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Steuerliche Aspekte bei internationalen Expansionen

Durch das Internet ist es wesentlich einfacher als früher, ins Ausland zu verkaufen. Davon profitiert vor allem der Onlinehandel. Es ist heute im E-Commerce mithilfe von Plattformen und virtuellen Marktplätzen möglich, ohne große finanzielle Investitionen weltweit zu agieren Falls jedoch Lagerstätten, Tochterfirmen oder eigenständige Unternehmen im Ausland aufgebaut werden sollen, wird es weitaus komplizierter. Immer zu beachten sind dabei die steuerlichen Aspekte. Denn ab einem bestimmten Umsatz werden Steuern im Bestimmungsland fällig. Erfahren Sie hier mehr darüber, welche Formen von internationalen Expansionen sich anbieten, wie die steuerlichen Bedingungen dafür aussehen und was Sie als Unternehmer unbedingt beachten sollten. 

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

Gründe für internationale Expansionen

Für Unternehmen gibt es viele Gründe, international zu expandieren. Vor allem im E-Commerce bietet es sich an, mit relativ wenig Aufwand neue Märkte zu erschließen und Umsatzsteigerungen zu generieren. Allerdings sollte dieser Schritt gut vorbereitet und alle Möglichkeiten, Herausforderungen und auch die steuerlichen Aspekte im Vorfeld geklärt werden. 

Möglichkeiten der internationalen Expansion

Eine internationale Expansion kann auf vielfältige Weise angegangen werden. Die wichtigsten und häufigsten Möglichkeiten stellen wir hier kurz vor:

Firmensitz verbleibt im Inland

Besonders im Bereich E-Commerce kann eine internationale Expansion sehr erfolgreich gelingen, wenn der Firmensitz weiterhin im Inland verbleibt und lediglich der Vertrieb ins Ausland erfolgt. Der Verbleib des Unternehmenssitzes in Deutschland bedeutet jedoch nicht, dass lediglich Steuerpflicht in Deutschland besteht! Ab einem Umsatz von 10.000 Euro pro Jahr im Ausland fällt die Umsatzsteuer im Land der Empfänger an. Diese Steuerzahlungen können entweder über Umsatzsteuervoranmeldungen im Ausland oder über das OSS-Verfahren abgewickelt werden. 

Mitarbeiter sitzen zusammen. Im Vordergrund ist ein Globus.
Eine Möglichkeit ist, dass der Firmensitz im Inland bleibt.

Verkauf von Gütern & Dienstleistungen über Marktplätze

Im Onlinehandel bietet es sich an, bekannte virtuelle Marktplätze, wie beispielsweise Amazon FBA oder PAN EU zu nutzen. Darüber hinaus können auch Märkte außerhalb der EU mittels Amazon, Ebay oder ähnlicher Plattformen erreicht werden. Hierzu sollten jedoch im Vorhinein alle steuerrechtlichen Aspekte sorgfältig geprüft werden. Zudem empfiehlt sich eine Zusammenarbeit mit zuverlässigen Dienstleistungsanbietern, zum Beispiel im Bereich Fulfillment, Transport oder Dropshipping. 

Verkauf von Gütern & Dienstleistungen über eigene Verkaufsorganisation

Selbstverständlich ist es auch möglich, im Ausland eigene Niederlassungen, Lager, Produktionsstätten und Vertriebsorganisationen aufzubauen. Dazu wird jedoch ausreichend Kapital zur Finanzierung und zur Überbrückung bis zu den ersten Umsätzen benötigt. Zudem ist ein solches Unterfangen hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung und der Risiken relativ aufwendig, denn in der Regel muss eine Firma im Ausland gegründet werden. Es empfiehlt sich daher tendenziell, vor allem im Bereich E-Commerce, zunächst den Weg über zuverlässige Dienstleistungsanbieter zu wählen. 

Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU nutzen

Innerhalb der EU können Sie von der Niederlassungsfreiheit profitieren und einen sogenannten “freien Verwaltungssitz” bestimmen. Der juristische Sitz des Unternehmens bleibt dabei in Deutschland, während eine neue Gesellschaft mit deutscher Rechtsform im Ausland geführt wird. Dies erspart Ihnen in vielen Fällen eine Gründung im Ausland.

Firma im Ausland gründen

Falls nicht nur ins Ausland verkauft, sondern dort auch Niederlassungen, Lager oder Produktionsstätten aufgebaut werden sollen, ist in der Regel eine Firmengründung im Ausland notwendig. Dazu sind umfangreiche Kenntnisse über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte einer solchen Etablierung notwendig. Bereiten Sie diesen Schritt unbedingt mit einem erfahrenen Experten für internationales Steuerrecht und zusätzlichen Rechtsbeistand vor. 

Wechsel der Rechtsform für Ausland häufig notwendig

Im Ausland existieren andere Rechtsformen für Unternehmen als in Deutschland, so ist zum Beispiel eine Limited (Ltd.) in Großbritannien nicht komplett mit einer deutschen GmbH gleichzusetzen. Falls Sie also eine neue Firma im Ausland gründen oder eine bereits bestehende Firma ins Ausland verlagern möchten, ist in größtenteils ein Wechsel der Rechtsform notwendig. Lassen Sie sich dazu im Vorfeld kompetent beraten.

Joint Venture mit internationaler Firma gründen

In vielen Fällen kann es einfacher sein, ein sogenanntes Joint Venture mit einem Unternehmen vor Ort einzugehen. Dies bietet den Vorteil, dass das Partnerunternehmen vor Ort bereits etabliert ist, sich mit den rechtlichen und steuerlichen Themen im Land auskennt und der Start in der Regel auf diese Art leichter gelingt. Die Partnerunternehmen können dabei beide von neuen Marktzugängen und von höheren Umsätzen profitieren. Eine kompetente Unterstützung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ist auch hier unbedingt erforderlich. 

Vorgehen bei internationalen Expansionen

Das Wichtigste bei einer internationalen Expansion ist die Vorbereitung! Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und lassen Sie sich vor allem kompetent in allen damit zusammenhängenden rechtlichen und steuerlichen Belangen beraten.

Mann zeigt auf Symbole.
Nehmen Sie sich für die Vorbereitung ausreichend Zeit.

Bedarfsanalyse

Auf keinen Fall darf auf eine Marktanalyse verzichtet werden. Fragen Sie sich zunächst, welche Ihrer Produkte oder Dienstleistungen im Ausland überhaupt auf Nachfrage treffen könnten. Am besten führen Sie dazu eine Keywordanalyse durch, dabei sehen Sie, wie viele Suchanfragen es im Internet zu diesem Begriff im jeweiligen Land aktuell pro Monat gibt. So erhalten Sie einen ersten Einblick, welche Produkte nachgefragt werden und welche eher nicht. Schauen Sie sich diesbezüglich zum Beispiel auch das Angebot von Amazon im jeweiligen Land an.

Rechtliche Rahmenbedingungen klären

Sobald klar ist, dass für Ihre Angebote eine gute Nachfrage besteht, sollten Sie die rechtlichen Bedingungen für den Verkauf ins Ausland prüfen. Denn nicht alle Produkte, die in Deutschland erlaubt sind, dürfen auch im Ausland verkauft werden. Manchmal sind besondere Zertifikate notwendig, vor allem, wenn es um Lebensmittel oder ähnliches geht. Eine CE-Kennzeichnung reicht zum Beispiel für die EU, nicht jedoch zwingend für den Rest der Welt. Prüfen Sie dies unbedingt vorab, sonst könnten hohe Strafen drohen. 

Steuerliche Bestimmungen prüfen

Unbedingt beschäftigen sollten Sie sich mit der gesamten Steuer- und Zollproblematik. Denn falls Sie das nicht tun, könnten die kalkulierten Margen davon stark beeinträchtigt werden. Innerhalb der EU existieren zum Beispiel zwar keine Einfuhrgebühren, es ist jedoch Umsatzsteuer auf die verkauften Waren im Bestimmungsland auszuweisen und abzuführen, falls es sich um Verkäufe an Endkunden und nicht um innergemeinschaftlichen Erwerb im Bereich B2B handelt. Für Drittländer außerhalb der EU gelten wiederum komplett andere Bedingungen. Die Thematik ist sehr komplex und sollte durch einen auf  internationalen Handel spezialisierten Steuerberater abgewickelt werden. 

Als erfahrene Steuerberater für E-Commerce stehen wir Ihnen bei der Bewältigung aller steuerlichen Aspekte Ihrer Expansion ins Ausland kompetent zur Seite. Mithilfe unseres internationalen Netzwerks können wir sowohl die Umsatzsteuervoranmeldungen in den einzelnen Ländern als auch die Anmeldung beim OSS-Verfahren für Sie übernehmen. Zudem arbeiten wir international mit Juristen und Steuerexperten zusammen, die alle Aspekte Ihrer Transaktionen prüfen und dafür sorgen, dass alles rechtskonform läuft. Damit Ihre internationale Expansion ein Erfolg wird! Melden Sie sich daher frühzeitig bei uns!

Partner im Ausland auswählen

Bevor Sie selbst eine eigene Firma im Ausland gründen, Lagerflächen anmieten oder eine Verkaufsorganisation aufbauen, sollten Sie eventuell zunächst damit starten, mit Partnern in den jeweiligen Ländern zusammenzuarbeiten. Diese kennen alle rechtlichen Regelungen und bieten Dienstleistungen gegen Gebühren an, die in der Regel an das Volumen des Verkaufs angepasst sind. So können Sie ohne großes Risiko ihre ersten Erfahrungen in neuen Märkten im Ausland machen, die speziellen Herausforderungen dort kennenlernen und vorsichtig expandieren. Verschiedene Dienstleister, wie zum Beispiel Carrier (Transportunternehmen) oder Fulfillment Provider mit einer Fülle an Angeboten zur kompletten Lagerung und Logistik sind hier die richtigen Ansprechpartner. Unter Umständen empfiehlt es sich auch, zunächst komplett auf Dropshipping zu setzen, d.h., erst dann die Waren zu bestellen, wenn Kundenbestellungen vorliegen. Auch hier gibt es eine Fülle von Anbietern in fast allen Ländern der Welt. 

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Expertentipp

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski

Dropshipping als optimale Variante bei internationaler Expansion?

Viele unserer Mandanten sind mit Dropshipping in den Onlinehandel gestartet. Oft zunächst noch nebenberuflich und ohne eigene Büro- oder Lagerräume. Diese spezielle Form von Reihengeschäften basiert auf dem Modell, dass die Waren beim Lieferanten erst dann bestellt werden, wenn eine Kundenbestellung vorliegt. Das spart Lagerkosten und vermeidet Kapitalbindung durch (noch) nicht verkaufte Waren. Dropshipping kann auch eine Methode sein, den Vertrieb auf das Ausland auszuweiten. Alternativ können selbstverständlich auch die Fulfillment Angebote von Amazon in Europa (FBA oder PAN EU) der passende Weg sein. Eine internationale Expansion ins Ausland mithilfe von Firmengründungen, Lageranmietungen und dem Aufbau einer Organisation vor Ort bietet sich hingegen nur bei ausreichendem Kapital an und insbesondere dann, wenn eine eingehende Analyse der Marktgegebenheiten dies befürwortet. Sprechen Sie diesbezüglich unbedingt frühzeitig einen Steuerberater mit Erfahrung in internationalen Geschäften an! Als erfahrene Steuerberater für E-Commerce mit einem internationalen Partnernetzwerk stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Steuerliche Auswirkungen einer internationalen Expansion

Falls Sie Ihren Firmensitz ins Ausland verlagern möchten oder zusätzlich im Ausland unternehmerisch tätig sein möchten, bringt dies einschneidende rechtliche und steuerliche Auswirkungen mit sich.

Tastatur
Eine internationale Expansion bringt rechtliche und steuerliche Aspekte mit.

Umsatzsteuer-ID im Ausland beantragen

Falls Sie Waren oder Dienstleistungen ins Ausland verkaufen, fällt dafür in der Regel Umsatzsteuer im Bestimmungsland, also im Land des Endkunden, an. Dies gilt für alle Umsätze durch Verkäufe ins Ausland höher als 10.000 Euro pro Jahr. Nur bis zu dieser Grenze kann die Umsatzsteuer in Deutschland abgeführt werden. Inzwischen gibt es mit dem  eine Regelung, die eine zentrale Meldung und Abrechnung der Umsatzsteuer für alle Verkäufe innerhalb der EU ermöglicht. Leider können noch nicht alle Transaktionen im E-Commerce über dieses zentrale Verfahren abgewickelt werden. In manchen Fällen sind weiterhin einzelne Umsatzsteuervoranmeldungen in den einzelnen Ländern notwendig. Diese kann ein Steuerberater für Sie vornehmen. 

Steuern im Ausland zahlen

Neben der Mehrwertsteuer, die Sie für Verkäufe im Bestimmungsland abführen müssen, fallen Steuerzahlungen an, wenn Sie eine Betriebsstätte im Ausland betreiben. Auf die Gewinne aus Betriebsstätten oder Niederlassungen im Ausland sind Steuern zu zahlen. In der Regel im Land, in dem die Gewinne erzielt werden, sowie im Land des Wohn- bzw. Firmensitzes, also in Deutschland. Dies würde eine doppelte Besteuerung mit sich bringen. In diesem Zusammenhang ist das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen relevant.

Steuerliche Auswirkungen mit Doppelbesteuerungsabkommen

Deutschland hat mit vielen Ländern dieser Welt Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Eine Liste darüber finden Sie hier. Damit soll eine doppelte Besteuerung von Gewinnen so weit wie möglich vermieden werden. Zudem soll verhindert werden, dass zu wenig oder gar keine Steuern gezahlt werden. Achten Sie daher bei Ihren Expansionsplänen darauf, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Länder vorliegt, in die Sie expandieren möchten. 

Steuerliche Auswirkungen ohne Doppelbesteuerungsabkommen

Falls Sie in ein Land expandieren, mit dem Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen hat, müssten Sie in der Tat sowohl an Ihrem Wohnsitz in Deutschland als auch in diesem Land Steuern zahlen. Diesen eher seltenen Fall sollten Sie im Vorfeld unbedingt mit einem kompetenten Steuerberater besprechen, der sich im internationalen Steuerrecht gut auskennt.

Wegzugsbesteuerung beachten

Falls Sie als Unternehmer komplett ins Ausland ziehen, müssen Sie eine sogenannte „Wegzugsbesteuerung“ zahlen. Dazu wird der Wert Ihrer Firma (bzw. Ihrer Firmenanteile) wie bei einem fiktiven Verkauf versteuert. Konsultieren Sie diesbezüglich unbedingt im Vorfeld einen Steuerberater. Dieser wird Ihnen darlegen, wie und wann sich diese Verlagerung lohnen bzw. auswirken wird. Innerhalb der EU wird die Wegzugsteuer erst dann fällig, wenn tatsächlich ein Verkauf entsteht, außerhalb der EU sieht dies anders aus. Prüfen Sie daher sorgfältig eventuelle Pläne, nicht nur Ihre Geschäfte ins Ausland zu verlagern, sondern dort sogar hinzuziehen. 

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Expertentipp

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski

Kann man durch eine internationale Expansion Steuern sparen?

Eine internationale Expansion dient in erster Linie dazu, neue Märkte zu erschließen und die Umsätze zu erhöhen. Je nach Art der Expansion (Betriebsstätte im Ausland, Lager im Ausland usw.) können dadurch sogar höhere Steuern als in Deutschland anfallen, je nach Land und je nachdem, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht oder nicht. Durch internationale Expansion ohne Firmensitz im Ausland, also rein für den Vertrieb, können ebenfalls in der Regel kaum Steuern gespart werden. Eine Expansion dient daher größtenteils in erster Linie der Umsatzsteigerung und weniger der Steuerreduzierung. Weitere Details besprechen wir gerne individuell mit unseren Mandanten, dazu schauen wir uns den Einzelfall individuell an.

Weitere wichtige Fragen zum Thema internationale Expansion

Wir haben hier für Sie weitere Aspekte zum Thema “Internationale Expansion und Steuern” zusammengestellt:

Pakete
Retouren können enorme Kosten verurasachen.

Lohnen sich eigene Lager im Ausland?

Eigene Lager im Ausland bedingen in der Regel eine eigene Niederlassung und eigenes Personal im Ausland. Dies ist sehr aufwändig und kostenintensiv. Daher ist es zumindest zu Beginn einer internationalen Expansion eher ratsam, auf Fulfillment Provider, Logistikanbieter oder Angebote wie Amazon FBA oder PAN EU zu setzen.

Wie können Retouren abgewickelt werden?

Die Abwicklung von Retouren ist insbesondere im Zusammenhang mit der Expansion ins Ausland ein sensibles Thema, das zudem enorme Kosten verursachen kann. Zum einen können in anderen Ländern anders gelagerte rechtliche Bedingungen für Retouren und Services vorliegen, zum anderen sollte das Servicelevel möglichst weltweit auf einem einheitlichen Niveau liegen. Dazu gehören sowohl ein zu den jeweiligen Ortszeiten erreichbarer Support als auch für den Kunden passende Modalitäten zur Rückgabe von Produkten

Wie soll der Service im Ausland gestaltet werden?

Bei einer Expansion in internationale Märkte sollten Sie sich vorab als Unternehmen Gedanken über den damit verbundenen Kundenservice machen. Dies fängt bei der Sprache an und hört bei der Bereitstellung von kulanten Umtauschbedingungen und Kundenbindungsprogrammen noch lange nicht auf. Sorgen Sie daher dafür, dass entsprechende Dienstleister oder sprachlich versierte Mitarbeiter bereitstehen, um Kundenanfragen in der jeweiligen Landessprache zu beantworten, Retouren und Umtausch zu regeln und eventuelle Versandprobleme zu lösen. Der Mindeststandard sollte von Anfang an eine Website auf Englisch sein, im Laufe der Zeit sollten alle wichtigen Informationen in den jeweiligen Landessprachen bereitstehen. 

Bedenken Sie, dass mangelhafter Service im Ausland sich durch Bewertungen negativ auf Ihr Image in Deutschland auswirken kann. Sorgen Sie unbedingt mit der Auswahl von guten Dienstleistern vor.

Fazit

Eine internationale Expansion kann großartige neue Chancen eröffnen. Damit alles erfolgreich verläuft, sollten Sie frühzeitig in die Planung einsteigen und sich von Anfang an die Unterstützung durch Steuer- und Rechtsberatung sichern. Als kompetenter Steuerberater für E-Commerce mit einem großen internationalen Netzwerk stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns und lassen Sie uns über die Ausweitung Ihres Geschäfts ins Ausland reden. 

FAQ

1Wo muss die Umsatzsteuer bei Auslandsverkäufen gezahlt werden?

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer im Land des Empfängers, also im Bestimmungsland, zu zahlen. Eine Ausnahme besteht bis zu einem Umsatz bis zu 10.000 Euro pro Jahr, dann darf die Umsatzsteuer in Deutschland abgeführt werden. 

2Lohnen sich eigene Lager und Betriebsstätten im Ausland im E-Commerce?

Eigene Betriebsstätten oder Lager im Ausland setzen eine relativ große finanzielle Investition und aufwändige Vorarbeiten voraus, da in der Regel eine Firma im Land gegründet werden muss. Lediglich innerhalb der EU kann dies mittels der Niederlassungsfreiheit umgangen werden. Daher empfiehlt es sich meistens, externe Dienstleister mit der Lagerhaltung zu beauftragen.

3Welche Rolle spielen Fulfillment-Dienstleister bei einer internationalen Expansion?

Externe Dienstleister für Lagerung, Versand und Kundenservice, sogenannte Fulfillment Provider, spielen eine große Rolle beim Online Verkauf ins Ausland. Sie sorgen dafür, dass die Produkte schnell beim Kunden sind, übernehmen Lagerung und Versand und auf Wunsch auch Retourenabwicklung und Kundenservice.

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Autor: Alexander Pyzalski

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski, Steuerberater, Geschäftsführer

Alexander Pyzalski ist ein erfahrener Steuerberater aus Troisdorf, der auf über 25 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Nachdem er von 1987 bis 1993 an der Universität zu Köln studiert und dort seinen Titel als Diplom-Kaufmann erworben hatte, gründete er vor 27 Jahren seine eigene Kanzlei, die Datax Treuhand Steuerberatungsges. MbH. Dort ist Alexander Pyzalski Experte für die Bereiche E-Commerce, den Gesundheitssektor, Handwerker sowie Kfz-Händler. Hier führt er seine Mandanten durch das komplexe deutsche Steuerrecht und bietet ihnen strategische Beratung an, um Steuern zu sparen und so das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.

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