Wer Vermögen erbt oder vererben möchte, sollte sich unbedingt mit dem Thema Erbschaftsteuer beschäftigen. Denn diese Steuer für Vermögensübertragung kann je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögens durchaus hohe Steuerzahlungen mit sich bringen. Allerdings können Nahe Verwandte von hohen Freibeträgen profitieren und durch Nutzung von Schenkungen zu Lebzeiten kann ein Erbe auch steuerfrei möglich sein.
Erbschaftsteuer – Definition
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Erhalt von Vermögen durch Erbschaft und entspricht weitgehend der Schenkungssteuer. Grundlage für die Besteuerung ist der tatsächliche Wert des geerbten Vermögens. Von diesem Wert werden zunächst die gesetzlich vorgesehenen Freibeträge und gegebenenfalls weitere abzugsfähige Positionen abgezogen. Nur der verbleibende Betrag unterliegt der Erbschaftsteuer.
Merkmale der Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer weist folgende Besonderheiten auf:
- Sie wird auf den Vermögensübergang durch einen Todesfall erhoben.
- Die Erbschaftsteuer und die Schenkungssteuer sind weitgehend identisch, da eine Schenkung steuerrechtlich als vorgezogenes Erbe angesehen wird.
- Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Erbe, Vermächtnisnehmer bzw. Beschenkte.
- Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Wert des Erbes bzw. der Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker.
- Es gelten unterschiedliche Steuerklassen und Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten.
- Bestimmte Vermögensarten können unter besonderen Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein.
Die Erbschaftsteuer soll grundsätzlich sicherstellen, dass größere Vermögensübertragungen angemessen besteuert werden, ohne kleinere Nachlässe übermäßig zu belasten.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vor allem von zwei Faktoren ab:
- Steuerpflichtiger Wert des Erbes nach Abzug aller Freibeträge
- Steuerklasse der Erben
Die zu zahlende Erbschaftsteuer wird dann wie folgt berechnet:
- Die Steuersätze der Erbschaftsteuer sind progressiv ausgestaltet. Das bedeutet: Je höher der steuerpflichtige Erwerb, desto höher kann der anzuwendende Steuersatz ausfallen.
- Für die Erbschaftsteuer existieren eigene Steuerklassen, die unabhängig von den Steuerklassen der Einkommensteuer gestaltet sind.
- Je nach Steuerklasse liegen die Steuersätze etwa zwischen 7 % und 50 %. Nahe Angehörige profitieren dabei von deutlich günstigeren Steuersätzen als weiter entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen.
Einen Erbschaftsteuer-Rechner gibt es hier.
Steuerklassen bei der Erbschaftsteuer
Für die Berechnung der Erbschaftsteuer werden Erben in drei Steuerklassen eingeteilt.
Steuerklasse I
Zur Steuerklasse I gehören insbesondere:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- Kinder (auch Adoptivkinder) und Stiefkinder
- Enkelkinder
- Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen
Diese Personengruppe profitiert von den höchsten Freibeträgen und den niedrigsten Steuersätzen.
Steuerklasse II
Zur Steuerklasse II zählen unter anderem:
- Geschwister
- Nichten und Neffen
- Stiefeltern
- Schwiegerkinder
- Schwiegereltern
- Geschiedene Ehepartner
Für diese Personen gelten geringere Freibeträge und höhere Steuersätze.
Steuerklasse III
Zur Steuerklasse III gehören alle übrigen Erben, beispielsweise:
- Nicht verwandte Personen
- Freunde oder Bekannte
- Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft
Hier gelten die niedrigsten Freibeträge und die höchsten Steuersätze.
Eine Übersicht über die Steuerklassen der Erbschaftsteuer gibt es hier.
Freibeträge Erbschaftsteuer
Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer legen fest, welcher Teil eines Nachlasses steuerfrei übertragen werden kann. Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem persönlichen Verhältnis zwischen Erblasser und Erben.
- Ehepartner & eingetragene Lebenspartner können von einem hohen Freibetrag von 500.000 Euro profitieren.
- Kinder (auch adoptierte Kinder) sowie Stiefkinder können 400.000 Euro steuerfrei erben.
- Enkelkinder können 200.000 Euro steuerfrei erben, falls ihre Eltern noch leben, sonst wären es 400.000 Euro.
- Eltern & Großeltern können 100.000 Euro steuerfrei erben (dies gilt nicht bei Schenkungen).
- Geschwister, Nichten, Neffen und andere (auch nicht-verwandte) Personen können lediglich von einem Freibetrag von 20.000 Euro profitieren.
Wichtig: Nur Vermögenswerte, die die jeweiligen Freibeträge übersteigen, sind zu versteuern!
Weitere Informationen zum Thema Erbschaftsteuer gibt es hier.
Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt
Erbschaften müssen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Anschließend prüft die Finanzverwaltung, ob eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich ist und ob Erbschaftsteuer zu zahlen ist.
Zusammenhang zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer basieren auf demselben gesetzlichen Regelwerk und verfolgen einen ähnlichen Zweck: Die Besteuerung unentgeltlicher Vermögensübertragungen.
- Eine Schenkung wird als vorgezogenes Erbe angesehen und entsprechend ähnlich besteuert.
- Während die Erbschaftsteuer bei Vermögensübertragungen durch einen Todesfall entsteht, greift die Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten.
- Für die Schenkungsteuer gelten grundsätzlich dieselben Steuerklassen und Freibeträge wie für die Erbschaftsteuer.
- Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Deshalb werden Schenkungen häufig als Instrument der langfristigen Vermögensnachfolge und zur optimalen Nutzung von Freibeträgen eingesetzt.
Weitere wichtige Aspekte der Erbschaftsteuer
Neben den Steuerklassen und Freibeträgen kann die Höhe der zu zahlenden Erbschaftsteuer durch weitere Regelungen verändert bzw. reduziert werden:
Steuerbefreiungen für das Familienheim
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vererbung eines selbst genutzten Familienheims an Ehegatten oder Kinder ganz oder teilweise steuerfrei erfolgen. Dafür müssen jedoch gesetzliche Bedingungen erfüllt sein, insbesondere hinsichtlich der weiteren Nutzung der Immobilie. Mehr Informationen zum Vererben von Immobilien gibt es hier.
Unternehmen steuerfrei vererben
Für Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen bestehen besondere steuerliche Vergünstigungen. Diese sollen den Fortbestand von Betrieben und den Erhalt von Arbeitsplätzen erleichtern. Daher können Unternehmen in vielen Fällen steuerfrei vererben. Mehr zum Thema Erbschaftsteuer für Unternehmen gibt es hier.
Nachlassverbindlichkeiten
Bestimmte Kosten und Verpflichtungen können vom Nachlasswert abgezogen werden. Dazu zählen beispielsweise:
- Beerdigungskosten
- offene Schulden des Erblassers
- Kosten der Nachlassregelung
Durch Verbindlichkeiten dieser Art reduziert sich gegebenenfalls die steuerliche Bemessungsgrundlage und damit die Erbschaftsteuer.
Zusätzliche Freibeträge in der Erbschaftsteuer
Zusätzlich zu den Freibeträge gemäß Verwandtschaftsgrad gibt es weitere Möglichkeiten, Erbschaftssteuern zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von weiteren Freibeträgen, das Einbringen des Vermögens in Stiftungen oder das Vererben an gemeinnützige Organisationen.
Fazit
Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich vor allem nach dem Wert des Nachlasses sowie dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Besonders wichtig sind dabei die Freibeträge der Erbschaftsteuer, da sie einen erheblichen Teil des Vermögens steuerfrei stellen können. Ergänzt werden die Regelungen durch verschiedene Steuerklassen speziell für die Erbschaftsteuer und weitere Regelungen für die Vermögensübertragung von Unternehmen und Immobilien. Die Schenkungssteuer entspricht weitgehend der Erbschaftsteuer, die Freibeträge können hier jedoch nicht nur einmalig, sondern alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Eine frühzeitige Nachlassregelung ist daher aus steuerlicher Sicht unbedingt zu empfehlen

