw. dann, wenn die Scheidung vor dem Tod bereits beantragt oder beschlossen wurde, verliert das Berliner Testament in der Regel seine Gültigkeit. Im Zweifelsfall ist nachzuweisen, dass die Scheidung geplant war, falls sie noch nicht vollzogen wurde.
Gerne unterstützen wir Sie bei den steuerlichen Herausforderungen bei Erbschaften und Schenkungen und zeigen Ihnen neben dem Berliner Testament alle Alternativen auf, auch für Patchworkfamilien und unverheiratete Partner.
Vereinbaren Sie dazu frühzeitig einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch.
Ist ein Berliner Testament auch für unverheiratete Paare möglich?
Ein Berliner Testament können nur verheiratete oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebende Paare verfassen. Unverheiratete Paare können einen Erbvertrag aufsetzen. Zu beachten ist, dass unverheiratete Partner nur von sehr geringen Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer profitieren können, lediglich 20.000 Euro können steuerfrei geerbt werden.
Kann ein Pflichtteil auch erst nachträglich beantragt werden?
Die Möglichkeit, den Pflichtteil einzufordern, verjährt erst nach drei Jahren. Bei minderjährigen Kindern beginnt die Verjährungsfrist gar erst mit dem 21. Lebensjahr. Zudem ist es möglich, einen Pflichtteilantrag innerhalb der Frist jedoch nach dem Tod des zweiten Erblassers zu stellen, um Steuern zu sparen und Kosten als Nachlassverbindlichkeiten geltend zu machen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Februar 2013, Az. II R 47/11). Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt von einem Steuerberater umfassend informieren.
Fazit
Viele Menschen scheuen sich, ihren Kindern vorzeitig oder per Testament einen Teil des Erbes zukommen zu lassen und wählen daher das Berliner Testament. Allerdings kann dies zu hohen Erbschaftssteuern führen, die wiederum die eigentlich geplante Absicherung des Ehepartners beeinträchtigen. Lassen Sie sich daher frühzeitig hinsichtlich der konkreten steuerlichen Auswirkungen Ihres Erbes umfassend beraten und nehmen Sie erst danach die Erstellung Ihres Testaments in Angriff. Wir von der Datax GmbH Steuerberatungsgesellschaft stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite! Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch.
FAQ
In der Regel führt ein Berliner Testament zu mehr Erbschaftssteuer. Dies liegt daran, dass es zunächst nur einen Alleinerben gibt, nämlich den überlebenden Partner, dessen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro häufig nicht ausreicht. Die Freibeträge der Kinder (400.000 Euro) können nicht geltend gemacht werden. Falls zum Beispiel eine Immobilie zum Erbe gehört, ist in der Regel Erbschaftsteuer zu zahlen.
Um die steuerlichen Freibeträge am besten auszunutzen, sollten optimalerweise bereits zu Lebzeiten Schenkungen erfolgen, diese sind alle zehn Jahre bis zu den maximalen Freibeträgen steuerfrei möglich. Zudem sollte das gesamte Erbe so verteilt werden, dass alle Freibeträge für Ehepartner, Kinder und Enkel optimal ausgenutzt werden.
Bei der Trennungslösung im Berliner Testament werden das ererbte Vermögen des Erstverstorbenen und das vorhandene Vermögen des Erben getrennt betrachtet. Damit haben die Pflichtteilsberechtigten des überlebenden Partners keinen Zugriff auf das Vermögen des Erstverstorbenen.