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Digitalsteuer – Welche Auswirkungen sind für Onlinehändler zu erwarten?

In der globalen Wirtschaft spielen Plattformen wie Amazon & Co. zum Verkauf von Waren und Dienstleistungen eine immer größere Rolle. Beherrscht wird der Markt von den großen Tech-Giganten wie Google, Amazon und Meta (Facebook) aus den USA sowie Alibaba aus China. Allen ist gemeinsam, dass sie lediglich an ihren offiziellen Betriebsstandorten Steuern zahlen, jedoch nicht dort, wohin sie verkaufen. Dies soll durch eine Digitalsteuer ausgeglichen werden. Die OECD und die EU erarbeiten dazu seit längerem Richtlinien, eine einheitliche Regelung lässt indes auf sich warten. Stattdessen gibt es in einigen Ländern Einzellösungen, die für den E-Commerce schon jetzt relevant sind. Erfahren Sie hier mehr, auch darüber, wie Amazon die Steuern an die Händler per Gebühr weitergibt.

Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

Die Digitalsteuer stellt Unternehmen & Onlinehändler vor zahlreiche Herausforderungen.

Was ist Digitalsteuer – Definition

Die Digitalsteuer umfasst diverse Maßnahmen, die eine Mindestbesteuerung der digitalen Wirtschaft erreichen sollen. Insbesondere große digitale Unternehmen, wie zum Beispiel Amazon, bieten grenzüberschreitend Leistungen an. Betriebsstätten werden in der Regel jedoch nur in Ländern mit geringer Körperschaftsteuer unterhalten. Die Digitalsteuer soll diese Ungleichheit ausgleichen.

Gibt es eine einheitliche Digitalsteuer in der EU?

Bisher gibt es lediglich Bestrebungen, die Digitalsteuer in der EU einheitlich zu regeln, allerdings noch keine konkreten Bestimmungen. Im November 2025 wurde zwar eine Einigung über die “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” (VAT in the Digital Age) erzielt, diese umfasst jedoch ein weitaus größeres Themenfeld. Gezielte Regelungen für große Tech-Firmen wie Amazon & Co. fehlen weiterhin. Diese zahlen bisher nur an ihren Betriebsstätten (die größtenteils in Ländern mit niedrigen Steuern angesiedelt sind) Steuern. Die Länder, in denen verkauft wird, können von nicht profitieren. 

Bis zu einer einheitlichen Regelung haben viele EU-Staaten eigene Regelungen festgelegt, die zum Teil allerdings für unterschiedliche Branchen und Geschäftsmodelle gelten.

 

Was sind die Pläne der OECD bezüglich Digitalsteuer?

Die OECD arbeitet schon länger daran, mehr Steuergerechtigkeit durch eine globale Digitalsteuer zu erzielen. Konkret umgesetzt wurde jedoch noch nichts, es sind zudem weitere Unstimmigkeiten zu erwarten, da zum Beispiel Kanada eine eigene Digital Services Tax plant, die möglicherweise rückwirkend eingeführt wird und die USA mit Gegenmaßnahmen drohen, da ihre eigenen Tech-Giganten betroffen sind. 

Eine Unterzeichnung im Rahmen des OECD Inclusive Frameworks on BEPS ist indes weiter geplant. 

 

Was ist der Unterschied zwischen Digitalsteuer und Körperschaftsteuer?

Körperschaftssteuer wird von Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) anstelle von Einkommensteuer auf Gewinne gezahlt, die Abführung erfolgt stets im Land des Firmensitzes. Digitalsteuer hingegen soll für digitale Leistungen auch dort erhoben werden, wo sie verkauft werden, also im Land der Kunden. Mit der Digitalsteuer soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Tech-Giganten wie Amazon & Co. sich vorrangig in Steuerparadiesen mit geringer Körperschaftsteuer niederlassen und somit fast keine Steuern dort zahlen, wo sie ihre Umsätze generieren.

Welche Länder haben derzeit eine Digitalsteuer?

Da gemeinsame Lösungen weiterhin fehlen, haben einzelne Staaten Digitalsteuern auf bestimmte Umsatzarten eingeführt. Die Ansätze und Mittel sind dabei durchaus unterschiedlich. 

Einige wichtige Länder mit einer eigenen Digitalsteuer stellen wir hier vor:

Digitalsteuer Österreich

Am 1. Januar 2020 führte Österreich eine Digitalsteuer ein, die allerdings nur einen sehr begrenzten Anwendungsbereich betrifft, nämlich Werbedienstleistungen auf digitalen Plattformen, wie zum Beispiel Bannerwerbung & Suchmaschinenwerbung. Auf die Bemessungsgrundlage sind 5 % Steuern zu zahlen. Gültig ist diese Regelung derzeit für große Tech-Konzerne mit einem weltweiten Umsatz aus Digitalwerbung von 750 Millionen Euro, davon mindestens 25 Millionen in Österreich.

Die Digitalsteuer unterscheidet sich international anhand der jeweiligen Ansätze und Mittel.

Digitalsteuer Frankreich

Am 1. Januar 2019 führte Frankreich eine Digitalsteuer in Anlehnung an den EU-Richtlinienentwurf ein. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Digitalunternehmen, die eine gewisse Umsatzgröße (weltweit 750 Millionen Euro und in Frankreich über 25 Millionen Euro) überschreiten. Diese zahlen nun 3 % Steuern auf Umsätze, auch wenn keine Betriebsstätte in Frankreich unterhalten wird.

 

Digitalsteuer Italien

Italien hatte zum 1. Januar 2020 eine Digitalsteuer auf Umsätze aus Werbung auf digitalen Plattformen sowie auf die Bereitstellung von digitalen Plattformen bzw. auf die Übertragung von Nutzerdaten auf digitalen Plattformen eingeführt. Bisher zielt diese Steuer vor allem auf große Digitalkonzerne mit mindestens 750 Euro Umsatz weltweit, davon mindestens 5,5 Millionen Euro in Italien. Zukünftig sollen die Regelungen auf alle digitalen Leistungen ausgeweitet werden. Derzeit sind 3 % Steuern zu zahlen.

 

Digitalsteuer Spanien

Spanien hat Anfang Mai 2021 eine Digitalsteuer eingeführt, die ebenfalls gezielt große digitale Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro, davon mindestens 3 Millionen Umsatz in Spanien, betrifft. In diesem Fall sind 2 % Steuern zu zahlen.

Sie verkaufen als Onlinehändler Ihre Waren und Dienstleistungen grenzüberschreitend in verschiedene Länder? Sie verfügen über Betriebsstätten in mehreren Ländern? Sie sind nun unsicher, wo und wie Sie Digitalsteuer zahlen müssen? Gerne kümmern wir uns als erfahrene Steuerberater für E-Commerce um diese komplexe Thematik und beraten Sie kompetent und umfassend.

Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie mehr darüber, wie wir Sie unterstützen können!

Digitalsteuer Schweiz

Die Schweiz unterstützt die internationalen Bemühungen der OECD für eine Mindestbesteuerung. Anfang 2024 wurde darüber hinaus bereits eine sogenannte Ergänzungssteuererhebung beschlossen, die für multinationale Konzerne mit Umsätzen von mindestens 750 Millionen Euro gilt. Als Mindestbesteuerung werden dabei 15 % angesetzt.

 

Digitalsteuer Großbritannien

In 2020 führte Großbritannien eine Digitalsteuer ein, die sich am EU-Richtlinienentwurf orientiert. Im Fokus stehen hier originäre Digitalunternehmen, die eine gewisse Umsatzgröße auch weltweit überschreiten. Die Höhe der Steuern beträgt 2 %.

 

Digitalsteuer Türkei

Seit 1. März 2020 erhebt die Türkei eine Digitalsteuer mit einem Steuersatz von 5 % auf einen sehr weit gefassten digitalen Bereich, der auch die Bereitstellung von digitalen Inhalten (Zeitschriften, Bücher usw.) umfasst.

 

Digitalsteuer Indien

Indien führte zum 1. April 2020 eine sogenannte “Equalization Levy” ein, die ein sehr weitgehendes Verständnis von digitalen Dienstleistungen umfasst und somit nicht mit dem EU-Richtlinienentwurf zu vergleichen ist. Sowohl auf Warenverkäufe als auch auf ERP-Transaktionen und konzerninterne Dienstleistungen sind zusätzliche Sonderabgaben (ohne Anrechenbarkeit auf die Ertragssteuer) zu entrichten. 

 

Wie ist der Stand bezüglich Digitalsteuer in Deutschland?

Neben Irland und Luxemburg, den beiden Niedrig-Steuer Ländern und damit bevorzugter Sitz von großen Tech-Unternehmen wie Amazon, verzichtet auch Deutschland derzeit auf eine eigene Digitalsteuer.

Wann betrifft die Digitalsteuer Händler in Deutschland?

Wenn in Deutschland auch bisher keine eigene Digitalsteuer erhoben wird, so hat das Thema doch Auswirkungen auf den Onlinehandel in Deutschland. So legt Amazon beispielsweise die Kosten für die Digitalsteuer anderer Länder auf die Händler in Form einer Gebühr um.

Was sind die Ziele der Digitalsteuer?

Mit der Digitalsteuer sollen Steuerungerechtigkeiten ausgeglichen werden, die vor allem dadurch entstehen, dass große digitale Konzerne nur an den Standorten ihrer Betriebsstätten Steuern zahlen, nicht jedoch dort, wo sie ihre Umsätze generieren. 

Durch gemeinsame Regelungen innerhalb der EU und der OECD sollen steuerliche Alleingänge einzelner Staaten weitgehend vermieden und eine globale Vereinheitlichung sowie mehr Steuergerechtigkeit erreicht werden.

Wer muss Digitalsteuer zahlen?

Die Digitalsteuer soll vor allem von großen Tech-Konzernen, wie Google, Amazon oder Facebook, bezahlt werden. Diese verkaufen weltweit Werbung und Dienstleistungen, versteuern diese jedoch bisher lediglich an bestimmten (meist steuerlich günstigen) Standorten. Die bisher ausgearbeiteten Regelungen und Steuererhebungen sind entsprechend größtenteils auf eine Anwendung bei digitalen Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 750 Millionen Euro weltweit formuliert.

Die Digitalsteuer fällt vor allem bei Tech-Konzernen an.

Wofür ist Digitalsteuer zu zahlen?

Laut EU-Richtlinienentwurf ist Digitalsteuer vor allem für folgende Umsätze zu zahlen:

  • Bereitstellung & Erbringung von Online Werbedienstleistungen.
  • Bereitstellung von digitalen Plattformen in Form einer sogenannten “Sharing Economy”.
  • Bereitstellung von Plattformen zum Verkauf von Waren & Dienstleistungen sowie Fulfillment Services.
  • Handel mit Nutzerdaten
  • Teilweise auch für weitere digitale Dienstleistungen, wie z.B. Streaming, Download usw.

 

Gibt es Schwellenwerte bei der Digitalsteuer?

Bei den meisten Entwürfen zur Digitalsteuer ist ein gewisser Schwellenwert vorgesehen, bis zu dem keine Digitalsteuer anfällt. In der Regel werden dabei zwei Werte berücksichtigt:

  • Der weltweite digitale Umsatz des Unternehmens
    • Hier wird größtenteils ein Schwellenwert von 750 Millionen Euro angesetzt.
  • Der nationale digitale Umsatz im jeweiligen Land
    • Hier werden unterschiedliche Größen je Land angesetzt.

 

Wie wird Digitalsteuer erhoben?

Digitalsteuer wird prozentual auf bestimmte Umsätze und, im Gegensatz zur Körperschaftsteuer, nicht auf den Ertrag erhoben. Gezahlt werden soll von Unternehmen, die digitale Werbung schalten, digitale Dienstleistungen anbieten oder auf digitalem Wege verkaufen. Da die Steuer derzeit erst ab einer bestimmten Umsatzgröße weltweit erhoben wird, sind vor allem große Tech-Konzerne wie Amazon, Google, Baidu oder Alibaba betroffen. 

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Expertentipp

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski

Sind Digitalsteuern gleichzusetzen mit Importzöllen?

Insbesondere von den USA, Sitz bedeutender digitaler Unternehmen wie Google, Facebook, Amazon & Co., werden Digitalsteuern mit Importzöllen gleichgesetzt und daher recht vehement abgelehnt. China hingegen sperrt im Gegenzug große Plattformen wie Amazon im Internet. Im Rahmen der Diskussion um Digitalsteuern sollten daher auch die gesamtwirtschaftlichen globalen Beziehungen betrachtet werden.

Was sind die Auswirkungen der Digitalsteuer auf den E-Commerce?

Digitale Werbung, Verkäufe über digitale Plattformen und digitale Dienstleistungen spielen eine immer größere Rolle in der Wirtschaft. Die steuerlichen Regelungen für diesen Bereich müssen allerdings noch in diversen Punkten an die Realität angepasst werden. Dabei ist die Digitalsteuer ein wichtiger Aspekt. 

Lassen Sie uns hier schauen, welche Auswirkungen die Digitalsteuer auf den Onlinehandel haben kann:

Die Digitalsteuer kann einige Auswirkungen auf den E-Commerce mit sich bringen.

Auswirkungen Digitalsteuer auf Onlinehändler

Wird die Digitalsteuer an die Onlinehändler weitergereicht? Dies ist die wohl wichtigste Frage in diesem Zusammenhang für den Bereich E-Commerce. Die Antwort ist eindeutig: Ja, das wird wohl geschehen. So hat Amazon im Oktober 2024 angekündigt, die von verschiedenen Ländern erhobenen Digitalsteuern in Form einer Gebühr an die Händler weiterzureichen. Es wird sich dabei um eine einheitliche Gebühr handeln, die sich nicht an den jeweiligen Steuersätzen der Länder orientiert, in die verkauft wird. Realistischerweise wissen die einzelnen Onlinehändler tatsächlich nicht im Detail, wohin die Waren verkauft werden, daher macht die einheitliche Regelung Sinn, könnte bei Amazon jedoch auch zu Erträgen führen. 

Für folgende digitale Verkäufe fällt bei Amazon weiterhin keine Gebühr an:

  • Amazon Händler mit Firmensitz in Deutschland, die ausschließlich in Deutschland verkaufen.
  • Amazon Händler, die ihren Firmensitz in einem Land haben, das keine Digitalsteuer erhebt und die nach Deutschland verkaufen. 

Mit den neuen Gebühren von Amazon, mit denen der Großkonzern die auferlegten Digitalsteuern weitergibt, ergeben sich für Onlinehändler neue Herausforderungen, sowohl hinsichtlich Kosten und Margen als auch hinsichtlich der buchhalterischen Behandlung und Verbuchung. Achten Sie als Händler im E-Commerce daher unbedingt darauf, dass Ihre Margen auch mit dieser Gebühr noch ausreichend sind! Darüber hinaus müssen alle Gebühren buchhalterisch den jeweiligen Transaktionen zugeordnet werden. In der Praxis kommen die Rechnungen für Gebühren von Amazon jedoch zeitversetzt. Damit trotzdem alles rechtssicher gebucht wird, sollten Sie unbedingt einen Steuerberater beauftragen, der sich im E-Commerce sehr gut auskennt und optimalerweise Software nutzt, die dieser Problematik Rechnung trägt. 

Als auf E-Commerce spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft kennen wir uns mit diesem Thema sehr gut aus. Falls Sie daher Unterstützung benötigen: Melden Sie sich bei uns!

Auswirkungen Digitalsteuer auf Endkunden

Zunächst müssen die großen Digitalunternehmen die Steuern bzw. die Onlinehändler die umgelegten Gebühren (z.B. bei Amazon) zahlen. Da dies die Margen reduziert, werden voraussichtlich im Endeffekt die Preise für die Endkunden steigen.

Fazit

Das Thema Digitalsteuer wird den Onlinehandel in Zukunft stark beschäftigen und auch für die einzelnen Händler viele Herausforderungen mit sich bringen. Als Steuerexperten für E-Commerce unterstützen wir Sie gerne bei diesem sehr komplexen Thema! Sie möchten mehr erfahren? Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch!

FAQ

1Gibt es derzeit eine Digitalsteuer in Deutschland?

In Deutschland gibt es bisher keine Digitalsteuer, genauso wenig wie in Luxemburg oder Irland. Andere EU-Länder, wie zum Beispiel Österreich, Frankreich, Italien und Spanien, erheben jedoch bereits Steuern auf digitale Leistungen und Verkäufe in Höhe von 2 % - 5 %..

2Welche Länder erheben derzeit eine Digitalsteuer?

Neben Österreich, Frankreich, Spanien und Großbritannien erheben beispielsweise auch Großbritannien, Indien und die Türkei Steuern auf digitale Services, dabei unterscheiden sich die Regelungen teilweise sehr stark in Bezug auf den Anwendungsbereich, für den Steuern zu zahlen sind. 

3Werden die digitalen Großunternehmen die Digitalsteuer auf die Händler umlegen?

Amazon erhebt seit Oktober 2024 eine einheitliche Gebühr für grenzüberschreitende Geschäfte mit Ländern, die Digitalsteuer erheben. Daher gibt der Tech-Gigant die Digitalsteuer im Grunde genommen an die Händler weiter, die damit vor große Herausforderungen in Bezug auf Marge und Buchhaltung gestellt werden. 

Steuerberater Alexander-Pyzalski-Datax

Autor: Alexander Pyzalski

Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski, Steuerberater, Geschäftsführer

Alexander Pyzalski ist ein erfahrener Steuerberater aus Troisdorf, der auf über 25 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Nachdem er von 1987 bis 1993 an der Universität zu Köln studiert und dort seinen Titel als Diplom-Kaufmann erworben hatte, gründete er vor 27 Jahren seine eigene Kanzlei, die Datax Treuhand Steuerberatungsges. MbH. Dort ist Alexander Pyzalski Experte für die Bereiche E-Commerce, den Gesundheitssektor, Handwerker sowie Kfz-Händler. Hier führt er seine Mandanten durch das komplexe deutsche Steuerrecht und bietet ihnen strategische Beratung an, um Steuern zu sparen und so das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.

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