Abschreibung (AfA)

Steuerliche Abschreibung für Abnutzung 

Als Abschreibung wird im Steuerrecht die Berücksichtigung von Wertminderungen von abnutzbaren Gütern bezeichnet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten dieser Güter werden dabei steuerlich über mehrere Jahre abgesetzt.

Abschreibung – Definition

Unter Abschreibung versteht man die planmäßige oder in besonderen Fällen außerplanmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Steuerlich wird damit berücksichtigt, dass bestimmte Vermögensgegenstände im Laufe der Zeit an Wert verlieren, entweder durch Nutzung, technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Überalterung.

AfA – Absetzung für Abnutzung

Im deutschen Steuerrecht ist die Abschreibung vor allem unter dem Begriff AfA (Absetzung für Abnutzung) bekannt. Die AfA regelt, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Funktion der Abschreibung

Die Abschreibung erfüllt wichtige Funktionen im Steuer- und Rechnungswesen:

Berücksichtigung des Wertverlustes

Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung verlieren im Laufe ihrer Nutzung an Wert. Die Abschreibung bildet diesen Wertverlust rechnerisch ab und sorgt dafür, dass die Kosten nicht nur im Jahr der Anschaffung, sondern über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden.

Minderung des steuerpflichtigen Gewinns

Abschreibungen gelten als Betriebsausgaben und reduzieren daher den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens. Dadurch sinkt in vielen Fällen die Steuerlast.

Periodengerechte Gewinnermittlung

Die Abschreibung stellt sicher, dass Aufwendungen dem Zeitraum zugeordnet werden, in dem das Wirtschaftsgut tatsächlich genutzt wird. Das entspricht dem Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung.

Anwendbarkeit von Abschreibungen

Abschreibungen können grundsätzlich nur bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens angewendet werden. 

Typische Beispiele für abnutzbare Güter sind:

  • Maschinen
  • Firmenfahrzeuge
  • Computer und technische Geräte
  • Büroeinrichtung
  • Betriebsgebäude

Voraussetzung für Abschreibungen

Damit ein Wirtschaftsgut per AfA abgeschrieben werden kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen::

  • Das Gut muss selbstständig bewertbar sein
  • Der Gegenstand muss dem Betrieb dauerhaft dienen
  • Das Gut muss einer  wirtschaftlichen Abnutzung unterliegen.

Es können dabei sowohl bewegliche als auch bestimmte unbewegliche Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden.

Das System der AfA

Die AfA ist das gesetzlich geregelte System der steuerlichen Abschreibung in Deutschland. Sie bestimmt, wie und in welchem Zeitraum ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird. Dazu gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

Lineare AfA

Die lineare AfA ist die häufigste Abschreibungsmethode. Dabei werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die gesamte Nutzungsdauer verteilt.

Beispiel lineare AfA
Wird ein Computer für 3.000 Euro angeschafft und die Nutzungsdauer beträgt drei Jahre, können jährlich 1.000 Euro abgeschrieben werden.

Degressive AfA

Bei dieser Methode wird davon ausgegangen, dass ein Gut in den ersten Jahren mehr an Wert verliert als in den Folgejahren. Die Abschreibung wird daher nicht gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt, sondern ist in den ersten Jahren höher und reduziert sich dann.

Beispiel für degressive AfA

Ein Laptop wird über eine Nutzungsdauer von vier Jahren degressiv mit 25 % abgeschrieben, dabei werden im ersten Jahr 25 % vom Anschaffungswert und in den Folgejahren jeweils 25 % vom Restwert abgeschrieben. Die steuerlichen Effekte der Afa sind daher in den ersten Jahren vergleichsweise höher. 

Nutzungsdauer: Festlegung gemäß AfA-Tabellen

Für viele Wirtschaftsgüter veröffentlicht die Finanzverwaltung sogenannte AfA-Tabellen. Diese geben die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor.

Beispiele für unterschiedliche Nutzungsdauern

  • Laptop: mehrere Jahre
  • Pkw: regelmäßig sechs Jahre
  • Büroeinrichtung: je nach Art unterschiedlich

Die AfA-Tabellen dienen als Orientierung und werden in der Praxis häufig verbindlich angewendet.

Zeitanteilige Abschreibung

Wird ein Wirtschaftsgut nicht zu Jahresbeginn angeschafft, erfolgt die Abschreibung im ersten Jahr grundsätzlich anteilig nach Monaten.

Wann ist keine Abschreibung möglich?

Nicht für alle Vermögensgegenstände ist eine Abschreibung zulässig.

Keine Abschreibung für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter

Für Wirtschaftsgüter, die keiner Abnutzung unterliegen, ist keine reguläre AfA möglich. Dazu zählen insbesondere:

  • unbebaute Grundstücke
  • Beteiligungen
  • Wertpapiere
  • bestimmte Kunstgegenstände mit dauerhaftem Wert

Diese Gegenstände verlieren steuerlich betrachtet nicht planmäßig an Wert durch Nutzung.

Keine Abschreibung für sofort abzugsfähige Kosten

Aufwendungen, die keine aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten darstellen, werden nicht abgeschrieben. Stattdessen können sie oft sofort als Betriebsausgaben erfasst werden. Dies betrifft vor allem geringwertige Wirtschaftsgüter

Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter bzw. sofort abzugsfähige Kosten

  • laufende Reparaturen
  • Miete
  • Versicherungen
  • Büromaterial und Ausstattung bis zum Wert von 250 Euro (Stand: 2026)
  • Betriebsausstattung von 250 – 800 Euro (Stand: 2026) kann auf Wunsch ebenfalls sofort abgeschrieben werden, auf Wunsch ist auch eine AfA über fünf Jahre möglich (falls beispielsweise mehrere Smartphones für jeweils 500 Euro angeschafft wurden).

Privat genutzte Gegenstände

Gegenstände, die ausschließlich privat genutzt werden und keinen beruflichen oder betrieblichen Zusammenhang haben, können steuerlich grundsätzlich nicht abgeschrieben werden.

Grundstücke

Während vermietete Immobilien linear oder teilweise auch degressiv abgeschrieben werden können, gilt dies nicht für den Grundstückswert bzw. für unbebaute Grundstücke. Diese können aus steuerlicher Sicht nicht abgenutzt und damit auch nicht abgeschrieben werden. 

Fazit

Die Abschreibung (AfA) ist ein wichtiger Aspekt im Steuerrecht, um den Wertverlust betrieblicher Wirtschaftsgüter sachgerecht zu erfassen und steuerlich zu berücksichtigen.. Dies wirkt sich unmittelbar auf den Gewinn und damit auf die Steuerlast aus. Wichtig ist dabei, dass nur abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens abgeschrieben werden und manche Wirtschaftsgüter auch sofort steuerlich abgesetzt werden können. Für nicht abnutzbare Vermögensgegenstände wie Grundstücke oder rein privat genutzte Gegenstände ist eine Abschreibung ausgeschlossen.

Datax Logo

Füllen Sie einfach unser Formular aus, damit wir Ihr persönliches Anliegen unverbindlich mit Ihnen besprechen können.

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax