Inhalt
- 1 Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- 2 Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Definition
- 3 Was sind die Ziele des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes?
- 4 Für wen gilt das Lieferkettengesetz?
- 5 Welche Vorteile bietet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
- 6 Welche Nachteile hat das Lieferkettengesetz?
- 7 Welche Herausforderungen bringt das Lieferkettengesetz für Unternehmen?
- 8 Umsetzung des Lieferkettengesetzes im Unternehmen - Ablauf
- 9 Wie erfolgt die Umsetzung des LkSG in der Praxis?
- 10 Fazit
- 11 FAQ
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, oft kurz Lieferkettengesetz genannt, wurde und wird heiß diskutiert. So rühmlich auch das Ziel der Stärkung und Menschen- und Arbeitnehmerrechten ist, so bringen die notwendigen Maßnahmen doch zahlreiche Herausforderungen mit sich. Betroffen sind zwar nominal nur relativ wenige Unternehmen, da die Regelungen erst für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zur Anwendung kommen, bei genauerem Hinsehen erweist sich jedoch, dass auch Händler im E-Commerce sowie kleine und mittlere Unternehmen vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tangiert werden. Erfahren Sie hier mehr darüber, wie und wann das geschehen kann und wie Unternehmen das Thema pragmatisch angehen können.
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung, bestimmte Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten weltweiten Lieferketten zu übernehmen.
- So sollen sowohl die Menschenrechte als auch der Umweltschutz gestärkt werden.
- Händler im E-Commerce sind zwar nicht direkt betroffen, können jedoch als Zulieferer ebenfalls zur Einhaltung von Standards von Seiten der großen Unternehmen verpflichtet werden.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ebenfalls nur mittelbar betroffen, sobald sie als Zulieferer zu Berichten und Prüfungen verpflichtet werden.
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 in Deutschland, 2024 wurde zudem die europäische Lieferkettenrichtlinie verabschiedet, die stufenweise innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt werden soll.
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Definition
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oft vereinfachend Lieferkettengesetz genannt, schreibt seit 2023 deutschen Unternehmen bestimmte Sorgfaltspflichten bezüglich Umweltschutz und Menschenrechten in Bezug auf die eigenen Lieferketten vor. So sollen Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen global so weit wie möglich reduziert werden. Überwacht wird die Einhaltung durch das BAFA.
Was zählt zur Lieferkette?
Zur Lieferkette gemäß LkSG gehören sämtliche Produkte und Dienstleistungen, die ein Unternehmen anbietet und von unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern bezieht. Zur Lieferkette gehören daher alle Unternehmen und Anbieter im In- und Ausland, die an der Herstellung und Erbringung der Leistung beteiligt sind. Dies umfasst sowohl die Rohstoffgewinnung und Produktion als auch Transport, Zwischenlagerung und Lieferung an die Endkunden.
Gilt das Lieferkettengesetz auch im Ausland?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft alle Leistungen von Zulieferern aus aller Welt, die dazu beitragen, dass Waren und Dienstleistungen in Deutschland (bzw. der EU) angeboten werden können. Daher ist das LkSG ein Gesetz, das weltweit Auswirkungen hat.
Wie wurde das Lieferkettengesetz gesetzlich geregelt?
In Deutschland trat zum 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft, das zunächst für alle Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern galt, seit 1. Januar 2024 dann schon für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter. Deutschland war damit Vorreiter in Sachen Lieferkettengesetz. Die EU hat zwar seit 2020 über die Thematik diskutiert, verabschiedet wurde eine gemeinsame Richtlinie jedoch erst im Sommer 2024.
Wie ist der Stand zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der EU?
Bereits seit 2020 ist eine verbindliche EU-Lieferkettenrichtlinie im Gespräch, im Februar 2022 wurde ein Entwurf vorgelegt und im Sommer 2024 wurde die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verabschiedet. Das EU-Gesetz orientiert sich weitgehend an den deutschen Richtlinien, enthält jedoch insbesondere im Bereich Umweltschutz neue und weiterführende Änderungen und die Verpflichtung für Unternehmen, einen Plan für ihren Anteil am Klimaschutz zu erstellen.
Die CSDDD gilt grundsätzlich für alle EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Für ausländische Unternehmen liegt die Grenze bei mehr als 450 Millionen Nettoumsatz in der EU.
Geplant ist ein gestaffeltes Inkrafttreten. So sind die Regelungen zunächst nur für EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 900 Millionen Nettoumsatz (bei ausländischen Unternehmen zählt lediglich der Umsatz) gültig. Später werden die Grenzwerte dann auf 3.000 Beschäftigte und 900 Millionen Umsatz gesenkt und erst nach fünf Jahren sind alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Umsatz betroffen.
Die CSDDD muss zwei Jahre nach Inkrafttreten in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden, in Deutschland ist dafür das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig.
Was sind die Ziele des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes?
Durch das Lieferkettengesetz sollen Unternehmen dazu beitragen, entlang der gesamten globalen Lieferketten für die Stärkung der Menschenrechte und für mehr Umweltschutz Sorge zu tragen. So sollen die Lieferketten nachhaltiger werden und mehr sichere Arbeitsbedingungen, mehr Arbeitnehmerschutz und eine angemessene Entlohnung erzielt sowie Folter, Kinder- oder Zwangsarbeit abgeschafft werden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Regelungen bezüglich Klima- und Umweltschutz.
Wie wird die Einhaltung des Lieferkettengesetzes überwacht?
Die korrekte Umsetzung des LkSG wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Die Behörde hat diesbezüglich weitreichende Befugnisse und kann bei Nichtbefolgung Bußgelder und Zwangsgelder verhängen.
Zwangsgelder können 50.000 Euro betragen, Bußgelder gar bis zu 8 Millionen Euro bzw. bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Je nach Schwere des Verstoßes können Unternehmen zusätzlich für bis zu drei Jahren von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Für wen gilt das Lieferkettengesetz?
Grundsätzlich gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für alle Betriebe mit einem Hauptsitz, einer Zweigstelle oder einem Standort in Deutschland mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Bis 2023 galt das Gesetz lediglich für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Die Zahl der Beschäftigten wird dabei gemäß §611a BGB berechnet, es wird daher nicht zwischen Teil- und Vollzeitkräften unterschieden und auch ins Ausland entsandte Angestellte werden mit eingerechnet. Die Rechtsform des Unternehmens ist nicht relevant.
Da inzwischen EU-weit mit der europäischen Lieferkettenrichtlinie neue Regelungen in Kraft getreten sind, müssen die Regelungen in Deutschland bis 2026 angepasst werden.
Die EU-weiten Richtlinien treten stufenweise in Kraft, bis letztendlich nach fünf Jahren ebenfalls die Gültigkeit für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten (und zusätzlich mit mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz) für alle in der EU tätigen Unternehmen erreicht wird.
Wie viele Unternehmen in der EU sind vom Lieferkettengesetz betroffen?
Insgesamt geht man davon aus, dass die EU-Lieferkettenrichtlinie lediglich etwa 5.500 Unternehmen in der EU direkt betrifft. Dies ist nur noch ein Drittel der Anzahl, die gemäß der ursprünglichen Entwürfe angedacht war. Das Gesetz wurde durch zahllose Beratungen und Kompromisse insgesamt erheblich abgeschwächt.
Welche Vorteile bietet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Das Lieferkettengesetz soll für mehr Nachhaltigkeit entlang der globalen Lieferketten sorgen. Die wichtigsten Vorteile stellen wir hier kurz vor:
Stärkung der Arbeitnehmerrechte
Die Rechte der Arbeitnehmer sollen weltweit gestärkt werden. Dies bedeutet zwar nicht, dass überall der deutsche Arbeitsschutz gilt, Aspekte wie Zwangs- oder Kinderarbeit sowie Folter und ein gesundheitsgefährdendes Arbeitsumfeld sollen jedoch vermieden werden. Stattdessen gelten festgelegte soziale und ökologische Standards.
Stärkung der Menschenrechte
Welche Menschenrechte stärkte das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? Allgemein soll durch das LkSG die Einhaltung der Menschenrechte gesichert werden. Diese werden in vielen Ländern durch Ausbeutung, Diskriminierung und Kinderarbeit sehr häufig verletzt.
Schutz der Umwelt
Der Schutz von Klima und Umwelt ist ein erklärtes Ziel des Lieferkettengesetzes. Allerdings wird konkret laut derzeitiger Rechtslage vor allem der Aspekt von gesundheitlichen Schäden für Menschen, z.B. durch Trinkwasserverseuchung, Gifte und Dämpfe am Arbeitsplatz usw. betrachtet. Hinzu kommen einige Sonderregelungen gemäß Quecksilber und persistenter organischer Schadstoffe. Themen wie Erderhitzung, großflächige Waldrodungen und Artensterben kommen hingegen nicht vor.
Welche Nachteile hat das Lieferkettengesetz?
Kritiker des LkSG führen häufig an, dass die Arbeitsbedingungen der Menschen entlang der globalen Lieferketten durch das Gesetz nicht verbessert, sondern im Gegenteil Entlassungen und mehr Armut entstehen würden. Dies soll dadurch entstehen, dass Unternehmen sich den großen Anforderungen nicht gewachsen fühlen und die Produktion einstellen. Zudem wird die durch die Dokumentation und Überwachung entstehende Bürokratie häufig als kontraproduktiv kritisiert.
Von Umweltschutzverbänden wird weiterhin kritisiert, dass die globalen Lieferketten zwar für etwa 60 % der Emissionen verantwortlich sind, die Themen Klimaschutz, Artenschutz und Umweltschutz im LkSG jedoch zu wenig berücksichtigt sind.
Welche Herausforderungen bringt das Lieferkettengesetz für Unternehmen?
Gemäß Gesetzestext gelten sowohl das deutsche LkSG als auch die neue europäische Lieferkettenrichtlinie lediglich für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Betroffen sind daher in erster Linie größere Unternehmen. Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sowie für alle Onlinehändler hat das Gesetz dennoch teilweise gravierende Auswirkungen, die wir Ihnen hier kurz vorstellen:
Sie sind Amazon Händler und haben noch etliche Fragen zum Thema Lieferkettengesetz? Sie sind noch unsicher, welche Konsequenzen auf Sie zukommen könnten? Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie als Onlinehändler vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen sein könnten? Dann melden Sie sich bei uns. Als Steuerexperten für E-Commerce kennen wir uns mit allen Themen, die mit dem Onlinehandel zusammenhängen, bestens auch und unterstützen Sie kompetent mithilfe unseres Netzwerkes. Vereinbaren Sie daher baldmöglichst einen Termin für ein Erstgespräch.
Wann betrifft das Lieferkettengesetz auch kleine unter mittlere Unternehmen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind vom LkSG zwar nicht unmittelbar betroffen und werden auch nicht von der BAFA kontrolliert, können jedoch zu Nachweisen von Seiten ihrer Handelspartner aufgefordert werden, falls sie zum Beispiel als Zulieferer für große Unternehmen agieren, die unter das Lieferkettengesetz fallen. Die Erfüllung der Sorgfaltspflicht wird dann im Grund genommen mittelbar auch zur Aufgabe der kleineren Firma, da Fragebögen auszufüllen und Gutachten zu erstellen sind. KMU sind zudem verpflichtet, die übergeordneten Stellen der eigenen Lieferkette über Missstände zu informieren, falls diese festgestellt werden. Sobald sich die kleineren Unternehmen weigern, die geforderten Nachweise zu erbringen, kann dies dazu führen, dass die größeren Unternehmen die Geschäftsbeziehungen abbrechen. Aus diesem Grund hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durchaus Auswirkungen auf KMU.
Exkurs: Amazon Händler und Lieferkettengesetz – Was ist zu beachten?
Amazon hatte zum Start des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Anfang 2023 neue Standards veröffentlicht, die alle Händler zur Einhaltung des Gesetzes verpflichten. Das umfangreiche Dokument finden Sie hier. Es wird allen Onlinehändlern, die mit Amazon zusammenarbeiten, dringend angeraten, diese Regelungen genau anzuschauen und zu befolgen.
Expertentipp
Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski
Steuerberater, Geschäftsführer
Ist Ihr Unternehmen vom Lieferkettengesetz betroffen? Was tun?
Wir empfehlen als Steuerberatungskanzlei insbesondere Mandanten aus dem Bereich E-Commerce dringend, sich mit den Inhalten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu beschäftigen. Derzeit sind zwar für kleine Unternehmen keine BAFA Prüfungen zu erwarten, es existieren jedoch Informationspflichten und große Onlinehändler und Plattformen, wie zum Beispiel Amazon, haben bereits umfangreiche Regelungen getroffen, die alle Händler verpflichten, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu unterstützen. Das Thema ist sehr komplex und kleine Unternehmen sind besonders gefordert. Lassen Sie sich daher unbedingt von Experten beraten. Schauen Sie sich diesbezüglich den Fragebogen des BAFA und das entsprechende Dokument von Amazon an. Es gab in der Vergangenheit bereits Kontensperrungen von Amazon aufgrund nicht erfüllter Lieferkettensorgfaltspflichten. Beugen Sie einer solchen Situation vor und sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater, der Ihnen auf Wunsch Unterstützung durch einen Anwalt empfiehlt. Als Mandant bei der Datax GmbH unterstützen wir Sie auf Wunsch kompetent bei allen diesbezüglichen Fragen. Erfahren Sie mehr bei einem unverbindlichen Erstgespräch.
Herausforderungen für größere Unternehmen
Größere Unternehmen müssen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes umfangreiche Sorgfaltspflichten übernehmen. Dazu zählen:
- Erstellung einer Grundsatzerklärung bezüglich der Menschenrechtsstrategie des Unternehmens.
- Beauftragung von zuständigen Mitarbeitern oder externen Beratern für das Thema Lieferkettensorgfaltspflichten.
- Durchführung von Risikoanalysen.
- Einrichtung eines Risikomanagements.
- Festlegung von Präventionsmaßnahmen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei Zulieferern, um Verstöße zu verhindern.
- Durchführung von Abhilfemaßnahmen, falls Verstöße festgestellt werden.
- Einrichtung eines funktionierenden Beschwerdeverfahrens, um Verstöße zu erkennen und zu dokumentieren.
- Erstellung von umfassenden Dokumentationen, auch im Rahmen der Beweispflicht, über die erfüllten Sorgfaltspflichten.
Um diese anspruchsvollen Aufgaben zu bewältigen, wird Unternehmen dringend empfohlen, intern Verantwortlichkeiten festzulegen und zum Beispiel einen Menschenrechtsbeauftragten oder einen Beauftragten für Lieferkettensorgfaltspflichten zu ernennen.
Umsetzung des Lieferkettengesetzes im Unternehmen - Ablauf
Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe umfangreiche Sorgfalts- und Dokumentationspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes verpflichtet sind, sollten unbedingt einen strukturierten Ablauf implementieren, um allen Aspekten gerecht zu werden. Koordiniert werden sollte dies von einer bestimmten, dafür zuständigen Person.
Kleinere und mittlere Unternehmen können sich an dem unten dargestellten Ablaufschema orientieren, falls sie als Zulieferer für größere Unternehmen fungieren und somit teilweise ebenfalls Berichte erstellen und Überprüfungen vornehmen müssen.
Im Folgenden erläutern wir die einzelnen Schritte der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Unternehmen:
Zuständigkeit festlegen
Es sollten zwingend eine oder mehrere Personen aus dem Unternehmen benannt werden, die federführend den gesamten Ablauf von Überprüfung und Dokumentation gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz organisieren und überwachen. Basis ist § 4 Abs. 3 des LkSG. Alternativ können externe Berater engagiert werden.
Grundsatzerklärung erstellen
In einer Grundsatzerklärung sollte ein Unternehmen den Rahmen der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie formulieren. Hier sollten sowohl die Erwartungen an die eigenen Beschäftigten als auch an die Zulieferer enthalten sein. Darüber hinaus sollten Präventiv- und Abhilfemaßnahmen konzipiert werden. Basis ist hier § 6 Abs. 2 LkSG.
Risikoanalyse
Im Rahmen einer Risikoanalyse gemäß § 5 LkSG sollten neuralgische Punkte identifiziert werden, die Schwachpunkte der erarbeiteten Strategie sind oder werden könnten, wie zum Beispiel Zulieferer aus Ländern, die bezüglich Kinderarbeit oder Menschenrechten als schwierig einzustufen sind.
Risikomanagement
Um den geforderten Sorgfaltspflichten nachzukommen, sollte ein Unternehmen ein strukturiertes Risikomanagement lt. § 4 LkSG aufbauen, das alle Aspekte der eigenen Produktions- und Lieferketten systematisch auf Verstöße hinsichtlich Umweltschäden und Menschenrechten untersucht. Dazu sind nicht nur die unmittelbaren, sondern auch lediglich mittelbare Zulieferer hinsichtlich vermuteter Rechtswidrigkeiten zu analysieren.
Präventionsmaßnahmen
Durch diverse Arten von Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel Schulungen oder der Installierung zusätzlicher Kontrollen, sollen gemäß § 6 Abs. 3 Verstöße gegen Menschenrecht und Umweltschutz vermieden werden. Um dies zu sichern, werden in der Regel entsprechende Klauseln in Verträgen vereinbart.
Beschwerdeverfahren
Um Verstöße leichter identifizieren zu können, müssen Unternehmen gemäß § 8 LkSG zwingend entweder ein internes Beschwerdeverfahren implementieren oder sich an einem externen Verfahren beteiligen. So wird sichergestellt, dass Betroffene die Möglichkeit haben, (potenzielle) Verstöße und Missstände zu melden.
Abhilfemaßnahmen
Sobald Verstöße bekannt werden, sollte mit dem jeweiligen Zulieferer ein konkretes Konzept erarbeitet werden. Die darin festgehaltenen Abhilfemaßnahmen gemäß § 7 LkSG sollten dem Ziel dienen, die Verfehlungen zu beenden und zukünftigen Rechtsverstößen vorzubeugen. Ein Abbruch der Geschäftsbeziehung ist ebenfalls eine Abhilfemaßnahme, dies sollte jedoch erst dann in Betracht gezogen werden, wenn der Zulieferer zu keinerlei Zugeständnissen bereit ist und keine Abhilfe leistet, trotz wiederholter Mahnungen.
Dokumentation
Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten sollte vom Unternehmen fortlaufend dokumentiert werden, dies ist in § 10 LkSG geregelt. Zudem ist dem BAFA jährlich ein Bericht vorzulegen, der über Folgendes Auskunft gibt:
- Durch das Unternehmen identifizierte Risiken
- Ergriffene Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen
- Schlussfolgerungen für die Ausrichtung zukünftiger Maßnahmen
Der Bericht muss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres dem BAFA vorliegen und zudem auf der Unternehmenswebsite für insgesamt sieben Jahre öffentlich zugänglich sein.
Wie erfolgt die Umsetzung des LkSG in der Praxis?
Wenn auch der oben beschriebene Ablauf eine gewisse Struktur vorgibt, so gibt es doch keinen einheitlichen Maßnahmenkatalog für alle Unternehmen. Je nach Anspruch des Unternehmens an seine Menschenrechtsstrategie und abhängig von Art und Standort der Zulieferer sind unterschiedliche Themen relevant. Dies sieht zum Beispiel im Textilbereich anders aus als bei Zulieferbetrieben, die Halbleiter anbieten.
Folgende Tipps können Sie für Unternehmen bezüglich LkSG grundsätzlich befolgen:
- Integrieren Sie das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und alle damit verbundenen Aktivitäten in Ihr bestehendes Compliance Management.
- Überlegen Sie vorab, wie Kontrollmaßnahmen und Audits in der gesamten Lieferkette umgesetzt werden können.
- Nutzen Sie das Infoportal der Bundesregierung für Basisinformationen.
- Weiterhin steht bei Bedarf ein Helpdesk für individuelle und vertrauliche Beratungen zur Verfügung.
- Darüber hinaus können Sie zunächst einen Risikocheck online durchführen lassen.
Fazit
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt zwar eigentlich lediglich für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, in der Praxis können jedoch auch kleine und mittlere Unternehmen mittelbar betroffen sein. Dies ist insbesondere im E-Commerce der Fall. Als auf E-Commerce spezialisierte Steuerberatungskanzlei unterstützen und beraten wir Sie als Onlinehändler kompetent und umfassend über alle Regelungen und darüber, was Sie konkret tun müssen. Wir von der Datax GmbH Steuerberatungsgesellschaft stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch.
FAQ
Das LkSG gilt in Deutschland für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und EU-weit für alle Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter haben und 450 Millionen Nettoumsatz innerhalb der EU erwirtschaften, für Firmen aus Drittländern gilt die gleiche Umsatzgrenze.
Das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) wurde unter dem Aspekt konzipiert, entlang der globalen Lieferketten die Menschenrechte und die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken. Zudem sollen schädliche Umwelteinflüsse reduziert bzw. vermieden werden. Durchgesetzt werden sollen diese Ziele durch konkrete Maßnahmen und ggf. durch Buß- und Zwangsgelder.
Die Unternehmen sind gefordert, ihre weltweiten Lieferketten und Zulieferer im Rahmen einer Sorgfaltspflicht auf Verstöße gegen Menschenrechte und Umwelt zu prüfen und Missstände sowohl zu melden als auch mit geeigneten Maßnahmen dazu beizutragen, diese zu beheben.