Produktsicherheitsverordnung – Was Sie im E-Commerce unbedingt beachten müssen

Inhaltsverzeichnis

Risiken vermeiden und Anforderungen erfüllen

Verbraucherschutz hat in der EU einen großen Stellenwert. Um Kunden vor unsicheren Produkten und Gefahren zu schützen, wurde daher die Produktsicherheitsverordnung entwickelt, die von allen Akteuren im Handel beachtet werden muss und vor allem für den Bereich E-Commerce weitreichende Anforderungen an Hersteller, Händler, Importeure und Onlineshops stellt. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Pflichten als Onlinehändler in Bezug auf die Produktsicherheitsverordnung und darüber, wie Ihr Steuerberater Sie unterstützen kann, damit Sie alle Risiken, die mit der Verordnung einhergehen, so weit wie möglich reduzieren können. 

Die Produktsicherheitsverordnung stellt alle Beteiligten im E-Commerce vor große Herausforderungen.

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

Was bedeutet Produktsicherheitsverordnung – Definition

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) hat das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken und ein einheitliches Sicherheitsniveau innerhalb der EU zu etablieren. Sie verpflichtet Hersteller und Importeure zu Risikobewertungen, legt Bedingungen für die Darstellung von Waren in Onlineshops fest und schreibt vor, eine “Verantwortliche Person” aus der EU für alle Produkte zu benennen. 

Wo gilt die Produktsicherheitsverordnung?

Die Produktsicherheitsverordnung gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten und dient der Harmonisierung des Verbraucherschutzes. Sie ist gültig für eine Vielzahl von Produkten und umfasst auch in die EU importierte Güter, vor allem im Bereich B2C.

Was ist die rechtliche Grundlage für die Produktsicherheitsverordnung?

Die Rechtsgrundlage für die Produktsicherheitsverordnung ist die EU-Verordnung 2023/988. Sie ist seit dem 13.12.2024 gültig und ersetzte damals die Richtlinie 2002/95/EG.

Welche Ziele verfolgt die Produktsicherheitsverordnung?

Das vorrangige Ziel der Produktsicherheitsverordnung ist der Verbraucherschutz, der in allen EU‑Mitgliedstaaten einheitlich geregelt sein soll. Kunden, vor allem Endkunden, sollen vor den gesundheitlichen Risiken von unsicheren Produkten geschützt werden. 

Wer ist von der Produktsicherheitsverordnung betroffen?

Alle Akteure im Handel, sowohl vor Ort als auch online, sind von der Produktsicherheitsverordnung betroffen. Dies gilt sowohl für Händler, für Portale wie Amazon, Etsy und eBay als auch für Importeure und Hersteller, und zwar in der gesamten EU. Auch aus Drittländern importierte Produkte unterliegen den Regelungen, daher ist besondere Aufmerksamkeit beim Import und beispielsweise beim Dropshipping gefordert. 

Die Produktsicherheitsverordnung spielt für alle Akteure im E-Commerce eine nicht zu unterschätzende Rolle. Dies gilt sowohl für Hersteller und Händler als auch für Onlineshops und Importeure. Nehmen Sie als Onlinehändler die Regelungen unbedingt ernst. Ansonsten können ungeahnte Risiken auf Sie zukommen. Gerne unterstützen wir als Steuerberatungsgesellschaft Sie dabei, alle Anforderungen zu erfüllen. Melden Sie sich bei uns und erfahren Sie mehr darüber, was wir für Sie tun können.

Für welche Produkte gilt die Produktsicherheitsverordnung?

Die Produktsicherheitsverordnung gilt für fast alle Produkte, die für Verbraucher (vor allem Endverbraucher) bestimmt sind oder von ihnen genutzt werden können. 

  • Die Verordnung gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte oder reparierte Waren, wie beispielsweise Möbel, Fahrräder, Kleidung oder Geräte.
  • Der Gültigkeitsbereich bezieht sich auf fast alle Produkte, die entgeltlich oder unentgeltlich auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, dies gilt auch für aus Drittländern außerhalb der EU importierte Waren.
  • Die Regeln gelten ausdrücklich auch für auf Online-Marktplätzen (Amazon, eBay, Etsy usw.) angebotene Waren.
  • Güter, die rein für B2B gedacht sind, unterliegen nur in Einzelfällen den Regelungen der Produktsicherheitsverordnung. Wichtig ist vor allem der Schutz der Endverbraucher.

Welche Rolle spielt die CE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Produktsicherheitsverordnung?

Die CE-Kennzeichnung fungiert als eine Art “Waren-Reisepass” und zeigt an, dass der Hersteller eine Sicherheitsprüfung vorgenommen hat. Es handelt sich jedoch ausdrücklich nicht um ein Gütesiegel oder ein Sicherheitszertifikat. Für viele Produkte ist eine CE-Kennzeichnung in der EU vorgeschrieben. Sobald dies der Fall ist, hat dies Vorrang, die Produktsicherheitsverordnung spielt dann lediglich eine ergänzende Rolle. 

Gelten die Regeln der Produktsicherheitsverordnung auch für White-Label-Produkte?

Derjenige, der seinen Namen oder seine Marke geschäftsmäßig an einem Produkt anbringt, gilt als Hersteller und ist somit verpflichtet, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Das Gleiche gilt, wenn bestehende Produkte so verändert werden, dass neue Sicherheitsrisiken entstehen. 

Für welche Produkte gilt die Produktsicherheitsverordnung nicht?

Für einige Produkte gilt die Verordnung nicht, dies sind vor allem:

  • Lebensmittel
  • Futtermittel
  • Lebende Tiere / Pflanzen
  • Human- & Tierarzneimittel
  • Antiquitäten (Sammlerstücke, Kunstgegenstände) und als reparaturbedürftig gekennzeichnete Gebrauchtwaren
  • vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebrachte Produkte

Für Produkte dieser Art gibt es entweder gesonderte Bestimmungen (Lebensmittel, Medikamente), sie sind für einen professionellen Gebrauch bestimmt (Futtermittel, Tierarzneimittel usw.) oder es wird davon ausgegangen, dass keine modernen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden müssen (Antiquitäten, als defekt deklarierte Waren).

Welche Pflichten bringt die Produktsicherheitsverordnung für den Onlinehandel mit sich?

Insbesondere für den Onlinehandel bedingt die Verordnung eine Reihe von Pflichten.

Was Sie als Onlinehändler unbedingt tun müssen

  • Produktkennzeichnung überprüfen.
  • Risikoeinschätzung durchführen bzw. die des Herstellers überprüfen, dies gilt auch, wenn keine CE-Kennzeichnung erforderlich ist.
  • Erstellung technischer Unterlagen (bzw. die vom Hersteller bereitgestellten Dokumente prüfen und bereitstellen). Technische Dokumentationen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Erstellung von Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen.
  • Klare Kennzeichnung der Produkte zur Identifikation (Typen-, Chargen- und Seriennummer) inklusive Angaben zum Hersteller.
  • Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen Kommunikationskanals für Hinweise, Beschwerden und Informationen bezüglich Sicherheitsproblemen. 

Tipp: Die gängigen Marktplätze, wie beispielsweise Amazon, bieten Tools an, die Ihnen als Händler die Überprüfung erleichtern und viele wichtige Hinweise geben.

Was Sie im Onlineshop unbedingt umsetzen müssen

  • Warnhinweise & Produktinformationen müssen sichtbar im Onlineshop angezeigt werden.
  • Jedes Produktangebot benötigt zwingend ein Produktbild.
  • Es muss eine im EU-Raum ansässige “Verantwortliche Person” angegeben werden, auch für alle Produkte, die von Nicht-EU-Herstellern stammen.

Wichtig: Nehmen Sie diese Regelungen als Händler bzw. Hersteller / Importeur / Onlineshopbetreiber unbedingt ernst und gestalten Sie Ihren Onlineshop entsprechend, auch wenn es sich um einen (noch) kleinen Shop handelt. Bei Verstößen drohen ansonsten Abmahnungen oder Rückrufe.

Gilt die Produktsicherheitsverordnung auch für den Handel via Amazon, Etsy oder eBay?

Die Verordnungen des GPSR gelten für alle Wege im Onlinehandel und entsprechend auch für Verkäufe über gängige Portale wie Amazon und eBay und auch für selbstgemachte Artikel auf Etsy. Lediglich gelegentliche Privatverkäufe (weniger als 30 Transaktionen oder weniger als 2.000 Euro Umsatz pro Jahr) sind davon ausgenommen. 

Wer ist jeweils die “Verantwortliche Person” in Bezug auf die Produktsicherheitsverordnung?

Wer schließlich die sogenannte “Verantwortliche Person” in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen gemäß Produktsicherheitsverordnung ist, hängt vom Einzelfall ab: 

  • Grundsätzlich muss die verantwortliche Person in der EU niedergelassen sein.
  • Diese Person ist dafür zuständig, dass alle technischen Unterlagen vorliegen und sie kann von Behörden bei Sicherheitsfragen bezüglich des Produktes kontaktiert werden. 
  • Es kann sich dabei um einen Hersteller, einen Importeur, einen bevollmächtigten Vertreter oder auch um einen Fulfillment-Dienstleister handeln. 

Im Detail ist dies wie folgt geregelt:

  • Hersteller: Sobald dieser seinen Sitz in der EU hat, ist er automatisch die verantwortliche Person.
    • Verantwortlich ist der Hersteller für die Bereitstellung von Sicherheitsunterlagen, für eine Risikoüberprüfung sowie für die  Identifikations- und Herstellerkennzeichnung. 
  • Importeur: Falls der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist, wird der Importeur der Produkte in die EU die verantwortliche Person.
    • Der Importeur übernimmt dann die gleichen Verpflichtungen wie der Hersteller. Definiert sind diese Pflichten in Artikel 11 GPSR. 
    • Diese Regelung bringt primär Verantwortung für Importeure mit sich, die per Dropshipping Handel betreiben!
  • Bevollmächtigter Vertreter (Authorized Representative): Dies kann  beispielsweise ein vom Hersteller schriftlich beauftragter Vertreter sein, der über einen Sitz in der EU verfügt. 
    • Der bevollmächtigte Vertreter übernimmt dann die Pflichten des Herstellers und ist zudem bei Bedarf für den Kontakt zum Hersteller außerhalb der EU und zu den Marktüberwachungsbehörden zuständig.
  • Fulfillment-Dienstleister: Falls kein Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter in der EU ansässig ist, fungiert der Fulfillment-Dienstleister als verantwortliche Person.
    • Der Dienstleister übernimmt in diesem Fall alle Pflichten des Herstellers und ist die zuständige Kontaktperson für die Behörden. 

Wichtig: Die Information, wer verantwortliche Person ist, muss auf dem Produkt, der Verpackung oder in den Begleitdokumenten angegeben werden!

Warum es wichtig ist, einen auf E-Commerce spezialisierten Steuerberater zu beauftragen, um alle Herausforderungen der Produktsicherheitsverordnung zu meistern

Als Steuerberatungsgesellschaft sehen wir von der Datax GmbH uns als Partner unserer Mandanten und legen Wert auf eine enge Begleitung und Beratung.  Wir können mehr als Lohnabrechnung und Jahresabschluss!

Daher beraten wir insbesondere im Bereich E-Commerce umfassend, selbstverständlich auch in Bezug auf die mannigfaltigen Herausforderungen, die die Produktsicherheitsverordnung sowohl für Händler und Hersteller als auch für Importeure und Portale mit sich bringt. Denn wenn die bestehenden Regeln nicht beachtet werden, kann es mitunter teuer und existenzgefährdend werden. Gerade in der Gründungsphase sind viele Onlinehändler mit den vielfältigen gesetzlichen und steuerlichen Regelungen überfordert. Wir sind dazu da, hier zu unterstützen.

Melden Sie sich daher gerne so früh wie möglich bei uns, damit wir von Anfang an die Weichen für Ihren Onlinehandel richtig stellen können.

Produktsicherheitsverordnung und die Rolle des Steuerberaters

Prinzipiell handelt es sich bei der GPSR (Produktsicherheitsverordnung) um rechtliche Compliance-Aufgaben. Indirekt ist jedoch der Steuerberater des Händlers involviert, weil er im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung die Rahmenbedingungen dafür mitgestaltet, um alle mit der GPSR verbundenen Pflichten zu erfüllen. Dies umfasst vorwiegend folgende Bereiche:

Haftungsberatung & Rechtsform

Eine Steuerberatungskanzlei sollte ihre Mandanten stets im Hinblick auf die für das Unternehmen passende Rechtsform beraten. So können Haftungsrisiken beispielsweise durch Gründung einer GmbH reduziert werden. Weiterhin sollte der Steuerberater den Onlinehändler auf die Pflichten laut Produktsicherheitsverordnung und auf drohende Bußgelder hinweisen, falls Anforderungen nicht erfüllt werden 

Viele Gründer im E-Commerce starten nebenberuflich bzw. als Einzelgesellschaft. Dies birgt langfristig erhebliche Haftungsrisiken. Die Gründung einer GmbH kann sich daher lohnen. Mehr Informationen zu den einzelnen Unternehmensformen finden Sie hier. 

Identifikation der verantwortlichen Person

Eine Steuerberatungsgesellschaft kann dabei unterstützen, die jeweils verantwortliche Person zu überprüfen, dies gilt sowohl bei Importen als auch bei Verkäufen.

Dokumentation & Anpassung der Prozesse

Die Produktsicherheitsverordnung bedingt eine umfangreiche Dokumentation. Ein Steuerberater kann helfen, effiziente und GoBD-konforme Prozesse zu implementieren, damit alle diesbezüglichen Anforderungen erfüllt werden können. 

Umsatzsteuerliche Anpassungen bei Retouren & Rückrufen

Falls aufgrund von Sicherheitsregeln Rückrufe notwendig werden, hat dies auch steuerrechtliche Auswirkungen. Ein Steuerberater wird alle diesbezüglichen buchhalterischen Aufgaben gewissenhaft vornehmen. 

Nutzen Sie als Händler im E-Commerce unbedingt die Beratung und die Kompetenz Ihres Steuerberaters! Achten Sie dabei darauf, dass Sie von vornherein einen auf den Onlinehandel spezialisierten Steuerberater beauftragen.

Fazit

Die Produktsicherheitsverordnung zwingt vor allem Onlinehändler zu mehr Sicherheitsdenken und zu einer verbesserten Dokumentation. Eine auf E-Commerce spezialisierte Steuerberatungskanzlei kann im Rahmen einer ganzheitlichen betriebswirtschaftlichen Beratung dabei helfen, die Weichen von Anfang an richtig zu stellen, auf eventuelle Risiken aufmerksam zu machen und zudem bei der Organisation der Dokumentation unterstützen. Darüber hinaus kann die Wahl der passenden Rechtsform dazu beitragen, Haftungsrisiken einzugrenzen. Vermeiden Sie unnötige Gefahren und lassen Sie sich von der Datax Steuerberatungsgesellschaft professionell unterstützen. Melden Sie sich gerne bei uns und erfahren Sie mehr darüber!

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Autor: Alexander Pyzalski

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski, Steuerberater, Geschäftsführer

Alexander Pyzalski ist ein erfahrener Steuerberater aus Troisdorf, der auf über 30 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Nachdem er von 1987 bis 1993 an der Universität zu Köln studiert und dort seinen Titel als Diplom-Kaufmann erworben hatte, gründete er vor 27 Jahren seine eigene Kanzlei, die Datax Treuhand Steuerberatungsges. MbH. Dort ist Alexander Pyzalski Experte für die Bereiche E-Commerce, den Gesundheitssektor, Handwerker sowie Kfz-Händler. Hier führt er seine Mandanten durch das komplexe deutsche Steuerrecht und bietet ihnen strategische Beratung an, um Steuern zu sparen und so das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.

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