Was nebenberufliche Onlinehändler beachten sollten
Als Onlinehändler nebenberuflich zu starten, ist denkbar einfach. Oft braucht es nicht mehr als einen Laptop, einen Account bei Amazon, eBay & Co. oder auch einen eigenen kleinen Onlineshop. Der Hauptberuf sichert den Lebensunterhalt und nebenher wird das Business aufgebaut. So weit – so gut. Leider gerät das Thema Steuern leicht aus dem Blickfeld. Denn für alles, was nicht gerade ein Hobby ist, müssen auf Gewinne Steuern gezahlt werden. Zusätzlich sind die Themen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Krankenversicherung für den Nebenerwerb zu beachten. Erfahren Sie hier mehr darüber, was Sie als Onlinehändler im Nebenerwerb unbedingt beachten sollten, warum eine Gewerbeanmeldung unerlässlich ist und wie Sie ein Steuerberater bei der nebenberuflichen Gründung unterstützen kann. Damit Ihr Geschäft ein Erfolg wird!
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Ein Onlinehandel kann auch nebenberuflich gegründet werden.
- Erforderlich ist in jedem Fall eine Gewerbeanmeldung.
- Der erzielte Gewinn ist zu versteuern, bei Einzelunternehmen im Rahmen der Einkommensteuer, bei einer GmbH in Form von Körperschaftsteuer.
- Zusätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen Gewerbesteuer und Umsatzsteuer abzuführen.
- Gründer im E-Commerce sollten sich, auch bei einer Gründung als Nebenerwerb, von Anfang an von einem Steuerberater begleiten lassen, damit alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte beachtet werden.
Was bedeutet Nebenerwerb – Erläuterung
Als Nebenerwerb wird eine berufliche Tätigkeit bezeichnet, die zeitlich und wirtschaftlich gegenüber dem Hauptberuf im Hintergrund steht. Die wöchentliche Arbeitszeit für die nebenberufliche Tätigkeit umfasst daher in der Regel maximal 15–20 Stunden pro Woche und das Einkommen ist niedriger als das aus der Haupttätigkeit.
Arten von nebenberuflicher Tätigkeit
Für einen Nebenerwerb gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Nebenberuflich tätig als Freelancer (Freiberufler)
Für bestimmte Tätigkeitsbereiche (Künstler, Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte) ist die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit möglich. In diesem Fall ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Nebenberuflich tätig als Selbständiger
Wer eine Tätigkeit aufnimmt, die nicht zu den “freien Berufen” gehört und auf gewerblichen Gewinn ausgerichtet ist (Händler, Handwerker, IT-Dienstleistungen), muss zwingend ein Gewerbe anmelden, auch im Nebenerwerb.
Nebenberuflich tätig als Minijobber
Eine nebenberufliche Tätigkeit kann auch in Form eines sogenannten Minijobs erfolgen. Bis zu einem Einkommen von aktuell 603 Euro pro Monat (Stand: Juli 2026) kann dazuverdient werden. Die pauschalen Abgaben für Steuern und Sozialversicherung werden in diesem Fall vom Arbeitgeber gezahlt.
Nebenberuflich tätig als Festangestellter
Es ist theoretisch möglich, mit mehreren Festanstellungen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Tätigkeit mit den meisten Arbeitsstunden wird dabei als Hauptberuf angesehen und mit der persönlichen Steuerklasse besteuert, die weiteren Tätigkeiten mit der Steuerklasse VI. Bei der jährlichen Steuererklärung werden entsprechend die Gesamtsteuern ermittelt und es erfolgt in der Regel eine Steuerrückerstattung. Sozialversicherung ist für alle festangestellten Tätigkeiten zu zahlen. In der Praxis wird diese Form nur selten für einen Nebenerwerb genutzt.
Sind nebenberufliche Onlinehändler selbständig oder freiberuflich tätig?
Onlinehandel ist stets eine gewerbliche Tätigkeit, daher sind Selbstständige im E-Commerce verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Dies ist auch für einen Nebenerwerb notwendig und kann in Form einer Anmeldung als “nebenberuflich Selbständiger” erfolgen. Es liegt keine freiberufliche Tätigkeit vor, diese kann nur in Ausnahmefällen angenommen werden, wenn beispielsweise ausschließlich eigene Kunstwerke oder freiberufliche Dienstleistungen (wie Design oder Texte) angeboten werden. Sobald jedoch fremde oder zugekaufte Waren gehandelt werden, handelt es sich um ein Gewerbe.
Welche Steuern müssen für einen Nebenerwerb als Onlinehändler bezahlt werden?
Im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit als Selbständiger im Onlinehandel müssen sowohl Einkommensteuer als auch unter gewissen Voraussetzungen Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer bezahlt werden. Im Einzelnen sieht dies so aus:
Einkommensteuer für Nebenerwerb
Auf erzielte Gewinne im Nebenerwerb ist Einkommensteuer zu zahlen.
- Der Gewinn aus dem Gewerbe wird bei Einzelunternehmen im Rahmen einer EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ermittelt und mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Dies gilt sowohl für eine hauptberufliche als auch für eine nebenberufliche Tätigkeit.
- Die Gewinne werden gemeinsam mit sonstigen Einkommensquellen im Rahmen der Einkommensteuer versteuert, der aktuelle Grundfreibetrag gilt pro Jahr einmalig für die Gesamtsumme aller Einkünfte.
- Bei einer GmbH wird der Gewinn per Bilanz ermittelt und es erfolgen Auszahlungen an die Gesellschafter, die anschließend in deren Steuererklärung einfließen.
Umsatzsteuer bei Nebenerwerb
Verkäufe an Endkunden sind stets mehrwertsteuerpflichtig, unabhängig davon, ob der Handel als Hauptberuf oder als Nebenerwerb durchgeführt wird.
- Wer als Onlinehändler an Endkunden verkauft, muss zwingend auf den Ausgangsrechnungen Mehrwertsteuer ausweisen. Ausnahmen gibt es nur für Kleinunternehmer.
- Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU muss die Mehrwertsteuer im Bestimmungsland (also im Land des Endkunden) bezahlt werden. Ausnahmen gibt es lediglich bis zu einer Lieferschwelle (Umsatzhöhe) von 10.000 Euro pro Jahr. Alles darüber hinaus kann entweder über das OSS-Verfahren oder mit einer separaten Umsatzsteuervoranmeldung im jeweiligen Land abgewickelt werden.
- Die Umsatzsteuer ist regelmäßig an das Finanzamt abzuführen, die Vorsteuer für vom Unternehmen gekaufte Waren und Dienstleistungen kann abgezogen werden.
Ausnahme bei Mehrwertsteuer: Kleinunternehmerregelung
Kleine Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von maximal 25.000 Euro (Stand: 2026) können auf Wunsch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sie sind in diesem Fall nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen verpflichtet und müssen auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug dürfen sie keine Vorsteuer abziehen. Die Kleinunternehmerregelung gilt sowohl für hauptberuflich als auch für nebenberuflich Selbstständige.
Gewerbesteuer für Nebenerwerb
Auch Selbstständige im Nebenerwerb sind zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet.
- Die Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer gilt allerdings erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro pro Jahr (Stand: 2026) für Einzelunternehmen.
- Bei den 24.500 Euro handelt es sich um einen Freibetrag. Fällt der Gewinn höher aus, muss nur der Anteil versteuert werden, der über dem Freibetrag liegt.
- Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise eine GmbH, sind vom ersten Euro Gewinn an zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet.
- Die Gewerbesteuersätze unterscheiden sich bezüglich der Höhe von Kommune zu Kommune.
Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft für E-Commerce kennen wir uns mit den Themen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer beim grenzüberschreitenden Handel sehr gut aus. Gerne beraten wir Sie individuell und kompetent hinsichtlich Kleinunternehmerregelung, und Gründung einer GmbH und nehmen Meldungen zum OSS-Verfahren sowie Umsatzsteuervoranmeldungen für Sie vor. Damit alle steuerlichen Themen korrekt abgewickelt werden und Sie sich auf den Ausbau Ihres Unternehmens konzentrieren können. Melden Sie sich gerne bei uns und erfahren Sie mehr!
Müssen auf nebenberufliche Einkünfte Krankenkassenbeiträge bezahlt werden?
Grundsätzlich fallen auch bei Einkünften aus nebenberuflichen Tätigkeiten Sozialversicherungsbeiträge an, allerdings gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen.
Sozialversicherung bei Minijobs
- Wer als Minijobber im Nebenerwerb bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, benötigt selbst keine Sozialversicherung zu zahlen.
- Der Arbeitgeber übernimmt die pauschalen Zahlungen für Steuer und Sozialversicherung komplett.
- Der Minijobber bleibt entweder über seinen Hauptberuf oder über eine Familienversicherung krankenversichert.
- Einen Rentenanspruch erwirbt ein Minijobber so nicht, kann durch freiwillige Zuzahlungen jedoch auf Wunsch in die Rentenversicherung einzahlen.
Sozialversicherung bei nebenberuflicher Tätigkeit neben Festanstellung
- Wer hauptberuflich angestellt arbeitet, benötigt für einen Nebenerwerb keine gesonderte Sozialversicherung zu zahlen.
- Die Krankenversicherung ist über den Hauptberuf gesichert.
- Dies gilt jeweils nur, wenn die hauptberufliche Tätigkeit klar im Vordergrund steht, auch in zeitlicher Hinsicht.
Sozialversicherung bei Nebenerwerb in der Arbeitslosigkeit
- Neben einer Arbeitslosigkeit (Bezug von ALG I) ist eine nebenberufliche Tätigkeit erlaubt, solange diese weniger als 15 Wochenstunden Arbeitszeit umfasst.
- Vom Gehalt bzw. Gewinn dürfen 165 Euro netto monatlich behalten werden, der Rest wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
- Falls die nebenberufliche Tätigkeit nur an wenigen Tagen pro Monat ausgeübt wird, ist es möglich, sich für diese Zeit vom Leistungsbezug abzumelden. Dann muss für diese Zeit allerdings die Krankenversicherung separat angemeldet und bezahlt werden, die Höhe der Kosten richtet sich nach dem erzielten Gewinn.
Tipp: Falls Sie sich aus einer Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, lassen Sie sich am besten von der Arbeitsagentur und von einem Steuerberater individuell beraten, ob und welche Förderungen in Anspruch genommen werden können.

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski
Steuerberater, Geschäftsführer
Expertentipp: Frühzeitig Strukturen planen für den Onlinehandel - auch im Nebenerwerb
Viele Onlinehändler starten ihren Shop zunächst nebenberuflich, häufig zusätzlich zu einer Festanstellung. Bereits in diesem frühen Stadium der Gründung darf das Thema Steuern nicht vernachlässigt werden. Denn wenn auch die Umsätze zunächst noch gering sind, so entstehen doch Pflichten zur Zahlung von Einkommensteuer auf den Umsatz, zur Abführung von Gewerbesteuer ab einem bestimmten Gewinn und zur Meldung und Zahlung von Umsatzsteuer, falls keine Kleinunternehmerregelung genutzt wird. Bei grenzüberschreitendem Handel kann zudem eine Pflicht zur Abführung von Mehrwertsteuer im Ausland entstehen. Es ist daher wichtig für Gründer im Onlinehandel, sich frühzeitig, möglichst schon vor Gründung, von einem spezialisierten Steuerberater für E-Commerce beraten zu lassen. Damit von Anfang an alle Weichen richtig gestellt werden.
Melden Sie sich gerne bei der Datax Steuerberatungsgesellschaft und erfahren Sie mehr! Vereinbaren Sie hier einen Termin für ein Kennenlerngespräch.
Vorteile als Onlinehändler im Nebenerwerb
Im Nebenerwerb in die Selbstständigkeit zu starten, bietet eine Vielzahl an Vorteilen:
Finanzielle Sicherheit
- Der Hauptjob bietet ein sicheres Einkommen.
- Die Krankenversicherung ist bei einem Hauptberuf im Angestelltenverhältnis gesichert.
- Der Nebenerwerb kann dann zum Haupterwerb werden, wenn die Gewinne ausreichend sind, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Geringes Risiko
- Die Investitionskosten gestalten sich, vor allem im Bereich E-Commerce, sehr übersichtlich.
- Neben Laptop, Software und Beratungskosten fallen in der Regel keine hohen Kosten an.
- Falls die Selbstständigkeit nicht wie gewünscht funktioniert, kann ohne große Probleme ein Schlussstrich gezogen werden.
Flexibilität
- Gerade bei der Gründung eines Online-Businesses gibt es eine hohe zeitliche und örtliche Flexibilität.
- Der Nebenerwerb kann zeitlich vor oder nach dem Hauptberuf erledigt werden.
Zeit zum Testen & Ausprobieren
- Produktpalette und Vertriebswege können in Ruhe ausprobiert werden.
- Es bleibt Zeit, alles zu beobachten, zu verändern und die richtigen Wege zu finden.
- Falls per Dropshipping gehandelt wird, fallen keine Kosten für Lagerhaltung an und es entstehen keine Risiken für nicht verkaufte Waren.
Nachteile als Onlinehändler im Nebenerwerb
Neben den vielen Vorteilen einer Gründung im Nebenberuf, gibt es jedoch auch einige Nachteile und Herausforderungen zu beachten:
Gewerbeanmeldung auch nebenberuflich erforderlich
- Onlinehandel ist kein reines Hobby, ab einem bestimmten Umfang (lt. Steuertransparenzgesetz) werden die Umsätze an die Finanzämter gemeldet.
- Eine Gewerbeanmeldung ist auch bei nebenberuflicher Tätigkeit Pflicht.
Steuerliche Themen müssen beachtet werden
- Die Gewinne aus einer nebenberuflichen Tätigkeit müssen versteuert werden.
- Falls für den nebenberuflichen Onlinehandel eine GmbH gegründet wird, ist die Zahlung von Körperschaftsteuer Pflicht.
- Zusätzlich kann eine Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer im Ausland entstehen.
- Die frühzeitige Unterstützung durch einen Steuerberater ist dringend zu empfehlen.
Haftungsrisiko
- Auch im Nebenerwerb haften Händler für ihre Ausschreibungen und Angebote. Daher sollten alle rechtlichen Aspekte unbedingt beachtet werden.
- Sowohl als Einzelunternehmer als auch als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH besteht eine Haftung für eine rechtskonforme Geschäftsführung. Dies gilt auch im Nebenerwerb.
Wenig Freizeit
- Ein Nebenerwerb neben dem Hauptberuf stellt eine hohe Belastung dar.
- Es bleibt wenig persönliche Freizeit oder Zeit für Familie und Freunde.
- Die Belastung kann enorm hoch werden und zum Burnout führen.
- Der Hauptberuf kann bei Überlastungen leiden.
Kundendienst kann leiden
- Durch zu wenig Zeit im Nebenerwerb können manche Kundenanliegen eventuell nicht rechtzeitig erledigt werden.
- Verpackung & Versand müssen häufig in die Abendstunden verlegt werden, was den Versand unnötig verzögern kann.
- Es bleibt nur wenig Zeit, Kundenanfragen, Reklamationen und Retouren zu bearbeiten.
- Eine erhöhte Reklamationsquote kann entstehen, wenn die Kundenzufriedenheit sinkt.
Tipps für Onlinehändler für einen erfolgreichen Start
Damit der Start auch im Nebenerwerb gelingt, sollten Sie Folgendes beachten:
- Gewerbeanmeldung nicht vergessen!
- Melden Sie von Anfang an ein Gewerbe an, Onlinehandel ist kein Hobby.
- Die Anmeldung können Sie bequem online vornehmen und sich als „nebenberuflich“ anmelden.
- Beauftragen Sie von Anfang an einen Steuerberater
- Prüfen Sie unbedingt vorab, ob der Steuerberater sich mit den Themen E-Commerce und Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften gut auskennt.
- Besprechen und optimieren Sie von Anfang an die Themen Belegerfassung, Buchhaltung und Umsatzsteuerabwicklung.
- Prüfen Sie die Anschaffung einer Buchhaltungssoftware, die mit der Shop-Software kompatibel ist.
- Berücksichtigen Sie von Anfang an die Meldepflichten der Plattformen gemäß Steuertransparenzgesetz.
- Beachten Sie stets alle Regelungen für eine ordnungsgemäße Buchführung gemäß GoBD.
- Shop-Software prüfen & auswählen
- Falls Sie über Amazon oder eBay verkaufen möchten, legen Sie dort Verkäuferkonten an.
- Wenn Sie (zusätzlich) einen eigenen Onlineshop anlegen möchten, suchen Sie die für Ihre Anforderungen passende Lösung (Shopify, Shopware usw.).
- Überprüfen Sie ebenfalls, welche Zahlungsmodalitäten Sie anbieten möchten und welche Tools Sie dazu benötigen (PayPal, Klarna, Stripe o.ä.)
- Mehr Informationen zur buchhalterischen Behandlung von Onlinezahldiensten erhalten Sie hier!
- Rechtsform des Unternehmens frühzeitig prüfen
- Die meisten Gründer starten als Einzelunternehmen und als Kleinunternehmer.
- Eine Gründung kann jedoch auch in Form einer GmbH erfolgen, auch nebenberuflich.
- Darüber hinaus kann von Anfang an statt der Kleinunternehmerregelung die Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer gewählt werden, dies kann sich in Einzelfällen lohnen.
- Besprechen Sie das Thema Rechtsform frühzeitig mit Ihrem Steuerberater, damit Ihren Wachstumsplänen von Anfang an der richtige Rahmen gegeben wird.
Typische Fehler beim Nebenerwerb als Onlinehändler
Die meisten Fehler als Onlinehändler im Nebenerwerb sind organisatorischer oder rechtlicher Natur:
Abmahnungen
- Durch fehlendes rechtliches Know-how sind häufig AGB, Widerrufsbelehrungen oder Impressum falsch oder unvollständig, das kann abgemahnt werden.
- Wenn das Gewerbe nicht rechtzeitig angemeldet wird, kann dies ebenfalls angemahnt werden.
- Falls der Hauptarbeitgeber nicht informiert wurde, kann dies zu Abmahnungen vom Arbeitgeber führen.
Steuerrechtliche Fehler
- Die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung wurden überschritten.
- Umsatzsteuer wurde nicht oder falsch ausgewiesen.
- Bei grenzüberschreitenden Geschäften oder der Nutzung von Fulfillment Dienstleistern wurden keine korrekten Umsatzsteuermeldungen abgegeben.
- Belege wurden nicht ordnungsgemäß abgelegt.
Zeitliche Organisation
- Der Zeitaufwand für den Nebenerwerb wurde unterschätzt.
- Buchhaltung, Retouren und Verpackung benötigen mehr Zeit als erwartet.
- Es fehlen die geeigneten Systeme (Warenwirtschaftssystem, Zahlungsdienstleister, Buchhaltungstools), um die Abläufe zu automatisieren.
Mithilfe der Begleitung durch einen erfahrenen Steuerberater für E-Commerce und durch die Nutzung von Dienstleistern für Lagerhaltung, Verpackung und Versand können die meisten dieser Fehler vermieden werden.
Fazit
Die Gründung eines Onlinehandels kann auch nebenberuflich erfolgen. Allerdings sind hier die gleichen rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu beachten wie bei einer hauptberuflichen Tätigkeit und es ist sogar möglich, eine GmbH als Nebenerwerb zu gründen. Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft für E-Commerce begleiten wir Sie gerne von Anfang an beim Wachstum Ihres Unternehmens und geben Ihnen viele wertvolle Tipps, damit alles rechtskonform abläuft. Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns und erfahren Sie mehr! Vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch.
FAQ
Neben einer Gewerbeanmeldung ist in vielen Fällen auch eine Anmeldung der Nebentätigkeit beim Finanzamt erforderlich. Das Finanzamt vergibt nach der Anmeldung eventuell eine eigene Steuernummer für die Tätigkeit. Nähere Auskünfte dazu geben das Finanzamt oder ein Steuerberater.
Ja, grundsätzlich sind auch Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit steuerpflichtig. Sie werden gemeinsam mit den übrigen Einkünften (beispielsweise aus einem Anstellungsverhältnis) bei der jährlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Der steuerliche Grundfreibetrag wird dabei auf die Gesamtsumme der Einkünfte angerechnet, abzugsfähige Betriebs- und Werbekosten werden vorher abgezogen.
Alle betrieblich veranlassten und nachweisbaren Aufwendungen können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Software, Laptop, Büromaterial, Fortbildungen, Arbeitsmittel oder Reisekosten. Die diesbezüglichen Belege sollten sorgfältig gesammelt und aufbewahrt werden.
