Inhalt
- 1 Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- 2 Was bedeutet Plattformen Steuertransparenzgesetz - Definition
- 3 Welche Online Portale sind verpflichtet, Daten an das Finanzamt zu melden
- 4 Wann sind Online Händler vom Plattform Steuertransparenzgesetz betroffen?
- 5 Wichtig: Maßgeblich ist die Zahl der erfolgreichen Transaktionen, nicht die Anzahl der verkauften Artikel!
- 6 Wie sind Gewinne aus privaten Verkäufen bei eBay & Co. zu versteuern?
- 7 Wann erfolgen keine Meldungen ans Finanzamt?
- 8 Fazit
- 9 FAQ
Zahlreiche Waren und Dienstleistungen werden sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Privatpersonen über Onlineplattformen wie Amazon, eBay, Etsy oder Airbnb angeboten. Nicht in jedem Fall wurden die erzielten Erlöse in der Steuererklärung angeben, auch wenn das Geschäft irgendwann wächst und eigentlich schon längst nicht mehr nur reine Privatverkäufe umfasst. Mit dem Plattformen Steuertransparenzgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, soll hier aus Sicht der Steuerbehörden Abhilfe geschaffen werden. Private Verkäufer, die nur hin und wieder etwas verkaufen, werden voraussichtlich auch in Zukunft nicht betroffen sein, Anbieter von Airbnb Unterkünften hingegen sehr wahrscheinlich schon. Erfahren Sie hier mehr darüber, ob und wie Sie als Anbieter auf Onlineportalen reagieren können und was Sie unbedingt beachten sollten.
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Das Plattformen Steuertransparenzgesetz (PStTG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
- Betreiber von Online Plattformen müssen nun jährlich alle Anbieter von Waren und Leistungen melden, die mehr als 30 Transaktionen bzw. mehr als 2.000 Euro Erlöse pro Jahr erzielt haben.
- Basis sind dabei jeweils die Daten der einzelnen Plattform.
- Meldepflichtig sind Transaktionen bei allen Online Plattformen wie z.B. eBay, Amazon, Etsy und Airbnb.
- Die Portale melden sämtliche Transaktionen und Anbieter, die die Freigrenzen überschreiten.
- Die einzelnen Finanzämter können anschließend prüfen, ob die Erlöse in der Steuererklärung angegeben wurden.
- Private Veräußerungsgeschäfte sind bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei, daher betrifft das Gesetz tendenziell keine gelegentlichen Verkäufe mit geringen Erlösen.
Was bedeutet Plattformen Steuertransparenzgesetz - Definition
Das Plattformen Steuertransparenzgesetz verpflichtet Betreiber von Online Plattformen, wie zum Beispiel eBay, Amazon und Airbnb, alle Transaktionen und Anbieter zu melden, die eine bestimmte Anzahl von Transaktionen (30) oder Erlösen (2.000 Euro) pro Jahr und Plattform überschreiten. Diese Daten werden direkt von den Plattformbetreibern an die Finanzbehörden gemeldet.
Seit wann gibt es das Plattformen Steuertransparenzgesetz?
Das Plattformen Steuertransparenzgesetz (PStTG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Betreiber von Online Plattformen müssen seitdem jeweils im Januar die Transaktionen für das vergangene Jahr melden (ab 2025 bis Ende Januar), sobald diese ein bestimmtes Volumen überschreiten. Deutschland hat mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie erfolgreich umgesetzt.
Welche Ziele hat das Plattformen Steuertransparenzgesetz?
Das Ziel des Plattformen Steuertransparenzgesetztes (PStTG) ist es, die Aktivitäten der Anbieter auf digitalen Plattformen transparenter zu machen für die Steuerbehörden. So sollen bisher nicht erklärte Einkünfte sichtbar werden, da jetzt eine Meldung direkt durch die Plattformen erfolgt und fehlende Meldungen der Verkäufer so auffallen. Erzielte Einkünfte können jetzt von den Steuerbehörden nun leichter identifiziert werden.
An wen erfolgen die Meldungen gemäß Steuertransparenzgesetz?
Die Plattformbetreiber melden erfolgreiche Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses leitet die Daten anschließend an die zuständigen Finanzbehörden der Länder weiter, die wiederum eine automatisierte Weitergabe an die jeweiligen Finanzämter vornehmen. Diese können anschließend prüfen, ob der jeweilige Verkäufer die Verkaufserlöse in seiner Steuererklärung angegeben hat.
Welche Online Portale sind verpflichtet, Daten an das Finanzamt zu melden
Grundsätzlich gelten die Meldepflichten für alle Online Plattformen, die bekanntesten sind:
- Airbnb
- Amazon
- Autoscout
- eBay
- Etsy
- Kleinanzeigen (ehemals eBay-Kleinanzeigen)
- Mobile.de
- Momox (Medimops)
Wann sind Online Händler vom Plattform Steuertransparenzgesetz betroffen?
Das Plattformen Steuertransparenzgesetz betrifft vor allem die Plattformbetreiber. Diese müssen nämlich die Transaktionen melden. Die Anbieter selbst sind zunächst zwar nicht direkt betroffen, müssen jedoch darauf achten, dass Sie die entsprechenden Erlöse und Gewinne in ihrer eigenen Steuererklärung melden. Falls dies nicht erfolgt, können die Finanzämter dies inzwischen sehr viel schneller erkennen.
Welche Verkäufe und Dienstleistungen sind grundsätzlich meldepflichtig?
Gemäß § 5 PStTG müssen folgende Transaktionen gemeldet werden, falls Sie gegen Vergütung erbracht werden:
- Die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen oder weiteren Rechten an unbeweglichem Vermögen.
- Beispiel: Vermietung einer Ferienwohnung über Airbnb oder ähnliche Anbieter.
- Die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen oder anderen Rechten an Verkehrsmitteln.
- Beispiel: Vermietung des eigenen Autos oder Wohnmobils an andere Personen.
- Die Erbringung persönlicher Dienstleistungen.
- Beispiele: Handwerkerleistungen, Lieferdienste, Hausmeister- und Reinigungsarbeiten.
- Der Verkauf von Waren.
- Beispiele: Verkauf von selbst hergestellten Waren, Verkauf von (gebrauchter) Kinderkleidung, Verkauf (gebrauchter) Bücher usw.
- Einnahmen von Produkttestern
- Produkttester, die Waren kostenlos erhalten, könnten ebenfalls betroffen sein, falls die Anzahl der Transaktionen die Freigrenze übersteigt oder der Wert der Waren 2.000 Euro pro Jahr! Weitere Informationen zu diesem Themenbereich erhalten Sie hier.
Welche Online Aktivitäten müssen gemeldet werden?
Die Onlineportale (Plattformen) müssen in folgenden Fällen eine Meldung abgeben:
- Die Erlöse der erfolgreichen Transaktionen betragen 2.000 Euro oder mehr pro Jahr auf der jeweiligen Plattform.
- Es wurden mehr als 30 erfolgreiche Transaktionen pro Jahr von einem Anbieter auf der jeweiligen Plattform durchgeführt.
- Lediglich dann, wenn gleichzeitig weniger als 30 Transaktionen und weniger als 2.000 Euro Erlös in einem Jahr bei einer Plattform vorliegen, muss keine Meldung erfolgen.
Wichtig: Maßgeblich ist die Zahl der erfolgreichen Transaktionen, nicht die Anzahl der verkauften Artikel!
Falls Sie zum Beispiel zehn Strampelanzüge für Kinder als Gesamtpaket für einen bestimmten Preis verkaufen, handelt es sich lediglich um eine Transaktion. Falls Sie jedoch beispielsweise fünf Skianzüge einzeln verkaufen, sind es fünf Transaktionen. Beachten Sie dies unbedingt bei der Planung Ihrer Verkäufe!
Sind nur gewerbliche Händler vom Plattformen Steuertransparenzgesetz betroffen?
Eine Unterscheidung zwischen gewerblichen Händlern und privaten Verkäufern wird gemäß § 4 Absatz 5 Nr. 4 PStTG nicht vorgenommen. Es müssen sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende gemeldet werden. Entscheidend sind alleine die Anzahl der erfolgreichen Transaktionen sowie der damit erzielte Erlös.
Sie sind unsicher, ob Sie als Anbieter auf den diversen Online Portalen an das Finanzamt gemeldet werden? Sie möchten wissen, wie und wo und in welcher Höhe Sie Steuern auf Ihre Vermietungen via Airbnb oder auf Ihre Verkäufe bei eBay zahlen müssen? Gerne unterstützen wir Sie als Steuerberatungsbüro und als Experten für den Onlinehandel in allen Belangen, die mit der Vermarktung über Online Plattformen zusammenhängen.
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Welche Auswirkungen hat das Plattform-Steuertransparenzgesetz auf private Anbieter?
Anbieter von Waren und Dienstleistungen, wie zum Beispiel von einzigartigen Geschenkartikel auf Etsy, Secondhand-Kleidung auf eBay oder von privat vermieteten Wohnungen auf Airbnb, können sich nicht mehr darauf berufen, dass sie keinen Gewerbeschein haben und nur privat verkaufen bzw. vermieten. Erfolgen die Angebote regelmäßig und in größerem Umfang, so kann es durchaus zu Meldungen an die Finanzämter kommen, zum Beispiel bei Erlösen von mehr als 2.000 Euro im Jahr oder bei mehr als 30 Transaktionen pro Plattform in einem Jahr. Gerade bei Vermietungen von Ferienwohnungen wird der Höchstbetrag schnell überschritten. Daher sind vom Plattformen Steuertransparenzgesetz vor allem Anbieter bei Airbnb & ähnlichen Plattformen betroffen.
Expertentipp
Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski
Sind Digitalsteuern gleichzusetzen mit Importzöllen?Welche Auswirkungen hat das Plattformen Steuertransparenzgesetz auf den Onlinehandel?
Für die meisten gewerblichen Anbieter auf Amazon, eBay, Etsy & Co. hat das Plattformen Steuertransparenzgesetz kaum Auswirkungen, soweit bisher alle Umsätze ordnungsgemäß gebucht und angegeben wurden. Für Anbieter, die bisher eher privat bzw. nebenberuflich Dienste oder Waren auf den entsprechenden Plattformen angeboten haben, könnte das Gesetz jedoch gravierende Veränderungen mit sich bringen. So führen zum Beispiel mehr als 30 erfolgreiche Transaktionen auf eBay oder Airbnb bereits zu Meldungen, auch dann, wenn weniger als 2.000 Euro an Erlösen erzielt wurden. Es empfiehlt sich daher, die Anzahl der Transaktionen auf den einzelnen Portalen zu beobachten und Aktionen, die den Rahmen sprengen könnten, sorgfältig zu prüfen. Insbesondere Anbieter von Ferienunterkünften, die häufig via Airbnb angeboten werden, geraten durch das Gesetz immer mehr in den Fokus der Steuerbehörden. Hier ist dringend eine Beratung durch Steuerexperten angezeigt, auch wenn das ganze “Geschäft” gefühlt weiterhin als privat und wenig relevant angesehen wird.
Wie viel darf ich pro Plattform verkaufen?
Die jeweiligen Plattformen müssen erst ab mehr als 30 Verkäufen bzw. bei mehr als 2.000 Euro Erlös eine Meldung an die Finanzbehörden abgeben. Als Händler dürfen Sie daher bis zu 2.000 Euro an Erlösen durch maximal 30 Transaktionen generieren, ohne dass eine Meldung erfolgt.
Wie sind Gewinne aus privaten Verkäufen bei eBay & Co. zu versteuern?
Grundsätzlich unterliegen private Veräußerungsgeschäfte der Einkommensteuer. Bis zu einer Höchstsumme von 1.000 Euro (seit 2024, zuvor 600 Euro) sind die Gewinne steuerfrei. Es handelt sich dabei um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag, d.h., falls die Gewinne höher ausfallen, ist der Gesamtbetrag zu versteuern.
Wann erfolgen keine Meldungen ans Finanzamt?
Bis zu einer gewissen Freigrenze sind die Portale nicht verpflichtet, Meldungen an das Finanzamt vorzunehmen. Hier mehr Informationen dazu:
Gibt es Freigrenzen beim Plattformen Steuertransparenzgesetz?
Grundsätzlich sieht das Plattform-Steuertransparenzgesetz Freigrenzen vor. So müssen die Plattformen Anbieter nicht melden, die weniger als 30 erfolgreiche Transaktionen im Jahr auf der jeweiligen Plattform durchführen und nicht mehr als 2.000 Euro Erlös erzielen. Der Fokus des Gesetzes liegt daher in erster Linie bei Anbietern, die häufig und in größerem Umfang ihre Waren und Dienste anbieten. Wer nur selten Angebote veröffentlicht, für den ist das Plattformen Steuertransparenzgesetz kein großes Thema. Bei eBay Kleinanzeigen sind zum Beispiel nur ein Bruchteil der Anbieter von den Meldungen betroffen.
Was geschieht, wenn die Freigrenzen überschritten werden?
Falls die Grenzwerte (Freigrenzen) von mehr als 30 Verkäufen bzw. von mehr als 2.000 Euro Auszahlungen bei einem Onlineportal überschritten werden, wird der Plattformbetreiber die Steuer-Identifikationsnummer beim Anbieter anfordern. Falls dieser über keine solche Nummer verfügt, ist die Steuernummer anzugeben.
Fazit
Das Plattformen Steuertransparenzgesetz erleichtert es den Finanzämtern, Erlöse aus Transaktionen bei Onlineplattformen den jeweiligen Anbietern zuzuordnen. Falls Sie unsicher sind, ob und wie Sie von diesen Regelungen betroffen sind, weil Sie zum Beispiel ein Appartement hin und wieder über Airbnb vermieten oder Waren über eBay verkaufen, sollten Sie dies gemeinsam mit Ihrem Steuerberater klären. Als Experten für E-Commerce und Steuerrecht unterstützen wir Sie mit unserem Team von der Datax GmbH gerne und sorgen dafür, dass alles rechtskonform abläuft. Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie mehr! Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch.
FAQ
Onlineplattformen wie Amazon, eBay, Airbnb & Co. sind nicht verpflichtet, alle Transaktionen an die Finanzämter zu melden. Nur dann, wenn die Erlöse 2.000 Euro pro Jahr bei der jeweiligen Plattform überschreiten bzw. wenn mehr als 30 Transaktionen pro Jahr erfolgreich durchgeführt wurden, muss zwingend eine Meldung erfolgen.
Tatsächlich müssen die Betreiber von Online Plattformen alle Anbieter von Waren oder Dienstleistungen melden, die mehr als 30 erfolgreiche Transaktionen pro Jahr auf der jeweiligen Plattform abgewickelt haben. Dabei ist die Höhe der erzielten Einnahmen alleine nicht entscheidend, so muss z.B. auch gemeldet werden, wenn ein Anbieter 50 Verkäufe tätigte, damit jedoch lediglich 1.000 Euro Erlös erzielte.
Private Verkäufer und Anbieter können aufgrund des Steuertransparenzgesetzes nicht mehr davon ausgehen, dass Sie grundsätzlich als rein private Anbieter mit einem nur geringfügigen Ertrag steuerlich außen bleiben. Bei mehr als 30 Buchungen pro Jahr, zum Beispiel auf Airbnb, erfolgen nun zwangsläufig Meldungen an das Finanzamt.