Inhalt
- 1 Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- 2 Welche Steuern müssen Handwerker zahlen?
- 3 Wie viel Steuern muss ein Handwerker zahlen?
- 4 Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Handwerkern
- 5 Steuern sparen als Handwerksbetrieb – 13 Tipps
- 5.1 1 Erhöhung der Betriebsausgaben
- 5.2 2 Zahlungen am Jahresende
- 5.3 3 Absetzen von Drittaufwand
- 5.4 4 Vollständige Absetzbarkeit von Leasing-Sonderzahlungen
- 5.5 5 Verpflegungsmehraufwand geltend machen
- 5.6 6 Bildung von Rücklagen
- 5.7 7 Überprüfung der Abschreibungsmethode
- 5.8 8 Rechtsformwechsel in Erwägung ziehen
- 5.9 9 Forderungen bis Jahresende einfordern
- 5.10 10 Anforderung einer Zwischenrechnung
- 5.11 11 Geplante Investitionen steuerlich nutzen
- 5.12 12 Sonderabschreibung für Mittelständler
- 5.13 13 Aufstockung des Kapitals
- 5.14 Fazit
Handwerksbetriebe sind trotz ihrer Zugehörigkeit zu den selbstständigen Tätigkeiten verpflichtet, Steuern zu zahlen. Denn auch hier werden Gewinne erzielt, an denen der Staat in Form von Steuern verdienen möchte. Doch als Handwerker sind Sie aktuell sicherlich sehr gefragt und fast rund um die Uhr im Einsatz. In solch einer intensiven Arbeitsphase können wichtige Aufgaben wie Steuern leicht in den Hintergrund rücken. Erfahren Sie hier deshalb, welche Steuern für Handwerksbetriebe überhaupt anfallen und vor allem, mit welchen wertvollen Tipps Sie Steuern sparen können.
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Handwerker müssen in der Regel Einkommensteuer auf ihr Einkommen, Umsatzsteuer auf ihre Verkäufe und Gewerbesteuer, wenn sie ein Gewerbe betreiben, zahlen.
- Der Einkommensteuersatz ist progressiv und hängt vom Einkommen ab, während die Umsatzsteuer in der Regel 19 % oder 7 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen beträgt.
- Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben und hängt vom Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
- Gegebenenfalls fallen noch Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer oder Lohnsteuer als Steuern für Handwerksbetriebe an.
- Um die abzuführenden Steuern für Handwerksbetriebe zu minimieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, über die Sie ein erfahrener Steuerberater für Handwerker am besten aufklären kann.
Welche Steuern müssen Handwerker zahlen?
Relevante Steuern für Handwerksbetriebe sind:
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Einkommensteuer
- ggf. Solidaritätszuschlag
- ggf. Kirchensteuer
- ggf. Körperschaftsteuer
- ggf. Lohnsteuer
Wie viel Steuern muss ein Handwerker zahlen?
Die Steuerlast eines Handwerkers in Deutschland hängt im Allgemeinen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. seinem Einkommen, seiner Rechtsform und seiner individuellen Situation.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Diese Steuer wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben. Der reguläre Steuersatz beträgt 19 %, für bestimmte Waren und Dienstleistungen gibt es einen ermäßigten Satz von 7 %. Handwerker müssen diese Steuer auf ihre Rechnungen aufschlagen und an das Finanzamt abführen. Kleinunternehmer können bei Umsätzen unter 17.500 Euro von der Umsatzsteuer befreit sein, welche Handwerksbetriebe jedoch meistens überschreiten.
Berechnen Handwerksbetriebe die Umsatzsteuer an die Kunden weiter, wodurch die Handwerksleistungen bei Privatkunden teurer werden. Damit stellt die Umsatzsteuer einen Steuerabzug dar, der jedoch für Handwerker nicht zu sehr ins Gewicht fällt.
Gewerbesteuer
Wenn Sie einen selbständigen Handwerksbetrieb mit Mitarbeitern betreiben, ist es erforderlich, diesen beim Gewerbeamt anzumelden, was die Verpflichtung zur Zahlung von Gewerbesteuer nach sich zieht. Diese Steuer wird von der Gemeinde erhoben. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Es gibt einen Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Liegt der Gewerbeertrag hierunter, wird keine Gewerbesteuer fällig. Wenn Gewerbesteuer zu entrichten ist, wird sie allerdings auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet.
Einkommensteuer
Dies ist die Steuer auf das Einkommen des Handwerkers. Der Steuersatz ist progressiv, was bedeutet, dass er mit steigendem Einkommen zunimmt. Für das Jahr 2023 liegen die Steuersätze zwischen 14 % und 45 %. Zusätzlich gibt es einen Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Für 2023 liegt dieser bei 10.908 Euro.
Solidaritätssteuer
Dies ist ein Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, der in der Regel 5,5 % beträgt. Seit 2021 müssen nur noch Personen mit höherem Einkommen diesen Zuschlag zahlen.
Kirchensteuer
Diese Steuer wird erhoben, wenn der Handwerker Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft ist. Der Satz liegt zwischen 8 % und 9 % der Einkommensteuer.
Körperschaftsteuer
Falls der Handwerksbetrieb als Kapitalgesellschaft geführt wird, z.B. als GmbH, fällt Körperschaftsteuer an. Der Steuersatz beträgt 15 % auf den Gewinn.
Lohnsteuer
Handwerker müssen unter Umständen Lohnsteuer entrichten, allerdings nur, wenn sie von ihrer eigenen GmbH in Form von Löhnen oder Gehältern Einkommen erhalten. Jedoch ist es eher unüblich, dass Handwerker für ihren Betrieb die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wählen und dieser Fall somit eintrifft.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Handwerkern
Seitdem der Staat haushaltsnahe Dienstleistungen fördert, gewinnen ordnungsgemäße Handwerkerrechnungen an Bedeutung. Handwerkliche Arbeiten im privaten Sektor, wie das Streichen eines Wohnzimmers oder die Renovierung eines Badezimmers (ausgenommen bei Neubauten), können von Privatpersonen in ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu senken. Bis zu 20 % der Handwerkerkosten, höchstens jedoch 1.200 Euro, können von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden. Viele Handwerksbetriebe bieten ihren Kunden den Service, auf den Rechnungen den steuerlich relevanten Bruttobetrag der Arbeitskosten ohne Materialien auszuweisen.
Steuern sparen als Handwerksbetrieb – 13 Tipps
Nachfolgend haben wir für Sie unsere 13 besten Tipps für zum Steuern sparen für Handwerksbetriebe aufgelistet:
1 Erhöhung der Betriebsausgaben
Erwägen Sie, bisher privat getragene Ausgaben als Betriebsausgaben zu deklarieren, um Ihre Steuerlast zu senken. Diese Umwidmung kann Ihre Betriebsausgaben erhöhen und somit Ihre steuerliche Belastung verringern.
2 Zahlungen am Jahresende
Tätigen Sie zum Jahresende Zahlungen für Neuanschaffungen mit Ihrer Kredit- oder EC-Karte. Obwohl diese Transaktionen Ihr Konto erst im Januar belasten, können sie als gewinnmindernde Betriebsausgaben für das vorherige Jahr berücksichtigt werden.
3 Absetzen von Drittaufwand
Machen Sie Drittaufwendungen, wie beispielsweise Materialkäufe durch Ihren Ehepartner, steuerlich als Betriebsausgabe geltend. Diese Ausgaben können Ihre Steuerlast mindern.
4 Vollständige Absetzbarkeit von Leasing-Sonderzahlungen
Nutzen Sie die Möglichkeit, Leasing-Sonderzahlungen im Jahr ihrer Tätigung vollständig steuerlich abzusetzen. Dies kann Ihre steuerliche Belastung unmittelbar reduzieren.
5 Verpflegungsmehraufwand geltend machen
Ziehen Sie Verpflegungsmehraufwendungen ab, wenn Ihre Arbeitseinsätze beim Kunden länger als acht Stunden dauern. Sie dürfen eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro pro Tag als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehen.
6 Bildung von Rücklagen
Überlegen Sie, einen Teil Ihres Gewinns als Rücklage im Unternehmen zu belassen, um Steuern zu sparen. Bei einer Rücklagenbildung beträgt die Steuerlast nur 28,25 %, solange das Geld im Unternehmen bleibt.
7 Überprüfung der Abschreibungsmethode
Prüfen Sie einen Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung, insbesondere bei Maschinen oder Fahrzeugen. Diese Umstellung kann eine gleichmäßige Verteilung des Buchwerts über die Restnutzungsdauer ermöglichen.
8 Rechtsformwechsel in Erwägung ziehen
Erwägen Sie einen Wechsel in die Rechtsform einer GmbH, besonders wenn hohe Gewinne anstehen. Dies kann steuerliche Vorteile bieten, insbesondere bei der Auszahlung von Beträgen für die Altersvorsorge.
9 Forderungen bis Jahresende einfordern
Lassen Sie sich säumige Kunden von Ihrem Büro auflisten und mahnen Sie diese umgehend an. Nicht bezahlte Forderungen können bis Ende Dezember aus der Einkommensteuer-Bilanz entfernt werden, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.
10 Anforderung einer Zwischenrechnung
Ziehen Sie notwendige Maßnahmen vor und fordern Sie eine Zwischenrechnung an, um Ihren Jahresgewinn zu senken. Diese Maßnahme kann Ihre Steuerlast mindern, insbesondere wenn die Arbeiten bis Ende März des Folgejahres abgeschlossen sind.
11 Geplante Investitionen steuerlich nutzen
Planen Sie Investitionen für die kommenden Jahre und nutzen Sie die Möglichkeit, bis zu 40 % der erwarteten Ausgaben oder bis zu 200.000 Euro abzusetzen. Dies kann Ihre Steuerlast senken und Verluste in der Bilanz ausgleichen.
12 Sonderabschreibung für Mittelständler
Nutzen Sie die Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7 EStG, um Ihren Gewinn um maximal 20 % der Investitionen zu reduzieren. Diese Option ist für Investitionen in bewegliche Objekte wie Maschinen oder Büromöbel verfügbar.
13 Aufstockung des Kapitals
Bei erwarteten Verlusten in einer Kommanditgesellschaft oder GmbH & Co. KG sollten Sie überlegen, Ihr Kapitalkonto aufzustocken. Dies ermöglicht die Verrechnung von Verlustanteilen mit anderen Einkünften, um die Gesamtsteuerlast zu senken.
Fazit
Kennen Sie das Sprichwort “Handwerk hat goldenen Boden”? Damit sich dieses Motto in Ihrem Jahresabschluss und Ihrem Einkommen widerspiegelt, sollten Sie darauf achten, Steuern für Handwerksbetriebe zu sparen. Hierbei kann Ihnen am besten ein spezialisierter Steuerberater für Handwerker helfen. Unsere Experten der Datax GmbH kennen sich mit den komplexen steuerlichen Bestimmungen im Handwerksbereich aus und wissen genau, wo Ihre Einsparpotenziale liegen. Wir erledigen außerdem gerne Ihre Steuererklärung, führen Lohnabrechnungen korrekt durch und halten Sie regelmäßig über Ihre Finanzlage auf dem Laufenden, um Liquiditätsengpässe zu verhindern. So können Sie sich bei all den Aufträgen, die Sie erhalten, voll und ganz auf Ihre Arbeit und Ihre Kunden konzentrieren und müssen sich keine Gedanken um die Steuern machen! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Kennenlerngespräch.