Wie wird die Umsatzsteuer auf digitale Produkte und Dienstleistungen erhoben? Welche Besonderheiten müssen Unternehmer im digitalen Zeitalter beachten? In einer zunehmend vernetzten Welt sind digitale Produkte und Dienstleistungen aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Doch gerade bei der Umsatzsteuer gibt es zahlreiche Regelungen und Ausnahmen zu beachten. Von der Anwendung des richtigen Steuersatzes über die korrekte Identifizierung des Kunden bis hin zur Nutzung des OSS-Verfahrens. Jeder Schritt will gut überlegt sein. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen.
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Die Umsatzsteuer (USt) ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
- Bestimmungslandprinzip: Die Umsatzsteuer wird im Land des Kunden erhoben, nicht im Land des Verkäufers.
- Unterschiedliche Steuersätze: Jedes EU-Land hat eigene Umsatzsteuersätze, die bei digitalen Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt werden müssen.
- Reverse Charge Verfahren: Bei elektronischen Dienstleistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer auf den Empfänger verlagert werden.
- OSS-Verfahren: Das One-Stop-Shop-Verfahren ermöglicht eine zentrale Meldung und Abführung der Umsatzsteuer für Verkäufe in alle EU-Länder ohne einzelne Umsatzsteueranmeldungen in den jeweiligen Bestimmungsländern.
- Korrekte Kundenidentifikation: Der Standort des Kunden muss genau ermittelt und nachgewiesen werden.
- Produktklassifizierung: Eine präzise Einordnung der Produkte und Dienstleistungen ist entscheidend für die Anwendung des richtigen Steuersatzes.
Umsatzsteuer – Definition
Die Umsatzsteuer (USt), teilweise auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird in der Regel vom Endverbraucher getragen, während die Unternehmen verpflichtet sind, die Steuer für den Staat einzuziehen und an die Finanzbehörden abzuführen.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer wird auf den Nettopreis eines Produkts oder einer Dienstleistung angewendet, und der Steuersatz kann je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung sowie dem Land, in dem der Verkauf stattfindet, variieren. In Deutschland beträgt der reguläre Umsatzsteuersatz 19 %, während ein ermäßigter Satz von 7 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt.
So berechnet man die Umsatzsteuer
Um die Berechnung der Umsatzsteuer zu veranschaulichen, zeigen wir hier eine Beispielberechnung:
Sie verkaufen ein Produkt zum Nettopreis von 100 Euro und es gilt der Regelsteuersatz von 19 % .
Berechnung des Bruttopreises:
100 € × 1,19 = 119 €
Berechnung der Umsatzsteuer:
119 € – 100 € = 19 €
Alternativ können Sie die Umsatzsteuer direkt berechnen:
100 € × 0,19 = 19 €
Der Bruttopreis beträgt also 119 €, wovon 19 € Umsatzsteuer sind.
Achten Sie darauf, den korrekten Steuersatz anzuwenden. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
Mehrwertsteuer einfach erklärt
Mehrwertsteuer – Definition
Die Mehrwertsteuer wird in Deutschland häufig synonym mit der Umsatzsteuer genannt. Der rechtlich korrekte Begriff ist tatsächlich “Umsatzsteuer”. Die Bezeichnung Mehrwertsteuer bezieht sich darauf, wie die Steuer erhoben wird, nämlich basierend auf dem Mehrwert, den ein Unternehmen bei der Produktion oder dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen schafft.
Wie viel Umsatzsteuer gibt es auf digitale Produkte?

Für digitale Produkte gelten in Deutschland und der EU spezifische Regelungen zur Umsatzsteuer, die je nach Art des Produkts und dem Standort des Kunden variieren.
- Ermäßigte Steuersätze: In Deutschland wurde 2020 (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für viele digitale Produkte eingeführt, um eine Gleichstellung mit gedruckten Medien zu gewährleisten. Dieser ermäßigte Satz gilt für E-Books, E-Paper sowie digitale Zeitungen und Zeitschriften.
- Ausnahmen: Digitale Produkte, deren Funktion über das hinausgeht, was gedruckte Versionen bieten, oder die hauptsächlich aus Video- oder Musikinhalten bestehen, unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %.
- Digitale Dienstleistungen: Bestimmte Leistngen, wie beispielsweise Telekommunikation, Rundfunk, Fernsehen sowie „auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen“ unterliegen ebenfalls den EU-weiten Regelungen.
- OSS-Verfahren: Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) bietet die Möglichkeit, die Mehrwertsteuermeldung und -Abführung zentral in einem Land vornehmen zu lassen.
- Bestimmungslandprinzip: Innerhalb der EU muss die Umsatzsteuer entsprechend dem Land des Kunden berechnet werden, dabei legt jedes EU-Land eigene Steuersätze fest.
- Verkäufe in Drittländer: Für Verkäufe außerhalb der EU gelten besondere Regelungen, wobei dafür in der Regel keine deutsche Umsatzsteuer fällig wird, im Bestimmungsland kann dennoch Steuer anfallen.

Autor
Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski
Steuerliche Herausforderungen im E-Commerce: Worauf Sie bei internationalen Verkäufen achten sollten
„Als Steuerberater für den E-Commerce-Bereich empfehle ich Ihnen, genau auf die Steuersätze im Land des Kunden zu achten. Für Verkäufe innerhalb der EU gelten die Umsatzsteuersätze des Bestimmungslandes. Bestimmte digitale Dienstleistungen wie Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen sowie “auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen” unterliegen ebenfalls diesen EU-weiten Regelungen. Wir können Ihnen mithilfe des OSS-Verfahrens und weiterer Methoden helfen, die Abrechnung der verschiedenen EU-Steuersätze erheblich zu vereinfachen. Für Verkäufe außerhalb der EU gelten besondere Regelungen, wobei oft keine deutsche Umsatzsteuer fällig wird.
Lassen Sie sich am besten vorab und frühzeitig von Ihrem Steuerberater bezüglich der jeweils anzuwendenden Mehrwertsteuersätze beraten. Wir bieten dies unseren Mandanten stets an und erfahrungsgemäß hilft das enorm, Fehler sowie Nach- und Strafzahlungen zu vermeiden.“
Kurz zusammengefasst: Der Umsatzsteuersatz variiert für digitale Produkte in Deutschland zwischen 7 % und 19 %, abhängig von der Art des Produkts. In anderen EU-Ländern können die Steuersätze abweichen, weshalb eine genaue Prüfung im Einzelfall erforderlich ist.
Wie viel Mehrwertsteuer gibt es auf digitale Produkte?
Da die Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer das Gleiche sind, gibt es bei der Höhe des Steuersatzes keinen Unterschied – d.h. 7 % oder 19 % je nach Produkt. Der Begriff “Mehrwertsteuer” bezieht sich darauf, dass das Steuersystem der EU auf der “Mehrwertsteuersystemrichtlinie” der EU basiert.
Welche Steuersätze müssen EU-weit abgerechnet werden?
Die Mehrwertsteuersätze für digitale Produkte und Dienstleistungen in der EU sind von Land zu Land unterschiedlich. Jeder EU-Mitgliedstaat hat seine eigenen Mehrwertsteuersätze, die bei Verkäufen an Privatkunden (B2C) innerhalb der EU zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer nicht nach dem Satz des Herkunftslandes des Verkäufers berechnet wird, sondern nach dem Satz des Landes, in dem der Kunde ansässig ist.

Beispiele für Mehrwertsteuer auf digitale Produkte in:
- Deutschland: 19 % (Normalsatz), 7 % (ermäßigter Satz für bestimmte digitale Medien)
- Frankreich: 20 % (Normalsatz), 5,5 % (ermäßigter Satz für digitale Bücher und Presseerzeugnisse)
- Spanien: 21 % (Normalsatz), 4 % (ermäßigter Satz für E-Books)
- Italien: 22 % (Normalsatz), 4 % (ermäßigter Satz für E-Books)
- Niederlande: 21 % (Normalsatz), 9 % (ermäßigter Satz für digitale Bücher)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und es gibt in jedem Land unterschiedliche Regelungen für ermäßigte Steuersätze. Daher ist es notwendig, für jedes Land, in dem digitale Produkte verkauft werden, die spezifischen Steuersätze zu prüfen und korrekt abzurechnen.
Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) vereinfacht die Rechnungsstellung, indem es Unternehmen ermöglicht, die in der EU fällige Umsatzsteuer zentral über eine einzige Anlaufstelle anzumelden und abzuführen, anstatt sich in jedem Land separat registrieren zu müssen. Doch noch gibt es beim OSS-Verfahren Einschränkungen: Einige E-Commerce-Transaktionen können weiterhin noch nicht über das OSS-Verfahren abgewickelt werden. Dies betrifft beispielsweise Abwicklungen über Fulfillment Center. In diesem Fall sind weiterhin einzelne Anmeldungen in den jeweiligen Ländern notwendig. Diese sollten optimalerweise über einen Steuerberater abgewickelt werden.
Besonderheiten bei digitalen Produkten und Dienstleistungen

Digitale Produkte und Dienstleistungen weisen im Vergleich zu herkömmlichen Produkten einige besondere Merkmale in Bezug auf die Umsatzsteuer auf. Ein zentraler Unterschied ist der Ort der Besteuerung.
Ort der Besteuerung
Grundsätzlich fällt Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften in der Regel im Bestimmungsland, also im Land des Käufers, an. Ausnahmen gibt es bei Umsatzgrößen unter 10.000 Euro jährlich, der sogenannten Lieferschwelle.. Gemäß Bestimmungslandprinzip muss der Steuersatz dort angewendet werden. Bei digitalen Dienstleistungen kann zudem unter bestimmten Voraussetzungen das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden. dabei werden die Steuern im Bestimmungsland vom Käufer abgeführt. Mehr zum Reverse Charge Verfahren erfahren Sie hier.

Aufgrund der jeweiligen Steuersätze der Länder stellt die Abrechnung ein komplexes Thema dar.
Lokale Steuersätze
Bei digitalen Produkten sind die jeweiligen Steuersätze der Bestimmungsländern in der EU zur berücksichtigen, was die Abrechnung sehr komplex gestaltet. Hier kann das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) helfen, das eine zentrale Abrechnung der Umsatzsteuer für alle EU-Länder ermöglicht.
Ermäßigte Steuersätze
Ermäßigte Steuersätze sind bei digitalen Produkten in einigen Ländern für bestimmte Medien, wie beispielsweise E-Books verfügbar, diese Regelungen unterscheiden sich je nach Land und Produkt. Die sogenannte Lieferschwelle, die einheitlich innerhalb der EU 10.000 Euro beträgt, gilt bei digitalen Leistungen lediglich im B2C Bereich (Verkauf an Endkunden), nicht im Bereich B2B (Verkauf an anderen Unternehmen. In diesem Zusammenhang (Business-to-Business) kommen dann allerdings innergemeinschaftliche Verbringungen und die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens zum Tragen.

Bei digitalen Produkten ist die Nachweispflicht deutlich strenger.
Nachweispflichten
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Umsatzsteuer für digitale Produkte ist die Nachweispflicht: Bei digitalen Produkten sind die Anforderungen an den Nachweis des Kundenstandorts deutlich strenger als im Handel mit anderen Produkten. Schließlich erfordert die korrekte Steuerberechnung bei digitalen Produkten oft den Einsatz automatisierter Systeme, um die Komplexität zu bewältigen, während bei herkömmlichen Produkten meist weniger komplexe Systeme ausreichen. Hier helfen erfahrene Steuerberater, um den Anforderungen der Nachweispflichten gerecht zu werden.
Unterscheid digitale Produkte und digitale Dienstleistungen
Digitale Produkte
Digitale Produkte sind immaterielle Güter, die in elektronischer Form bereitgestellt werden und über das Internet oder andere digitale Kanäle vertrieben werden.
- Sie zeichnen sich durch ihre sofortige Verfügbarkeit und die Möglichkeit aus, sie ohne physischen Transport zu konsumieren.
- Digitale Produkte umfassen eine Vielzahl von Angeboten, von E-Books und Musik-Downloads bis hin zu Software und digitalen Vorlagen.
- Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften unterliegen sie spezifischen umsatzsteuerlichen Regelungen, die sich von denen für herkömmliche Produkte unterscheiden.
Hier finden Sie einige Beispiele für digitale Produkte
- E-Books
- Digitale Zeitungen und Zeitschriften
- Digitale Fachzeitschriften
- Musik-Downloads
- Hörbücher
- Video-Downloads
- Standardsoftware zum Download
- Mobile Apps
- Computerspiele zum Download
- Stock-Fotos
- Digitale Illustrationen
- 3D-Modelle
- Digitale Vorlagen und Templates
- Website-Templates
- Präsentationsvorlagen
- Dokumentvorlage
Digitale Dienstleistungen
- Digitale Dienstleistungen sind ebenfalls immateriell und werden über digitale Plattformen erbracht-
- Die Bereitstellung erfolgt häufig in Echtzeit oder nach Bedarf.
- Dienstleistungen dieser Art können von Cloud-Computing und Online-Kursen bis hin zu digitalen Marketingdiensten und Web-Hosting reichen.
- Digitale Dienstleistungen bieten Unternehmen und Verbrauchern eine flexible und oft kosteneffiziente Möglichkeit, auf Fachwissen und Ressourcen zuzugreifen, ohne physische Interaktionen oder Transaktionen.
- Aufgrund der Vielfalt und der sich ständig weiterentwickelnden Natur digitaler Dienstleistungen unterliegen sie speziellen umsatzsteuerlichen Regelungen, die für Anbieter und Verbraucher von Bedeutung sind.
Auch hier einige Beispiele für digitale Dienstleistungen::
- Cloud-Speicher
- Cloud-Computing
- Software-as-a-Service (SaaS)
- Video-Streaming
- Musik-Streaming
- Game-Streaming
- Webinare
- Online-Schulungen
- Digitale Lernplattformen
- Digitale Zeitungsabos
- Software-Abonnements
- Mitgliedschaften für digitale Inhalte
- Social-Media-Marketing
- Suchmaschinenoptimierung
- E-Mail-Marketing-Dienste
- Webhosting
Was muss ich als Unternehmer beachten bei digitalen Produkten und Dienstleistungen?

Die wichtigsten Aspekte, die Unternehmen beachten müssen bei digitalen Produkten und Leistungen sind:
Bestimmungslandprinzip: Unternehmer, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, müssen einige wichtige Aspekte der Umsatzsteuer beachten. Zunächst gilt das Bestimmungslandprinzip, wonach die Umsatzsteuer im Land des Kunden erhoben wird, nicht im Land des Verkäufers. Dies erfordert die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes des Empfängerlandes, der in jedem EU-Land unterschiedlich sein kann.
Kundenidentifikation: Eine korrekte Kundenidentifikation ist essentiell, um den Wohnsitz oder Standort des Kunden genau zu ermitteln. Hierfür müssen geeignete Nachweisverfahren implementiert werden.
OSS-Verfahren: Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) erleichtert die zentrale Meldung und Abführung der Umsatzsteuer für alle EU-Länder, wobei die Meldung und Zahlung vierteljährlich erfolgen muss.
Anwendung des korrekten Steuersatzes: Die korrekte Klassifizierung der digitalen Produkte und Dienstleistungen ist entscheidend für die Anwendung des richtigen Steuersatzes. Es ist wichtig, zwischen digitalen Produkten und elektronischen Dienstleistungen zu unterscheiden.
Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnung: Auch die korrekte Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen gemäß den Vorschriften des jeweiligen Landes ist unverzichtbar. Hilfestellung dabei kann ein erfahrener Steuerberater für internationalen Handel bieten.
Hier können wir Ihnen helfen! Wir sind Experten darin, Unternehmen im Online-Bereich und im E-Commerce zu beraten und kennen uns bestens mit dem Vertrieb von digitalen Produkten und Dienstleistungen aus. Wir sind jederzeit up-to-date mit den neuesten Änderungen im Steuerrecht und helfen Ihnen, alle steuerlichen Anforderungen zu meistern. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch!
Da sich Steuergesetze regelmäßig ändern können, ist eine kontinuierliche Aktualisierung der steuerlichen Kenntnisse notwendig. Aufgrund der Komplexität dieser Thematik ist es ratsam, professionelle Hilfe durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.
Fazit
Die Umsatzsteuerregelungen für digitale Produkte und Dienstleistungen sind komplex und erfordern eine sorgfältige Beachtung der jeweiligen Bestimmungen in den unterschiedlichen Ländern. Besonders das Bestimmungslandprinzip, die korrekte Kundenidentifikation und die Nutzung des OSS-Verfahrens sind entscheidend, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Eine falsche Anwendung der Steuersätze oder ungenaue Klassifizierung der Produkte kann zu erheblichen steuerlichen Risiken führen. Daher sollten Sie stets eine auf die E-Commerce spezialisierte Steuerberatungskanzlei beauftragen, die Ihr Unternehmen in allen steuerlichen Belangen unterstützt. Wir von der Datax GmbH Steuerberatungsgesellschaft stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite! Lesen Sie mehr nützliche Beiträge wie diesen hier in unserem Steuer-Magazin. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch.
