Erbschaftssteuer – der umfassende Ratgeber über Freibeträge und Steuerklassen inklusive Tabelle und Rechner

Inhalt

Sie haben etwas geerbt oder werden voraussichtlich ein Erbe erhalten? Dann müssen Sie sich zwangsläufig auch mit dem Thema Erbschaftssteuer beschäftigen. Denn wie jedes andere Einkommen wird ein Erbe vom Staat besteuert, das heißt, Sie müssen auf Ihr Erbe grundsätzlich Steuern zahlen. Wie hoch die Erbschaftssteuer dabei ausfällt, ist aber nicht nur von der Höhe Ihres Erbes abhängig. Auch Ihr Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und die damit verbundene Steuerklasse sind entscheidend. Zudem gibt es bestimmte Freibeträge, die sich positiv auswirken und teilweise sogar zu einer kompletten Steuerbefreiung führen können. 

Wir erklären Ihnen im Folgenden alles Wichtige über Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze im Rahmen der Erbschaftsteuer und zeigen Ihnen, wie genau Sie die Steuer berechnen können. Gerne können Sie hierzu auch unseren Datax Erbschaftssteuer-Rechner nutzen.

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf das Vermögen erhoben wird, das eine Person beim Tod eines Verwandten oder Bekannten erbt. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Wert des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Sie kann zudem durch Freibeträge und unterschiedliche Steuersätze beeinflusst werden. Ihr Ziel ist es, die Vermögenskonzentration zu verringern und zusätzliche Staatseinnahmen zu generieren.

Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?

Der Erbe muss die Erbschaftssteuer in Deutschland zahlen. Das bedeutet, dass jede Person, die Vermögen aus einem Nachlass erhält, steuerpflichtig ist, sofern der Wert des Erbes die geltenden Freibeträge überschreitet. Dafür reicht schon aus, dass mindestens einer der Beteiligten seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer ist grundsätzlich vom Wert des geerbten Vermögens sowie vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängig. Zudem müssen mögliche Freibeträge berücksichtigt werden. Je enger Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto geringer fällt die Erbschaftssteuer aus und desto höher sind die Freibeträge. Der Verwandtschaftsgrad hat ebenso Einfluss darauf, welcher Steuerklasse Sie als Erbe zugeordnet werden, was wiederum die Höhe der Erbschaftssteuer beeinflusst. Hier fallen die Steuersätze niedriger aus, je näher man mit dem Erblasser verwandt ist. 

Die Höhe Ihrer Erbschaftsteuer können Sie mit unserem Datax Erbschaftssteuer-Rechner kalkulieren.

Quick-Info

Als Faustregel gilt: Je enger die Verwandtschaft zwischen Erblasser und Erben ist, desto höher fällt der Freibetrag aus und desto geringer ist die Steuer.

Nachfolgend gehen wir ausführlich auf die Erbschaftssteuer und deren Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze ein, um Ihre Erbschaftssteuer-Höhe ermitteln zu können.

Wie viel kann man steuerfrei erben? – der Erbschaftssteuer-Freibetrag

Zur Ermittlung der zu zahlenden Steuer müssen bestimmte Erbschaftssteuer-Freibeträge berücksichtigt werden. Erst, wenn Sie darüber liegen, fällt auf den Betrag, der das Erbe übersteigt, in der Regel die Erbschaftssteuer an. Es handelt sich also nicht um eine Freigrenze, bei der alles versteuert werden würde. Liegt der Wert Ihrer Erbschaft hingegen unter Ihrem jeweiligen persönlichen Freibetrag, müssen Sie keine Erbschafts­steuer zahlen. 

Wie hoch sind die Freibeträge beim Erben?

Die Freibeträge für die Erbschaftssteuer hängen unmittelbar von Ihrem Verwandtschaftsgrad mit der verstorbenen Person ab. Je enger dieser war, desto höher fällt Ihr Freibetrag aus, was die nachfolgende Erbschaftssteuer-Freibetrag-Tabelle verdeutlicht:

Schaubild: Erbschaftssteuer-Freibetrag-Tabelle.

Erbschaftssteuer-Freibetrag für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren in Deutschland von einem hohen Erbschaftssteuer-Freibetrag von 500.000 Euro. Darüber hinaus können sie unter bestimmten Bedingungen das Familienheim steuerfrei erben, was die steuerliche Belastung zusätzlich reduziert.

Erbschaftssteuer-Freibetrag bei Kindern und Enkelkindern

Der Freibetrag für die Erbschaftssteuer bei Kindern, einschließlich Stief- und Adoptivkindern, liegt bei 400.000 Euro. Enkelkinder können hingegen lediglich einen Freibetrag von 200.000 Euro in Anspruch nehmen, wodurch ein erheblicher Teil des Vermögens steuerfrei vererbt werden kann.

Erbschaftssteuer-Freibetrag für Eltern und Großeltern

Eltern und Großeltern des Erblassers haben im Erbfall einen Freibetrag von 100.000 Euro. Dieser Freibetrag gilt jedoch nur, wenn sie tatsächlich erben; bei Schenkungen zu Lebzeiten beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro.

Erbschaftssteuer-Freibetrag für Geschwister

Geschwister des Erblassers haben Erbschaftssteuer-Freibeträge von 20.000 Euro. Für darüber hinausgehende Erbschaften müssen sie entsprechend höhere Steuersätze entrichten. Die gleiche Höhe vom Freibetrag der Erbschaftssteuer gilt ebenso für Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder sowie alle übrigen Personen.

Freibeträge und Schenkung als Alternative zur Erbschaft

Bei Schenkungen gelten dieselben Steuerklassen und persönlichen Freibeträge wie bei Erbschaften. Sie variieren je nach Verwandtschaftsgrad also ebenfalls zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Ein Vorteil von Schenkungen ist jedoch, dass die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Außerdem können Sie unter bestimmten Bedingungen Ihr Familienheim steuerfrei an Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder übertragen.

Erbschaftssteuer und Steuerklassen

Falls Ihr Erbe über dem jeweiligen Freibetrag liegt, ist dieser Betrag zu versteuern. Hierbei spielen Steuerklassen eine zentrale Rolle. Bei diesen wird zwischen insgesamt drei Erbschaftssteuer-Klassen unterschieden, die jedoch ausdrücklich von den gewohnten Steuerklassen der Einkommensteuer abzugrenzen sind:

  1. Der niedrigste Steuersatz gilt für die Steuerklasse I. Diese umfasst Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder und andere nahe Verwandte.
  2. Entferntere Verwandte fallen in die Steuerklasse II und profitieren von den zweitgünstigsten Steuersätzen. Zu dieser Gruppe gehören Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten.
  3. Die höchsten Steuersätze gelten in der Steuerklasse III für alle übrigen Personen, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind.

Welche Freibeträge für Sie in den jeweiligen Steuerklassen gelten, wird in § 15 ErbStG und § 16 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) geregelt:

Auf dem Bild sieht man eine Person, die etwas ausfüllt. Auf dem Tisch liegt Münzgeld und ein kleines Haus aus Karton.
Wenn Ihr Erbe über dem jeweiligen Freibetrag liegt, muss dieser versteuert werden.
Schaubild: Erbschaftssteuer

Wie viel Prozent Erbschaftssteuer muss ich zahlen? – Steuersatz bei Erbschaftssteuer

Zuletzt ist auch noch der jeweilige Steuersatz zur Berechnung der Höhe der Erbschaftssteuer relevant. Dieser hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und der Höhe des geerbten Vermögens ab. Die Sätze variieren je nach Steuerklasse zwischen 7 % und 50 %:

Schaubild: Eine Tabelle zeigt wie hoch der Steuersatz bei der Erbschaftssteuer ist.

Beispiel: 

Ihr Großvater vererbt Ihnen 350.000 Euro. Ihre Eltern leben noch, d.h. Ihnen steht ein Freibetrag von 200.000 Euro zu. Sie haben demnach die Besteuerung von 150.000 Euro in Steuerklasse I zu zahlen. Das entspricht 7 % der Summe, also 10.500 Euro Steuer.

Die Höhe der Erbschaftssteuer

Für die Berechnung Ihrer Erbschaftssteuer-Höhe ist stets wichtig, wie nah Sie mit dem Erblasser verwandt sind. Dies hat den Hintergrund, dass der Tod eines nahen Angehörigen keine zu große finanzielle Belastung darstellen soll. Deshalb berechnet das Finanzamt die Erbschaftssteuer, die Freibeträge und die Steuerklasse basierend auf Ihrem Verwandtschaftsgrad.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Kinder?

Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. Liegt das Erbe über diesem Betrag, fällt die Steuer je nach Höhe des Erbes und der Steuerklasse zwischen 7 % und 30 % an.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Geschwister

Geschwister fallen in die Steuerklasse II und haben einen Freibetrag von 20.000 Euro. Die Erbschaftssteuer liegt dann zwischen 15 % und 43 %, abhängig vom Wert des Erbes.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner?

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner genießen einen Freibetrag von 500.000 Euro. Für den darüber hinausgehenden Betrag variiert der Steuersatz zwischen 7 % und 30 %, je nach Höhe des geerbten Vermögens.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer, wenn man nicht verheiratet ist?

Nicht-verheiratete Partner fallen in die Steuerklasse III und haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Der Steuersatz beträgt dann zwischen 30 % und 50 %, je nach Höhe des Erbes.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Enkel?

Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 Euro. Der Steuersatz für darüber hinausgehende Beträge liegt zwischen 7 % und 30 %, abhängig vom geerbten Vermögenswert.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Nichten und Neffen?

Erbschaftssteuer Nichte und Erbschaftssteuer Neffe

Nichten und Neffen gehören zur Steuerklasse II mit einem Freibetrag von 20.000 Euro. Für den darüber hinausgehenden Teil des Erbes variiert der Steuersatz zwischen 15 % und 43 %.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Nicht-Verwandte?

Nicht-verwandte Erben fallen in die Steuerklasse III und haben ebenfalls nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Die Erbschaftssteuer beträgt für sie zwischen 30 % und 50 %, je nach Höhe des geerbten Vermögens.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei 100.000 Euro?

Für Kinder und Enkel ist bei einem Erbe von 100.000 Euro keine Steuer fällig, da der Betrag unter ihren Freibeträgen liegt. Für Geschwister, Nichten, Neffen und nicht-verwandte Erben beträgt die Steuer bei einem Erbe von 100.000 Euro zwischen 15 % und 30 %.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei 300.000 Euro?

Für Kinder ist die Erbschaftssteuer auf 300.000 Euro nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro ebenfalls null. Ehepartner zahlen je nach Steuersatz auf 300.000 Euro oberhalb des Freibetrags von 500.000 Euro. Geschwister zahlen auf 280.000 Euro (nach 20.000 Euro Freibetrag) zwischen 15 % und 30 %, also 42.000 bis 84.000 Euro.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei 400.000 Euro?

Für Kinder fällt bei einem Erbe von 400.000 Euro keine Steuer an. Geschwister zahlen auf 380.000 Euro (nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro) zwischen 15 % und 30 %, also 57.000 bis 114.000 Euro. Nicht-verheiratete Partner zahlen auf 380.000 Euro (nach 20.000 Euro Freibetrag) zwischen 30 % und 50 %, also 114.000 bis 190.000 Euro.

Gerne zeigen wir Ihnen konkret genau auf, wie hoch Ihre Erbschaftssteuer ausfällt. Wir helfen Ihnen, alle relevanten Freibeträge und Sonderregelungen optimal zu nutzen und beraten Sie individuell, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Vereinbaren Sie daher baldmöglichst einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch und sichern Sie sich maximale Steuervorteile!

Erbschaftssteuer für Immobilien

Die Vorschriften zur Erbschaftssteuer auf Immobilien sind sehr umfangreich, da sie nicht nur Freibeträge und Steuerklassen, sondern auch mögliche Steuerbefreiungen und die Ermittlung des Immobilienwerts betreffen. Maßgeblich für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist der Verkehrswert der Immobilie, also der Preis, der bei einem Verkauf der Immobilie erzielt werden könnte. Ebenso spielt der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben eine entscheidende Rolle.

Bei Immobilien gibt es Erbschaftssteuer-Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 und 500.000 Euro liegen: Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enkel in der Regel 200.000 Euro. Urenkel können einen Freibetrag von 100.000 Euro in Anspruch nehmen. Dagegen haben Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, was bedeutet, dass sie in den meisten Fällen beim Erhalt einer Immobilie Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Schaubild: Erbschaftssteuer auf Immobilien.

Alle ausführlichen Informationen zum Thema Erbschaftssteuer für Immobilien finden Sie in unserem umfangreichen Ratgeber zu diesem Thema!

Wann entfällt die Erbschaftssteuer bei Immobilien?

Neben einem möglichen Entfall der Erbschaftssteuer bei Immobilien aufgrund der Freibeträge ist auch das Familienheim nicht von der Erbschaftssteuer betroffen, wenn der Verstorbene die Immobilie selbst bewohnt hat und sie an den Ehepartner oder die Kinder vererbt. Erben müssen innerhalb von sechs Monaten in die Immobilie einziehen und dort mindestens zehn Jahre wohnen bleiben, falls sie diese nicht bereits bewohnen. Bei der Vererbung an Kinder darf die Wohnfläche des Weiteren maximal 200 Quadratmeter betragen. Für Ehepartner gibt es keine Obergrenze von 200 Quadratmetern.

Schaubild: Erbschaftssteuer Immobilien berechnen

Erbschaftssteuer berechnen 

Entscheidend für die Berechnung der Erbschaftssteuer sind die Steuerklasse und der Wert Ihres geerbten Vermögens in Euro. Dies ist in § 19 ErbStG festgelegt.

Und so gehen Sie vor: Überprüfen Sie zunächst die Steuersätze für Ihr Erbe, abzüglich Ihres Freibetrags oder Ihrer Freibeträge. Es wird immer nur die Summe versteuert, die den Freibetrag übersteigt. Wenn Sie beispielsweise als Kind 650.000 Euro erben, ziehen Sie den Freibetrag von 400.000 Euro ab und berechnen den Steuersatz für die verbleibenden 250.000 Euro.

Formel zur Berechnung der Erbschaftssteuer

Allgemein erfolgt die Berechnung der Erbschaftssteuer nach folgender Formel in zwei Schritten:

1.Ermittlung des steuerpflichtigen Erbes:

Steuerpflichtiges Erbe = Gesamterbe − Freibetrag

 

2.Anwendung des Steuersatzes: Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erbes ab

Erbschaftssteuer = Steuerpflichtiges Erbe × Steuersatz

 

Beispiel:

Ein Kind erbt 600.000 Euro. Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro. Der Steuersatz für das verbleibende Erbe von 200.000 Euro beträgt 11 %.

1. Berechnung des steuerpflichtigen Erbes:

Steuerpflichtiges Erbe = 600.000 Euro − 400.000 Euro = 200.000 Euro

2. Berechnung der Erbschaftssteuer:

Erbschaftssteuer = 200.000 Euro × 0,11 = 22.000 Euro

Das Kind muss also 22.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen.

Zudem gilt: Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers vorgenommen wurden, werden teilweise auf das Erbe angerechnet und beeinflussen die Berechnung der Erbschaftssteuer. Dies geschieht aufgrund der sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüche. Außerdem können Schulden die Erbschaftssteuer-Berechnung erheblich beeinflussen. Wenn der Erblasser überwiegend Schulden hinterlässt, kann es in einigen Fällen sogar besser sein, das Erbe auszuschlagen. Bei der Übernahme von Schulden und der Berechnung der Erbschaftssteuer ist es daher stets ratsam, einen Experten für Erbrecht zu konsultieren.

Alternativ können Sie auch einfach unseren Datax Erbschafts­steuer-Rechner nutzen

Schaubild: Erbschaftssteuer Berechnung.

Erbschaftssteuer-Rechner

Nutzen Sie einfach unseren kostenlosen und unkomplizierten Datax Erbschaftssteuer-Rechner. Hierfür müssen Sie lediglich wissen, wie hoch Ihr Erbe in Euro ausfällt bzw. ausfallen wird. Zudem müssen Sie noch angeben, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie mit der verstorbenen Person stehen. Und schon können Sie Ihre Erbschaftssteuer berechnen!

Welche zusätzlichen Freibeträge gibt es?

Es gibt vier wesentliche Pauschalen, die bei der Berechnung der Erbschaftssteuer angewendet werden können, jedoch nicht in allen Fällen:

Versorgungsfreibetrag

Der Versorgungsfreibetrag ist in § 17 ErbStG geregelt und gilt für überlebende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, Stiefkinder und Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind. 

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. 
  • Kindern zwischen 0 und 5 Jahren steht ein Versorgungsfreibetrag von 52.000 Euro zu.
  • Kinder zwischen 20 und 27 Jahren erhalten 10.300 Euro Versorgungsfreibetrag.
Schaubild: Versorgungsfreibetrag.

Achtung:
Dieser Freibetrag kann nur in voller Höhe in Anspruch genommen werden, wenn keine zusätzlichen steuerfreien Versorgungsbezüge wie Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten vorliegen.

Haben Sie noch Fragen zur Berechnung der Erbschaftssteuer? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Als Experten für Erbschafts- und Schenkungssteuer können wir Ihnen bei der individuellen Berechnung Ihrer Steuerhöhe unter die Arme greifen und dabei jegliche Einflussfaktoren berücksichtigen. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch!

 

Pflegefreibetrag

Der Pflegefreibetrag bis zu 20.000 Euro kann beantragt werden, wenn der Erbe den Verstorbenen unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gepflegt hat. Dies gilt für hinterbliebene Ehegatten, Lebenspartner und auch Kinder. Beachten Sie, dass hierfür eine gute Dokumentation der Pflegeleistungen erforderlich ist. Liegt der Erbteil ohnehin unter dem persönlichen Freibetrag, kann der Aufwand vermieden werden.

Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten umfassen Kosten wie Beerdigung, Grabstein, Grabpflege und Gebühren für die Testamentseröffnung und den Erbschein. Das Finanzamt erkennt pauschal 10.300 Euro ohne Nachweise an (§ 10 ErbStG).

Steuerbefreiungen

13 ErbStG regelt verschiedene Steuerbefreiungen, darunter:

  • Hausrat: Für Erben in Steuerklasse I sind bis zu 41.000 Euro für Hausrat und bis zu 12.000 Euro für andere bewegliche Gegenstände steuerfrei. Für Erben in Steuerklasse II und III sind insgesamt bis zu 12.000 Euro steuerfrei.
  • Familienheim: Ehegatten oder Lebenspartner, die das Familienheim weiter selbst nutzen, können es komplett steuerfrei erben, sofern sie mindestens zehn Jahre dort wohnen bleiben. Für Kinder und Enkel gilt die Steuerbefreiung bei einer maximalen Wohnfläche von 200 Quadratmetern, ebenfalls mit einer 10-Jahres-Frist.

Wann wird sonst noch keine Erbschaftssteuer fällig?

Erben können unter bestimmten Umständen von zusätzlichen Ausnahmen profitieren, wie etwa:

  • Hausrat: Vererbter Hausrat bis zu einem Wert von 42.000 Euro und andere bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 12.000 Euro sind für Erben in Steuerklasse I steuerfrei. Diese Befreiungen mindern nicht den persönlichen Freibetrag.
  • Steuerklassen II und III: Angehörige der Steuerklassen II und III sind für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände bis zu einem Gesamtwert von 12.000 Euro steuerbefreit.
  • Selbst genutzter Wohnraum: Erben in Steuerklasse I müssen selbst genutzten Wohnraum unter bestimmten Bedingungen nicht versteuern.
  • Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen: Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Archive und sogar Grundbesitz sind zu 60 % ihres Wertes steuerfrei, wenn sie von öffentlichem Interesse sind, die jährlichen Kosten die erzielten Gewinne übersteigen und die Gegenstände oder Bücher der Öffentlichkeit zugänglich sind.
  • Gemeinnütziger Grundbesitz: Grundbesitz, wie ein öffentlicher Park, dessen Ausgaben die Einnahmen übersteigen, ist von der Erbschaftssteuer befreit. Voraussetzung ist, dass mit dem Grundbesitz kein Gewinn erzielt wird.

Kann man die Erbschaftssteuer umgehen?

Es gibt durchaus legale Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu minimieren oder zu vermeiden, indem man die steuerlichen Rahmenbedingungen geschickt nutzt. Einige Strategien sind z.B.:

  • Schenkung zu Lebzeiten: Vermögenswerte können zu Lebzeiten des Erblassers als Schenkung übertragen werden. Freibeträge für Schenkungen gelten alle zehn Jahre erneut, sodass durch rechtzeitige und wiederholte Schenkungen größere Vermögenswerte steuerfrei übertragen werden können.
  • Nutzung von Freibeträgen: Durch geschickte Nutzung der gesetzlichen Freibeträge kann die steuerliche Belastung reduziert werden. Dabei sollten insbesondere die Freibeträge für nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder und Enkelkinder optimal ausgeschöpft werden.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen hohen Freibetrag von 500.000 Euro. Zudem bleiben Zuwendungen im Todesfall, wie z.B. das Familienheim, unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.
  • Testament und Erbvertrag: Eine sorgfältige Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen kann helfen, die Steuerlast zu senken. Es ist möglich, Vermögenswerte so zu verteilen, dass die steuerlichen Freibeträge optimal genutzt werden.
  • Vermögensübertragungen an gemeinnützige Organisationen: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kann ein Teil des Vermögens steuerfrei an wohltätige Zwecke gespendet werden.

Lassen Sie sich diesbezüglich immer von einem erfahrenen Steuerberater beraten, um Ihre individuellen Möglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaftssteuer optimal auszuschöpfen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch.

Fazit

Um die Höhe Ihrer Erbschaftssteuer korrekt zu berechnen, sollten Sie als Erben stets einen erfahrenen Steuerberater konsultieren. Dieser kann basierend auf dem Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe des Erbes die zu erwartende Erbschaftssteuer ermitteln. Er berücksichtigt auch, wie Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers das Erbe und die Steuer beeinflussen können. Zudem informiert er Sie darüber, wie Nachlassverbindlichkeiten und Schulden des Erblassers die Steuerberechnung beeinflussen. Er kann Ihnen ebenfalls bei der Erbschaftssteuererklärung helfen, den Erbschaftssteuerbescheid überprüfen und die erbschaftssteuerliche Optimierung des Nachlasses unterstützen. 

Hinzu kommt, dass es beim Erbe von Betriebsvermögen, Erbengemeinschaften oder weiteren besonderen Umständen mitunter zu abweichenden Regeln kommen kann. Lassen Sie sich in diesem Fall ebenso rechtzeitig von einem Steuerberater für Erbschaftssteuer beraten.

Wir von der Datax GmbH Steuerberatungsgesellschaft stehen Ihnen diesbezüglich gerne mit Rat und Tat zur Seite! Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch.

FAQ

1Ab wann muss man Erbschaftssteuer zahlen?

In Deutschland muss Erbschaftssteuer gezahlt werden, wenn der Wert des geerbten Vermögens bestimmte Freibeträge überschreitet. Diese Freibeträge sind dabei stets abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Erst wenn das geerbte Vermögen den jeweiligen Freibetrag übersteigt, wird auf den darüber hinausgehenden Betrag Erbschaftssteuer erhoben. Die Steuersätze variieren je nach Steuerklasse und Höhe des Erbes.

2Wer zahlt die Erbschaftssteuer bei einer Erbengemeinschaft?

Allgemein entscheidet das Finanzamt, wer in einer Erbengemeinschaft eine Steuererklärung abgeben muss. Auch nicht-steuerpflichtige Erben können hierzu aufgefordert werden. Die Gemeinschaft kann jedoch eine gemeinsame Erklärung einreichen und die Steuer direkt aus dem Nachlass begleichen. Bei Immobilien fällt die Steuer sofort für diejenigen Erben an, die ihren Anteil am Verkehrswert auszahlen lassen.

3Was kann man bei der Erbschaftssteuer absetzen?

Im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung können Sie beispielsweise Bestattungs-, Grabpflegekosten und ausstehende Nachlassverbindlichkeiten absetzen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Erbfallkostenpauschale in Höhe von 10.300 Euro geltend zu machen, für die keine Nachweise erforderlich ist und die auch für Gebühren wie Testamentseröffnungen  oder die Ausstellung eines Erbscheins verwendet werden kann. Ausgaben, die diese Pauschale überschreiten, müssen nachgewiesen werden.

4Wie kann man die Erbschaftssteuer berechnen?

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von diversen Faktoren ab, einschließlich der Art und des Werts des Erbes. Sofern der Verkehrswert des Erbes unter dem gesetzlichen Freibetrag liegt, fällt keine Steuer an. Auch der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben beeinflusst die Berechnung der Erbschaftssteuer. Mit unserem Erbschaftssteuer-Rechner können Sie die genaue Höhe der fälligen Abgaben für Ihren speziellen Erbfall ermitteln.

5Wie kann man die Erbschaftssteuer vermeiden?

Um die Erbschaftssteuer zu vermeiden, könnte man grundsätzlich das Erbe ausschlagen. Ansonsten darf der Wert des Erbes die Freibetragsgrenze nicht überschreiten. Eine Alternative sind Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers. Diese haben zwar niedrigere Steuerfreigrenzen, werden aber rückwirkend in 10-Jahres-Intervallen betrachtet, bevor die Steuer bei der nächsten Schenkung wieder entfällt. Dies reduziert zwar das Gesamterbe, senkt aber die Erbschaftssteuer.

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Autor: Alexander Pyzalski

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski, Steuerberater, Geschäftsführer

Alexander Pyzalski ist ein erfahrener Steuerberater aus Troisdorf, der auf über 25 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Nachdem er von 1987 bis 1993 an der Universität zu Köln studiert und dort seinen Titel als Diplom-Kaufmann erworben hatte, gründete er vor 27 Jahren seine eigene Kanzlei, die Datax Treuhand Steuerberatungsges. MbH. Dort ist Alexander Pyzalski Experte für die Bereiche E-Commerce, den Gesundheitssektor, Handwerker sowie Kfz-Händler. Hier führt er seine Mandanten durch das komplexe deutsche Steuerrecht und bietet ihnen strategische Beratung an, um Steuern zu sparen und so das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.

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