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Qualifizierungschancengesetz – Alle Regelungen zur Weiterbildungsförderung auf einen Blick

Die Arbeitswelt ist ständigen Veränderungen unterworfen. Strukturwandel und die Transformation hin zur Wirtschaft der Zukunft stellen hohe Anforderungen sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Damit für die neuen Herausforderungen stets gut ausgebildete Mitarbeiter vorhanden sind, unterstützt der Staat mit dem Qualifizierungschancengesetz die Weiterbildung von Arbeitnehmern und bietet so Unternehmen die Chance, die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen durch Zuschüsse zu reduzieren. Erfahren Sie hier mehr über das Qualifizierungschancengesetz, über die Höhe der möglichen Förderungen und darüber, worauf Sie bei der Beantragung achten sollten. 

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

Bei der Beantragung von Fördermöglichkeiten gemäß Qualifizierungschancengesetz sind einige wichtige Voraussetzungen und Abläufe zu beachten.

Was bedeutet Qualifizierungschancengesetz - Erklärung

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und löste 2019 das bisherige Programm WeGebAU ab. Die staatlichen Förderungen für Weiterbildungen wurden mit dem neuen Gesetz erheblich ausgeweitet, um die Arbeitnehmer fit zu machen für den Strukturwandel und für die Arbeitswelt von morgen.

Seit wann gibt es das Qualifizierungschancengesetz?

Das Gesetz wurde 2018 als Entwurf erarbeitet und trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Eine entscheidende Neuerung in diesem Zusammenhang ist das sogenannte Qualifizierungsgeld, das mit Wirkung vom 1. April 2024 als Fördermöglichkeit angeboten wird. 

 

Wer kann das Qualifizierungschancengesetz nutzen?

Das Gesetz soll vorrangig dazu dienen, Arbeitnehmern, deren Arbeitsstellen durch Strukturwandel oder Transformation zukünftig oder aktuell gefährdet sind, mithilfe von Weiterbildungsmaßnahmen eine Perspektive im Unternehmen zu eröffnen. Weiterhin werden durch das QCG gezielt Arbeitnehmer ab 45 gefördert sowie Menschen, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten potenziell dazu geeignet sind, den Fachkräftemangel durch eine entsprechende Berufsausbildung zu reduzieren. 

 

Was bedeutet Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 % des Nettogehaltes, bei Arbeitnehmern mit Kindern sind es 67 %. Dies entspricht der Höhe des Kurzarbeitergeldes. Gezahlt wird das Qualifizierungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit an diejenigen, die sich in einer für diese Förderung zertifizierten Weiterbildung befinden. 

Was ist das Ziel des Qualifizierungschancengesetzes?

Grundsätzliches Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist, dass alle Arbeitnehmer von Weiterbildungen profitieren können, unabhängig von ihrer bisherigen Qualifikation, ihrem Alter oder von der Größe des Unternehmens, bei dem sie beschäftigt sind. 

Was ist der Unterschied zwischen Qualifizierungschancengesetz und Arbeit-für-Morgen-Gesetz?

Das Arbeit-für-Morgen-Gesetz ergänzt das Qualifizierungschancengesetz und legt den Fokus darauf, Arbeitnehmer fit zu machen für die Zukunft. Schwerpunkt ist unter anderem, Menschen ohne Berufsabschluss oder denjenigen, die schon länger in einem anderen Tätigkeitsfeld als ihrem erlernten Beruf arbeiten, einen ersten oder weiteren Berufsabschluss zu ermöglichen

Mehr Informationen zum Arbeit-für-Morgen-Gesetz finden Sie hier. 

Sie kennen sich bisher weder mit dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz noch mit dem Qualifizierungschancengesetz aus? Kein Problem! Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von Förderungen und bei der steuerlichen Berücksichtigung von Fortbildungskosten. Erfahren Sie mehr darüber, was wir als Steuerberater für Sie tun können und vereinbaren Sie baldmöglichst einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch.

Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung gemäß QCG

Damit die Förderungen gemäß QCG (Qualifizierungschancengesetz) von der Bundesagentur für Arbeit gewährt werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Arbeitnehmer muss sich in einem bestehenden Angestelltenverhältnis befinden.
  • Kurzarbeit, Arbeitnehmerüberlassungen oder Transfergesellschaften werden dabei anerkannt.
  • Seit dem Abschluss der Berufsausbildung müssen mindestens vier Jahre vergangen sein.
Wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Förderung der Bundesagentur gewährleistet werden.
  • Die letzte Weiterbildungsmaßnahme muss vor mindestens vier Jahren abgeschlossen worden sein.
  • Es muss ein allgemeiner Bezug der geplanten Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung vorhanden sein.
  • Die Weiterbildung muss zukunftsorientiert sein. 
  • Die Weiterbildung muss mindestens vier Wochen bzw. mindestens 120 Zeitstunden umfassen.
  • Der Anbieter der Weiterbildung muss durch die Agentur für Arbeit zugelassen sein.
  • Die Maßnahme muss von der Agentur für Arbeit genehmigt werden.

Hinweis:

Die Weiterbildungen können sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit erfolgen. Daher ist es möglich, diese bei Bedarf berufsbegleitend, d.h. ohne Freistellung von der Arbeit, zu absolvieren.

Warum die AZAV Zulassung wichtig ist

Die Bundesagentur für Arbeit fördert grundsätzlich nur Maßnahmen, die gemäß AZAV akkreditiert und zugelassen sind. Die Abkürzung steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Alle Träger, die entsprechende Maßnahmen anbieten möchten, müssen über eine Zulassung verfügen. Geregelt ist dies im Dritten Buch Sozialgesetzgebung (SGB III).

Expertentipp

Dennis John Schmitz

Fachkräfte für die Zukunft fit machen mit staatlicher Förderung

Mitarbeiter brauchen Perspektiven! Und Unternehmen brauchen qualifizierte und loyale Mitarbeiter. Beides kann durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. Sowohl Fortbildungsmaßnahmen als auch Lohnersatzleistungen während der Zeit der Weiterbildung können auf Antrag als Zuschüsse durch die Agentur für Arbeit gewährt werden. Kleinere Unternehmen erhalten dabei weitaus mehr Fördermittel als große Firmen und für Arbeitnehmer ab 45 gibt es ebenfalls höhere Zuschüsse. Dies alles hilft, Mitarbeiter auf den neuesten Stand der Entwicklung zu bringen und Unternehmen somit zukunftsfähig aufzustellen. Insbesondere in Zeiten von Strukturwandel einerseits und Fachkräftemangel andererseits müssen neue Wege beschritten werden, um die Angestellten im Unternehmen zu halten und gleichzeitig die Anpassung an sich ständig wandelnde Anforderungen zu gewährleisten. Nutzen Sie daher die Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit und stellen Sie die entsprechenden Förderanträge. Wir vom Team der Datax GmbH unterstützen Sie gerne!

Melden Sie sich bei uns und lernen Sie uns kennen.

Wie sieht die Förderung gemäß Qualifizierungschancengesetz konkret aus?

Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Unternehmen dabei, mithilfe von Weiterbildungsmaßnahmen die Mitarbeiter zu befähigen, sich an die sich wandelnde Arbeitswelt und an den Strukturwandel anzupassen. 

 

Einen Überblick über mögliche Förderungen erhalten Sie hier:

Es stehen eine Reihe von Fördermöglichkeiten zur Weiterbildung zur Auswahl.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Weiterbildung der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber. Allerdings unterstützt die Agentur für Arbeit bei Bedarf aufgrund des Qualifizierungschancengesetzes bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen. Dabei richtet sich die Höhe der Zuschüsse vor allem nach der Betriebsgröße, kleinere Betriebe erhalten generell eine höhere Förderung. Zusätzlich werden Maßnahmen für Mitarbeiter ab 45 Jahren sowie für Schwerbehinderte besonders gefördert.

Was sind die Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes?

Das Qualifizierungschancengesetz bietet eine Vielzahl von Vorteilen, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Vorteile für Arbeitgeber 

Für Arbeitgeber bietet das QCG eine Reihe von Vorzügen:

  • Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit können durch Qualifizierungsangebote verbessert werden.
  • Es sind gezielte Förderungen für Mitarbeiter möglich, die aufsteigen möchten.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz sind einige Vorteile für Arbeitnehmer- und geber verbunden.
  • Arbeitnehmer können höher qualifiziert werden, um anschließend als Fachkräfte eingesetzt zu werden, was den Fachkräftemangel reduziert.
  • Arbeitnehmer, deren Tätigkeit vom (Struktur-) Wandel betroffen ist, können durch gezielte Fortbildung anschließend anderweitig eingesetzt werden und bleiben dem Unternehmen erhalten
  • Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten während der Weiterbildung sind möglich.
  • Zusätzlich sind Förderungen für erste und weitere zukunftsorientierte Berufsabschlüsse möglich. 
  • Sammelanträge und vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren erleichtern die Beantragung.

 

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können vom QCG profitieren. So erhalten Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern zum Beispiel auf Antrag 100 % der Lehrgangskosten erstattet. Weiterhin ist das Qualifizierungsgeld eine Möglichkeit, um Mitarbeitern während einer Weiterbildung den Lebensunterhalt zu sichern. 

 

Vorteile für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer profitieren ebenfalls vom Qualifizierungschancengesetz, die wichtigsten Vorteile sind dabei:

  • Lebenslanges Lernen wird gefördert.
  • Durch Weiterbildung können die beruflichen Kenntnisse auf den neuesten Stand gebracht werden.
  • Ein eventueller Verlust des Arbeitsplatzes kann durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen vermieden werden. 
  • Wer vom Strukturwandel betroffen ist, erhält neue Chancen auf eine zukunftsfähige Weiterbildung.
  • Zudem sind bei Bedarf Erst- bzw. weitere Berufsabschlüsse möglich.
  • Durch Zuschüsse von der Agentur für Arbeit können sowohl die Kosten für den Lehrgang als auch Lohnersatzzahlungen übernommen werden.
  • Für Mitarbeiter ab 45 sind höhere Förderungen möglich.

Haben Sie noch Fragen zu den Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Als Steuerberatungsunternehmen kennen wir uns sehr gut aus im Bereich Förderung und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch.

Wie kann man Förderungen gemäß QCG nutzen?

Damit Sie als Unternehmen von den Weiterbildungsförderungen gemäß Qualifizierungschancengesetz profitieren können, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  • Prüfen Sie grundsätzlich den akuten Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen.
  • Stellen Sie fest, welche Arbeitsplätze von welchen Mitarbeitern in absehbarer Zeit aufgrund Strukturwandel bzw. neuer Anforderungen entfallen könnten.
  • Prüfen Sie, ob es freie Stellen für Fachkräfte gibt, die von anderen Mitarbeitern aus dem Unternehmen ausgefüllt werden könnten, falls diese sich entsprechend fortbilden. 
  • Sprechen Sie mit den Mitarbeitern, bei denen Weiterbildungsbedarf besteht.
  • Führen Sie außerdem Gespräche mit Mitarbeitern, die im Unternehmen weiter aufsteigen möchten und dazu Fortbildungen benötigen.
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit und lassen Sie sich beraten, welche Möglichkeiten für geförderte Weiterbildungsmaßnahmen bestehen.
  • Wählen Sie anschließend mit den betroffenen Mitarbeitern die passenden Fortbildungsmaßnahmen aus.
  • Stellen Sie die (Sammel-) Anträge bei der Agentur für Arbeit.

Fazit

Leben ist Wandel. Dies trifft insbesondere auf das Arbeitsleben zu. Um stetig auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist ständige Entwicklung und Weiterbildung notwendig. Der Staat unterstützt dies und hat mit dem Qualifizierungschancengesetz und dem Arbeit-für-Morgen-Gesetz eine Reihe von Förderungen aufgelegt, die hauptsächlich kleinere Unternehmen und Arbeitnehmer ab 45 unterstützen. Lassen Sie diese Chancen nicht ungenutzt! Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft helfen wir Ihnen gerne, Fördermöglichkeiten wahrzunehmen und Fortbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter steuerlich geltend zu machen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin für ein Kennenlerngespräch.

FAQ

1Bezahlt die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Angestellten?

Für vom Strukturwandel betroffene Unternehmen und Arbeitnehmer gibt es gezielte, hinsichtlich Zukunftsfähigkeit ausgerichtete Weiterbildungsmaßnahmen. Diese tragen dazu bei, dass die Mitarbeiter weiterhin im Unternehmen beschäftigt werden können. Alle dazu benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten werden im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes durch Zuschüsse zu entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen gefördert.

2Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?

Das sogenannte Qualifizierungsgeld beträgt 60 % des Nettogehaltes, für Arbeitnehmer mit Kindern 67 %. Damit ist es genauso hoch wie das Kurzarbeitergeld. Das Qualifizierungsgeld wird als Entgeltersatzleistung während einer Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gezahlt, falls die aktuelle Stelle des Mitarbeiters vom Strukturwandel betroffen ist und zukünftig entfallen könnte. Die Weiterbildung selbst muss in diesem Fall vom Arbeitgeber gezahlt werden.

3Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert?

Grundsätzlich fördert die Agentur für Arbeit ausschließlich Maßnahmen, die gemäß AZAV zertifiziert und zugelassen sind. Darüber hinaus müssen geförderte Weiterbildungsmaßnahmen zukunftsfähig ausgerichtet sein und die Mitarbeiter dazu befähigen, sich der Transformation der Wirtschaft und dem Strukturwandel anzupassen. 

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Autor: Alexander Pyzalski

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski, Steuerberater, Geschäftsführer

Alexander Pyzalski ist ein erfahrener Steuerberater aus Troisdorf, der auf über 25 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Nachdem er von 1987 bis 1993 an der Universität zu Köln studiert und dort seinen Titel als Diplom-Kaufmann erworben hatte, gründete er vor 27 Jahren seine eigene Kanzlei, die Datax Treuhand Steuerberatungsges. MbH. Dort ist Alexander Pyzalski Experte für die Bereiche E-Commerce, den Gesundheitssektor, Handwerker sowie Kfz-Händler. Hier führt er seine Mandanten durch das komplexe deutsche Steuerrecht und bietet ihnen strategische Beratung an, um Steuern zu sparen und so das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.

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