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Mitarbeiterbeteiligung – Alle Modelle & Vorteile auf einen Blick

Inhalt

Mehr Motivation, mehr Bindung ans Unternehmen und mehr Effizienz, dies sind die Vorteile einer Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen. Dabei profitieren beide Seiten, denn nicht nur der Arbeitgeber gewinnt in Form von mehr Loyalität und mehr Leistung, sondern auch der Arbeitnehmer profitiert von mehr Sinn bei der Arbeit, mehr Mitbestimmung und mehr Gehalt. Erfahren Sie hier mehr darüber, welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung möglich sind, welche Vorteile und Nachteile diese mit sich bringen, welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben und welche Formen der Beteiligung sich vor allem für kleine und mittlere Unternehmen anbieten. 

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

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Es gibt eine Fülle von verschiedenen Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung.

Was bedeutet Mitarbeiterbeteiligung - Erläuterung

Unter Mitarbeiterbeteiligung werden alle über das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinausgehenden Partizipationen des Mitarbeiters an Kapital, Erfolg und Entscheidungen des Unternehmens bezeichnet. Unterschieden wird dabei in der Regel zwischen materieller Beteiligung (Anteile, Erfolg) und immaterieller Beteiligung (Mitbestimmung).

 

Was bedeutet materielle Mitarbeiterbeteiligung?

Bei einer materiellen Mitarbeiterbeteiligung werden die Arbeitnehmer entweder direkt am Kapital des Unternehmens oder am Erfolg beteiligt. Eine Mischform stellen die Benefits dar, die teilweise als materielle oder auch als immaterielle Beteiligung betrachtet werden können. 

 

Wie funktioniert eine immaterielle Mitarbeiterbeteiligung?

Bei einer immateriellen Mitarbeiterbeteiligung werden die Mitarbeiter zwar nicht am Kapital oder Erfolg des Unternehmens beteiligt, können jedoch auf Entscheidungen des Unternehmens Einfluss nehmen. Dies erfolgt in der Regel über Beiräte, Ausschüsse, Betriebsräte und einzelne Projekte zur Arbeitsplatzgestaltung. 

 

Was bedeutet stille Mitarbeiterbeteiligung?

Mitarbeiter können auch als sogenannten “Stille Gesellschafter” am Unternehmen beteiligt werden. Sie erhalten damit zwar Informations- und auch gewisse Kontrollrechte, sind jedoch nicht an der Geschäftsführung und somit nicht an unternehmerischen Entscheidungen beteiligt. 

Arten der Mitarbeiterbeteiligung

Für die Beteiligung der Mitarbeiter gibt es eine Fülle von Möglichkeiten. Die wichtigsten Modelle stellen wir Ihnen hier vor:

Kapitalbeteiligung

Bei einer Kapitalbeteiligung wird der einzelne Mitarbeiter direkt am Unternehmen beteiligt. Dies kann sowohl durch Aktien oder GmbH-Anteile als auch durch eine stille Beteiligung erfolgen. 

Die Ausgabe von Aktien an die Arbeitnehmer ist sehr beliebt als Form der Mitarbeiterbeteiligung.

Beteiligung an GmbH als Form der Mitarbeiterbeteiligung

Verdiente Mitarbeiter können enger an ein Unternehmen gebunden bzw. frühzeitig als potenzielle Nachfolger aufgebaut werden, wenn sie direkt an der GmbH (oder an einer anderen Rechtsform) beteiligt werden. Die dafür erforderliche Einlage kann entweder vom Mitarbeiter selbst eingebracht werden oder der Mitarbeiter nutzt dazu eine vom Unternehmen gezahlte Prämie / Sachzuwendung. Der Arbeitnehmer wird Anteilseigner, ob er auch an den unternehmerischen Entscheidungen beteiligt wird, hängt vom Einzelfall ab (Stille Beteiligung, Minderheitsbeteiligung oder detaillierte Vereinbarungen).

 

Aktien als Form der Mitarbeiterbeteiligung

Sehr beliebt als Form der Mitarbeiterbeteiligung ist die Ausgabe von Aktien an die Arbeitnehmer. Dies kann in verschiedenen Formen geschehen:

Mitarbeiteraktienoptionen

Bei einer Mitarbeiteraktienoption handelt es sich um eine Form der Belegschaftsaktie, die den Mitarbeitern die Möglichkeit gibt, eine bestimmte Anzahl von Aktien des Unternehmens zu einem festgelegten Preis zu erwerben. In der Regel handelt es sich dabei um einen sehr günstigen Preis, der Gewinne verspricht. Allerdings ist mit diesen Aktien größtenteils die Bedingung verbunden, die Aktien über mehrere Jahre zu halten, bis sie verkauft werden dürfen. Damit soll das Interesse der Arbeitnehmer an einer positiven Entwicklung des Unternehmens gestärkt werden.

VSOP als Mitarbeiterbeteiligung

Mit einem “Virtual (Employee) Stock Option Plan” (VSOP) erhalten die Mitarbeiter rein virtuelle Optionen auf Erhalt einer Barzahlung in Höhe der positiven Wertentwicklung von Aktien oder Anteilen, es erfolgt jedoch im Gegensatz zum ESOP keine tatsächliche Beteiligung am Unternehmen. Die Bedingungen für eine VSOP ähneln in der Regel denen eines ESOP.

 

ESOP als Mitarbeiterbeteiligung

Mit einem “Employee Stock Option Plan” (ESOP) erhalten Mitarbeiter die Chance, Aktien oder Anteile (z.B. auch an einer GmbH) zu erwerben. Diese Option ist oft an Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel eine gewisse Beschäftigungsdauer, das Erreichen bestimmter Ziele oder ähnlicher Voraussetzungen.

Darlehen an Unternehmen als Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiter können auch Anteilseigner am Fremdkapital des Unternehmens werden, indem sie dem Unternehmen ein Darlehen gewähren, für das sie feste Zinsen erhalten, die nicht an den Erfolg des Unternehmens gekoppelt sind. 

Vorteile der Kapitalbeteiligung als Form der Mitarbeiterbeteiligung

Mit einer Kapitalbeteiligung können Mitarbeiter langfristig an ein Unternehmen gebunden werden, weil es um Kapitaleinlagen geht, die nicht einfach aufzulösen sind. Gleichzeitig kann sich das Interesse der Mitarbeiter an einer positiven Geschäftsentwicklung stark erhöhen, dies gilt insbesondere für Anteile an kleineren Unternehmen, wie zum Beispiel an einer GmbH. Bei Aktien ist die Bindung hingegen tendenziell weniger stark ausgeprägt. 

 

Nachteile der Kapitalbeteiligung als Form der Mitarbeiterbeteiligung

Eine Kapitalbeteiligung sollte möglichst erst nach einer gewissen Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen in Angriff genommen werden. Es drohen ansonsten Konflikte, wenn die Zusammenarbeit entgegen der Erwartung nicht gut verläuft und die Beteiligung wieder aufgelöst werden soll. Dies bringt in der Regel kosten- und zeitintensive Umstrukturierungen mit sich, falls es sich um echte Anteile und nicht lediglich um Aktien handelt. 

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie einen erfahrenen Kollegen als Miteigentümer in eine GmbH aufnehmen können oder wie Sie langfristig Ihre Nachfolgeregelung gestalten möchten? Dann melden Sie sich bei uns! Wir sind Experten für Nachfolgeregelungen und die Wahl der passenden Rechtsform für expandierende Unternehmen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.

Erfolgsbeteiligung

Die Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens ist in der Regel die einfachste und am schnellsten wirkende Form der Mitarbeiterbeteiligung. Wir stellen Ihnen hier die gängigen Modelle vor:

Umsatzbeteiligung

Eine Beteiligung am Umsatz des Unternehmens ist für die Mitarbeiter sehr einfach nachvollziehbar und daher eine sehr effiziente und schnell wirksame Form der Motivation. Die Mitarbeiter können Umsatzentwicklungen gut nachvollziehen und zum Teil auch aktiv daran mitarbeiten, vor allem im Vertrieb und im Service. Eine Umsatzbeteiligung bietet sich daher vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen als attraktives Mittel zur Mitarbeiterbeteiligung an.

Gewinnbeteiligung

Betriebswirtschaftlich betrachtet würde es am meisten Sinn ergeben, die Mitarbeiter am Gewinn und nicht am Umsatz zu beteiligen. Denn manchmal wird viel Umsatz in Geschäftsfeldern generiert, die kaum zum Gewinn des Unternehmens beitragen, weil die Aufwendungen zu hoch und die Konkurrenz zu groß ist. Für Führungskräfte ab der mittleren Ebene sind Gewinnbeteiligungen jedoch sehr empfehlenswert, da diese Managementebene Einfluss auf die Kostenstrukturen nehmen kann. Für andere Mitarbeiter sind Themen wie Aufwendungen und Kostenstruktur in der Regel jedoch zu wenig nachvollziehbar. Dazu kommt, dass der Gewinn oft erst beim Jahresabschluss ermittelt wird und dann weder ein direkter Bezug noch eine kurzfristige Motivation möglich sind.

Ertragsbeteiligung

Als Ertrag wird betriebswirtschaftlich betrachtet der Zuwachs an Geldwerten und Erzeugnissen bezeichnet. Wenn man von diesem Ertrag alle Aufwendungen abzieht, ergibt sich der Gewinn. Eine Ertragsbeteiligung macht vor allem für Führungskräfte Sinn, da diese einerseits Einfluss auf die Aufwendungen nehmen können und andererseits das gesamte Unternehmen im Blick haben sollten. Für alle anderen Mitarbeiter ist diese Art von Beteiligung oft zu abstrakt und wirkt daher zu wenig motivierend.

Genussrechte

Bei Genussrechten als Form der Mitarbeiterbeteiligung überlassen die Mitarbeiter dem Unternehmen Geld und erhalten daraus als “Genuss” eine jährliche Gewinnbeteiligung. Die Mitarbeiter werden in diesem Fall keine Anteilseigner, sondern erwerben reine Vermögensrechte. 

Mitarbeiterguthaben

Bei dieser Form der Mitarbeiterbeteiligung wird die Erfolgsbeteiligung nicht ausgezahlt, sondern als Guthaben auf ein firmeninternes Konto eingezahlt und dort entweder fest oder erfolgsabhängig verzinst. Bei der Planung dieser Art von Mitarbeiterbeteiligung sollte detailliert geregelt werden, wie und wann das Guthaben beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus der Firma ausgezahlt wird, bevor Konflikte entstehen. 

Beispiele für Erfolgsbeteiligung

Ein Unternehmen kann zum Beispiel 0,5 % des im laufenden Monat erzielten Umsatzes im Folgemonat als Prämie an alle Mitarbeiter ausschütten. Der Anteil kann dann gleichmäßig auf die Anzahl der Arbeitnehmer oder je nach Vollzeit oder Teilzeit anteilmäßig gezahlt werden. 

Vorteile Erfolgsbeteiligung

Die Beteiligung am Erfolg des Unternehmens wirkt in der Regel unmittelbar motivierend. Die Mitarbeiter können, vor allem bei Umsatzbeteiligungen, direkt bei der nächsten Abrechnung eine Zahlung ersehen. Falls die Mitarbeiter ausscheiden, entfällt einfach die Zahlung, es sind keine mitunter langwierigen Abwicklungen, wie zum Beispiel bei der Kapitalbeteiligung durch Anteile, notwendig. Beteiligungen an Gewinn oder Ertrag eignen sich vor allem für Führungskräfte, da diese darauf gezielt Einfluss nehmen können, zum Beispiel durch Einstellung bzw. auch Nicht-Einstellung von neuem Personal, durch Einsparungsmaßnahmen und neue Prozesse. 

 

Nachteile Erfolgsbeteiligung

Nicht alle Mitarbeiter können direkten Einfluss auf die Entwicklung nehmen, was sich gerade bei Umsatzbeteiligungen nachteilig auswirken kann, weil dann die Schuld zum Beispiel den Vertriebsmitarbeitern zugewiesen wird. Manche Mitarbeiter nehmen die Zusatzzahlungen nach einer gewissen Zeit auch mitunter als selbstverständlich hin und unternehmen keine besonderen Anstrengungen mehr. Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass der Einfluss auf Gewinn und Ertrag fast ausschließlich in der Führungsebene möglich ist, nicht jedoch bei den einzelnen Mitarbeitern. Eine Umsatzbeteiligung kann daher die Marge unter Umständen stark reduzieren.

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Expertentipp

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski

Steuerberater, Geschäftsführer

Erfolgsbeteiligung als optimale Mitarbeiterbeteiligung in kleineren Unternehmen

Als Steuerberatungsgesellschaft betreuen wir zahlreiche Unternehmen aus dem Bereich der KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) und wir empfehlen diesen in der Regel eine Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen einer Erfolgsbeteiligung. Dies ist relativ einfach zu organisieren und die Prämien können transparent für alle Mitarbeiter dargestellt werden. Optimalerweise sollten alle Mitarbeiter einbezogen werden, denn auch zum Beispiel Buchhaltung und Versand sind wichtig für den Erfolg eines Unternehmens. Darüber hinaus sind spezielle Erfolgsprämien für reine Vertriebsmitarbeiter denkbar. Die Höhe der geplanten Prämien sollten Sie unbedingt vorab mit Ihrem Steuerberater besprechen, damit eine gesunde Marge gesichert bleibt. Die Mitarbeiterbeteiligung in Form von Anteilen im Unternehmen sehen wir bei kleineren Unternehmen eher im Rahmen einer Nachfolgeregelung, wenn zum Beispiel erfahrene und erfolgreiche Mitarbeiter langfristig in die Unternehmensleitung aufgenommen werden sollen. Eine Beteiligung am Erfolg zeigt hingegen kurzfristig Wirkung und erhöht sowohl die Loyalität als auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter.

Benefits

Die sogenannten Benefits gehören teilweise zu den materiellen als auch teilweise zu den immateriellen Arten der Mitarbeiterbeteiligung. Im Hinblick auf das Ziel einer jeden Mitarbeiterbeteiligung, nämlich die Stärkung von Motivation und Loyalität, werden diese Benefits immer wichtiger, um Mitarbeiter zu finden und vor allem zu halten. 

So ist ein Firmenwagen zwar keine Kapitalbeteiligung und auch keine direkte Erfolgsbeteiligung, kann jedoch durchaus als Motivation dienen. Als wesentlich relevanter haben sich in jüngster Zeit jedoch Benefits wie flexible Arbeitszeiten, Einrichtung eines Remote-Arbeitsplatzes, großzügige Home-Office-Regelungen oder die Möglichkeiten für Teilzeit- oder Sabbaticals erwiesen. Mit diesen Angeboten erweisen sich Unternehmen als attraktive Arbeitgeber und bleiben auch bei wechselnden Lebenssituationen das passende Unternehmen für Arbeitnehmer. Mitarbeiterdarlehen mit günstigen Zinsen können ebenfalls Wertschätzung und Unterstützung bieten und die Loyalität zum Unternehmen stärken. 

Immer wichtiger wird auch die Frage der Mitbestimmung bei der individuellen Arbeitszeit- und Arbeitsplatzgestaltung, die über die gesetzlich festgelegten allgemeinen Regelungen der Mitbestimmung hinausgehen. 

 

Vorteile Benefits

Benefits wie Home-Office-Regelungen, Teilzeit oder Firmenwagen können weitgehend individuell geregelt und somit auf die Bedürfnisse des Mitarbeiters hin konzipiert werden. Diese Bemühungen werden in der Regel vom Arbeitnehmer gewürdigt und mit Loyalität und guten Arbeitsergebnissen belohnt. 

Nachteile Benefits

Benefits können in der Regel nur schwer wieder zurückgefordert werden, falls sich die finanzielle Situation des Unternehmens ändert und Sparmaßnahmen erforderlich sind. Benefits sind daher im Gegensatz zu Erfolgsbeteiligungen nur bedingt an den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens anpassbar. Sie dienen eher der individuellen Motivation

Mitbestimmung

Mitarbeiter, die aktiv in Entscheidungsprozesse im Unternehmen eingebunden werden oder die Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung erhalten, fühlen sich verantwortlicher und sind in der Regel loyaler dem Unternehmen gegenüber. Sie erbringen dadurch entsprechend bessere Leistungen. Jedes Unternehmen sollte daher dem Thema Mitbestimmung die notwendige Aufmerksamkeit widmen und gezielt die Arbeitnehmer mit in Entscheidungsprozesse einbeziehen. Ab einer gewissen Anzahl an Mitarbeitern und bei bestimmten Rechtsformen ist die Mitbestimmung sogar gesetzlich vorgeschrieben, aber auch bei kleineren Unternehmen lohnt es sich, die Mitarbeiter gezielt an Entscheidungen zu beteiligen, um die Motivation und die Bindung zu erhöhen.

Bei Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Mitarbeitern, wie Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist die Mitbestimmung 

Die Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens ist die einfachste Form der Mitarbeiterbeteiligung.

gesetzliche Pflicht, dies wird geregelt im Mitbestimmungsgesetz. Für die o.g. Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern gibt es ebenfalls eine gesetzliche Regelung zur Mitbestimmung, das Gesetz über die Drittelbeteiligung der Mitarbeiter im Aufsichtsrat. Darüber hinaus ist für alle Unternehmen mit mindestens fünf Mitarbeitern die Gründung eines Betriebsrates möglich, dies ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Beispiele Mitbestimmung

Bei Aktiengesellschaften ab einer gewissen Anzahl an Mitarbeitern ist zwingend eine Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat vorgeschrieben, somit kann Einfluss auf die Unternehmenspolitik geltend gemacht werden. Weiterhin übernimmt in der Regel der Betriebsrat wichtige Aufgaben im Bereich der Mitbestimmung und ist bei Themen wie Ethik- und Compliance, Arbeitskleidung und Arbeitszeitregelungen involviert. 

Vorteile Mitbestimmung

Durch Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer im Unternehmen wird sichergestellt, dass auch die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigt werden. Je nach gesetzlicher Grundlage sind die Einflussmöglichkeiten vom Umfang her unterschiedlich groß.

Nachteile Mitbestimmung

Vor der Einführung von neuen Arbeitszeit- oder Arbeitsplatzregelungen sowie bei Einstellungen und Versetzungen von Mitarbeitern ist der Betriebsrat anzuhören, dies kann Beschlüsse verzögern und die Abstimmung sehr aufwändig gestalten. 

Sollen alle oder nur einzelne Mitarbeiter beteiligt werden?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, alle Arbeitnehmer in die Mitarbeiterbeteiligung einzubeziehen. Dies sorgt für mehr Gerechtigkeit. Allerdings ist es sinnvoll und möglich, einzelne Mitarbeitergruppen mit anderen Arten der Beteiligung zu berücksichtigen. So können zum Beispiel potenzielle Nachfolger, Führungskräfte oder Vertriebsmitarbeiter anders beteiligt werden als Mitarbeiter in Verwaltung oder Fertigung.

Vorteile Mitarbeiterbeteiligung 

Grundsätzlich führt eine ausgewogene Beteiligung der Mitarbeiter entweder an Kapital oder am Erfolg sowie an der Gestaltung des Arbeitsplatzes zu mehr Zufriedenheit, mehr Loyalität und zu besseren Arbeitsergebnissen. Da für den Erfolg des Unternehmens nicht nur eine fähige Unternehmensleitung, sondern auch engagierte Mitarbeiter notwendig sind, bieten die einzelnen Formen der Mitarbeiterbeteiligung unterschiedlich gelagerte Anreize für die Arbeitnehmer, sich aktiv einzubringen und das Unternehmen nach vorne zu bringen.

Erfahrene Fach- und Führungskräfte lassen sich zudem oft nur mithilfe einer individuellen Beteiligung am Unternehmen oder an dessen Erfolg locken, daher gewinnt die Mitarbeiterbeteiligung auch im Mittelstand an Bedeutung.

Nachteile Mitarbeiterbeteiligung

Es ist kaum zu vermeiden, dass bei einigen Arten von Mitarbeiterbeteiligungen ein Gefühl der Ungleichheit und Ungerechtigkeit entsteht. Dies tritt vor allem ein, wenn nicht sämtliche Mitarbeiter am Erfolg beteiligt werden. Zudem kann es zu gewissen Schuldzuweisungen kommen, wenn zum Beispiel gute Verkaufsergebnisse “gefühlt” von mangelndem Service in anderen Abteilungen zunichtegemacht werden. Die Beteiligung von einzelnen Mitarbeitern am Kapital und damit direkt am Unternehmen kann ebenfalls zu Konflikten führen, da diese Mitarbeiter damit quasi auf die Seite der Geschäftsleitung rücken, was zu mehr Distanz zu den bisherigen Kollegen führt. Gleichzeitig muss sich die Geschäftsleitung auch nach den neuen Anteilseignern richten, falls eine Kapitalbeteiligung in kleineren Unternehmen erfolgt.  Bei der Gestaltung der Mitarbeiterbeteiligung ist daher viel Fingerspitzengefühl gefragt. 

Wie wird die Mitarbeiterbeteiligung besteuert?

Vergessen Sie bei der Planung der Mitarbeiterbeteiligung in Ihrem Unternehmen keinesfalls den steuerlichen Aspekt. Denn nicht nur Ihr Unternehmen, sondern teilweise auch Ihre Mitarbeiter werden bezüglich der Beteiligung vor neue steuerliche Herausforderungen gestellt. 

 

Welche Mitarbeiterbeteiligung ist steuerfrei?

Grundsätzlich kann eine Mitarbeiterbeteiligung nur steuerfrei gestaltet werden, wenn keine Zahlungen fließen oder keine Sachbezüge bzw. geldwerte Vorteile zur Verfügung gestellt werden. Allerdings können diesbezüglich gewisse Freibeträge genutzt werden. 

Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen wurde im neuen Zukunftsfinanzierungsgesetz von 1.440 Euro auf 2.000 Euro erhöht.

Besprechen Sie alle Pläne für eine Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen daher unbedingt vorab mit Ihrem Steuerberater!

In der Regel sind alle Beteiligungen von Mitarbeitern an Entscheidungsprozessen im Unternehmen steuerfrei, dies gilt auch für einige Benefits. Nutzen Sie diese steuerfreien Beteiligungsmöglichkeiten daher unbedingt, um Ihre Mitarbeiter steuerfrei zu motivieren und zu binden. 

 

Welche Vorteile bietet das Zukunftsfinanzierungsgesetz bei der Mitarbeiterbeteiligung?

Im neuen Zukunftsfinanzierungsgesetz wurden die Freibeträge für Mitarbeiterbeteiligungen (gemäß § 3 Nr. 39 Satz 1) von 1.440 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Der Freibetrag ist weiterhin nur anwendbar, wenn es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt und der Mitarbeiter mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war. Es handelt sich dabei stets um einen Sachbezug, der nicht zwingend zusätzlich zum vereinbarten Entgelt, sondern auch in Form einer Entgeltumwandlung gewährt werden kann. 

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz trägt damit dem Ziel Rechnung, Aktienbesitz weiter zu streuen, Kapitalerhöhungen für Unternehmen zu erleichtern und gleichzeitig den Unternehmen zu helfen, Arbeitnehmer zu gewinnen und zu binden. 

 

Steuerliche Aspekte bei Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern

Insbesondere bei der Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens sind die steuerlichen Herausforderungen sehr komplex. So wurden zwar kürzlich im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes die Freibeträge für die Mitarbeiterbeteiligung erhöht, komplett steuerfrei ist eine Kapitalbeteiligung jedoch in der Regel kaum möglich. Allerdings eröffnen sich neue Möglichkeiten für die steuerliche Gestaltung als Anteilseigner an einem Unternehmen. Besprechen Sie dieses Thema daher unbedingt frühzeitig mit einem Steuerberater. 

Falls die Kapitalbeteiligung in Form von Aktien erfolgt, ist der geldwerte Vorteil unter Umständen zu versteuern, falls die geltenden Freibeträge überschritten werden. Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf von Aktien werden darüber hinaus stets mit der Abgeltungssteuer (als Quellensteuer) automatisch besteuert. Hier gibt es ebenfalls Freibeträge, die auch nachträglich noch bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Der Freibetrag liegt derzeit (Stand: 2024) bei 1.000 Euro pro Person.

Haben Sie noch Fragen zu den Steuern, die aufgrund der Mitarbeiterbeteiligung auf Ihr Unternehmen und auf Ihre Mitarbeiter zukommen? Dann melden Sie sich baldmöglichst bei uns! Damit die Mitarbeiterbeteiligung den gewünschten Erfolg bringt und nicht zu zusätzlichen Belastungen in Form von Steuerzahlungen führt. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch.

Steuerliche Aspekte bei Erfolgsbeteiligung von Mitarbeitern

Sobald Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden, fallen für die damit einhergehenden Zahlungen wie bei normalen Lohnzahlungen Steuern und Sozialversicherung an.

Hinweis: Prämien zählen nicht für Elterngeld!

Nicht regelmäßige zusätzliche Zahlungen oder einmalige Zahlungen in unterschiedlicher Höhe, wie zum Beispiel Tantiemen, Prämien, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt! Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG I) werden diese Zahlungen jedoch einbezogen.

Wie sind Benefits zu versteuern?

Bei den Benefits ist die Versteuerung unterschiedlich geregelt, je nach Art der Zuwendung. So müssen Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, zum Beispiel in der Regel mit 1 % vom Listenpreis jährlich versteuert werden, bei Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb sind es jedoch nur 0,25 %. Home-Office bietet hingegen sogar Steuervorteile, denn bis zu 210 Tage können pro Jahr mit 6 Euro steuerlich abgesetzt werden, falls der Arbeitgeber keine Kosten übernimmt. Zinsvorteile aus Mitarbeiterdarlehen vom Arbeitgeber sind nur in seltenen Fällen zu versteuern, zudem sind viele weitere Benefits steuerfrei, wie zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, Gleitzeit usw. Besprechen Sie jedoch unbedingt alle geplanten Benefits vorab mit Ihrem Steuerberater, damit Ihre Mitarbeiter wirklich profitieren und nicht durch unerwartete Kosten in Form von Steuerforderungen konfrontiert werden.

 

Bringt die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung steuerliche Konsequenzen mit sich?

Weder für die Mitarbeiter noch für das Unternehmen bringt eine Mitarbeiterbeteiligung in Form von Mitbestimmung direkte steuerliche Auswirkungen mit sich. Allerdings kann es zu hohen Zeitaufwänden für Beirats- und Betriebsratstätigkeiten kommen, die entlohnt werden müssen. Zudem ist zu beachten, dass sich die Entscheidungsprozesse im Unternehmen aufgrund von Mitbestimmung als komplexer und langwieriger erweisen, was ebenfalls Auswirkungen auf den Erfolg des Unternehmens haben kann, wenn auch keine direkten steuerlichen Konsequenzen.

Fazit

Gerade im Hinblick auf den drohenden oder akuten Fachkräftemangel sollten sich Unternehmer mit dem Thema Mitarbeiterbeteiligung auseinandersetzen, um gute und erfahrene Arbeitnehmer zu binden und zu motivieren. Beachten Sie dabei jedoch unbedingt die steuerlichen Auswirkungen und beschreiten Sie den Weg der Kapitalbeteiligung tendenziell nur unter bestimmten Bedingungen, dies gilt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Lassen Sie sich unbedingt vorab von einer erfahrenen Steuerberatungskanzlei beraten, die Sie in allen Fragen der Mitarbeiterbeteiligung kompetent unterstützen kann. Wir von der Datax GmbH Steuerberatungsgesellschaft stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite! Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch.

FAQ

1Welche Art von Mitarbeiterbeteiligung wirkt kurzfristig?

Grundsätzlich wirken Erfolgsbeteiligungen wesentlich schneller motivierend als Kapitalbeteiligungen. Bis Gewinne aus Mitarbeiteraktien oder GmbH Anteilen sichtbar werden, vergeht in der Regel wesentlich mehr Zeit, als wenn die Mitarbeiter zum Beispiel prozentual am Umsatz beteiligt werden und schon bei der nächsten Lohnabrechnung eine Zusatzzahlung erhalten. 

2Welche Möglichkeiten bieten sich bei einer Erfolgsbeteiligung für Mitarbeiter?

Im Rahmen einer Erfolgsbeteiligung können Mitarbeiter sowohl am Umsatz als auch an Gewinn oder Ertrag beteiligt werden. Es können dabei sowohl prozentuale Anteile als auch spezielle Zielerreichungen prämiert werden. Weiterhin können in Form von Genussrechten erfolgsabhängige Zahlungen erfolgen. 

3Was sind die Ziele von Mitarbeiterbeteiligung?

Die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen, sei es in Form von Kapital- oder Erfolgsbeteiligungen oder als Mitbestimmungsrecht, führt in der Regel zu mehr Loyalität, Leistung und Motivation der Mitarbeiter. Die Arbeitnehmer fühlen sich weitaus mehr verantwortlich für den Erfolg des Unternehmens, sobald sie daran beteiligt sind. Zusätzlich wird das Unternehmen attraktiver für Bewerber. 

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Autor: Alexander Pyzalski

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski, Steuerberater, Geschäftsführer

Alexander Pyzalski ist ein erfahrener Steuerberater aus Troisdorf, der auf über 25 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Nachdem er von 1987 bis 1993 an der Universität zu Köln studiert und dort seinen Titel als Diplom-Kaufmann erworben hatte, gründete er vor 27 Jahren seine eigene Kanzlei, die Datax Treuhand Steuerberatungsges. MbH. Dort ist Alexander Pyzalski Experte für die Bereiche E-Commerce, den Gesundheitssektor, Handwerker sowie Kfz-Händler. Hier führt er seine Mandanten durch das komplexe deutsche Steuerrecht und bietet ihnen strategische Beratung an, um Steuern zu sparen und so das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.

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