Sind Sie im Onlinehandel aktiv? Dann wird es komplex in Bezug auf Steuern. Denn jedes Land verfügt über seine eigenen Steuersätze und der Export in EU-Länder unterliegt anderen Vorschriften als der Verkauf in Staaten außerhalb der EU. Doch keine Sorge: Mit der richtigen durch einen Steuerberater, der sich im internationalen Steuerrecht auskennt, können Sie alle steuerrechtlichen Anforderungen meistern. Erfahren Sie hier mehr darüber, welche Steuern wo im grenzüberschreitenden Handel zu zahlen sind, welche Rolle das OSS-Verfahren spielt und was Sie bei der Nutzung von Fulfillment Centern, wie beispielsweise Amazon FBA, beachten sollten.
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Im Onilnehandel ist Umsatzsteuer in Höhe von in der Regel 19 % anzusetzen und an das Finanzamt abzuführen.
- Bei grenzüberschreitenden Verkäufen ist die Umsatzsteuer gemäß der dort geltenden Sätze im Bestimmungsland abzuführen. Lediglich bei einem Umsatz von maximal 10.000 Euro pro Jahr (Lieferschwelle) kann die Umsatzsteuer auch in Deutschland abgeführt werden.
- Mit Hilfe des OSS-Verfahrens (One-Stop-Shop) kann die Mehrwertsteuer zentral in jedem Mitgliedsland der EU gemeldet und abgeführt werden, die einzelnen Anmeldungen in den Bestimmungsländern entfallen damit.
- Beim Dropshipping kann das OSS-Verfahren häufig nicht genutzt werden, hier sind entsprechend Umsatzsteuermeldungen und -Zahlungen in den einzelnen Ländern erforderlich.
- Unternehmer können auch im E-Commerce die gezahlte Mehrwertsteuer auf Eingangsleistungen (Vorsteuer) von der abzuführenden Umsatzsteuer abziehen (Vorsteuerabzug).
- Kleinunternehmer mit einem maximalen Umsatz von 25.000 Euro pro Jahr können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und müssen dann keine Umsatzsteuer abführen, können im Gegenzug jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen..
- E-Commerce-Unternehmer müssen Einkommensteuer zwischen 14 % und 42 % zahlen, wobei ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026) angerechnet wird.
- Ab einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro müssen Unternehmer Gewerbesteuer zahlen, Kapitalgesellschaften (wie beispielsweise eine GmbH) sogar vom ersten Euro an.
Welche Steuern muss man bei einem Online-Shop zahlen?
Im E-Commerce fallen verschiedene Arten von Steuern an, welche nachfolgend kurz vorgestellt werden:
Gewerbesteuer
Wer einen E-Commerce-Shop eröffnet, gilt als Gewerbetreibender und muss beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Damit fällt auch die Gewerbesteuer an. Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die in Deutschland von Unternehmen und Selbständigen auf ihren Gewerbeertrag entrichtet wird. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden in Deutschland. Die Höhe der Steuer hängt vom Gewerbeertrag des Unternehmens und vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, der von der Gemeinde festgelegt wird und die Höhe der tatsächlichen Steuerbelastung bestimmt. Bei einem jährlichen Gewinn unter 24.500 Euro entfällt die Steuer allerdings, außer für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH), diese sind vom ersten Euro Gewinn an gewerbesteuerpflichtig.
Einkommensteuer
Die Einkommenssteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen, also Einzelpersonen und Personengesellschaften, erhoben wird. 2026 betragen die Einkommensteuersätze zwischen 14 % und 42 %. Personen mit sehr niedrigem Einkommen profitieren von einem Grundfreibetrag, auf den keine Steuern anfallen. Dieser liegt bei 12.348 Euro (Stand 2026). Für Personen mit einem Einkommen von mehr als 277.825 Euro kommt zusätzlich der sogenannte „Reichensteuersatz“ von 45 % zur Anwendung. Die Einkommenssteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Staates und sollte auch im E-Commerce im Hinblick auf Steuern nicht vergessen werden.

Auch im E- Commerce ist man nicht von den Steuern, welche für innerdeutsche Geschäfte anfallen, befreit.
Einkommenssteuervorauszahlung
Die Einkommensteuervorauszahlung ist eine Art Vorauszahlung auf die erwartete Einkommenssteuer für das aktuelle Jahr. Jeder, der selbständig arbeitet, beispielsweise als Onlinehändler, muss diese Vorauszahlungen leisten. Arbeitnehmer hingegen zahlen ihre Einkommenssteuer automatisch durch die monatliche Lohnsteuer.
Details zu den fälligen Zahlungen, einschließlich Betrag und Fälligkeitsdatum, sind im Vorauszahlungsbescheid angegeben. Die Vorauszahlungen werden auf Basis der zu versteuernden Einkünfte aus dem vorherigen Jahr berechnet. Die Vorauszahlungen müssen vierteljährlich an das Finanzamt überwiesen werden.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der normale Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gibt es einen reduzierten Satz von 7 %. Dieser gilt für Waren, die als essenziell für die Grundversorgung betrachtet werden, dies betrifft in der Regel Dinge wie ausgewählte Lebensmittel, Bücher, diverse Snack-Produkte und seit 2026 auch Mahlzeiten in der Gastronomiie. Im E-Commerce kommt der reduzierte Steuersatz eher selten zur Anwendung. Es ist grundsätzlich ratsam, zu überprüfen, unter welche Kategorie die eigenen Produkte fallen, um die korrekten Umsatzsteuersätze zu nutzen.
Umsatzsteuer bei digitalen Gütern
Wenn Sie digitale Produkte (wie beispielsweise E-Books, Podcasts, Webinare oder Stock-Fotos) an Endverbraucher verkaufen, müssen Sie bei den E-Commerce Steuern bedenken, stets den korrekten Umsatzsteuersatz des Landes anzuwenden, in das Sie verkaufen. Wenn Ihre Käufer in Deutschland ansässig sind, werden die Waren in der Regel mit 19 % besteuert. Verkaufen Sie das gleiche digitale Produkt jedoch z.B. an Kundschaft in Italien, steigt der Steuersatz auf 22 %, in Ungarn sogar auf beeindruckende 27 %.
Die Umsatzsteuer wird in der Regel auf der Rechnung für die Waren oder Dienstleistungen, die die Kunden kaufen, ausgewiesen. Bei grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb der EU oder in Drittländer können jedoch bezüglich der E-Commerce-Steuern andere Regelungen gelten: Ob bei einem Handel Umsatzsteuer gezahlt wird, hängt vom Land ab, in das Sie verkaufen und ob es sich um den Verkauf, Business-to-Business (B2B) oder Business-to-Customer (B2C) handelt.

Wer die Umsatzsteuer nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß an den Staat bzw. das zuständige Finanzamt zahlt, macht sich strafbar und es erfolgt eine Mahnung.
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer betrifft Unternehmen, die als juristische Personen gelten. Dies sind beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Anstalten und Stiftungen. Wenn Sie sich entscheiden, mit anderen eine Geschäftstätigkeit aufzunehmen und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen, ist diese ebenfalls verpflichtet, Körperschaftssteuer auf die erzielten Gewinne zu zahlen. Weiterhin müssen Steuern auf das persönliche Einkommen gezahlt werden, denn als Geschäftsführer einer GmbH erhalten Sie ein Gehalt. Falls Ihr Geschäft hingegen als Einzelunternehmen registriert ist, sind Sie von der Zahlung der Körperschaftssteuer befreit, die gesamten Gewinne des Unternehmens werden mit der Einkommensteuer versteuert
Achtung: EU-Steuerregeln beachten
Ihr Geschäft floriert und Sie planen nun, ins Ausland zu liefern? Wenn Sie private Käufer in anderen EU-Ländern beliefern, wenden viele Händler zunächst die deutsche Umsatzsteuer an. Falls Sie als Händler jedoch die Umsatzgrenze von 10.000 € überschreiten, sind Sie in dem jeweiligen Empfängerland steuerpflichtig. Das bedeutet für die E-Commerce-Steuern, Sie müssen sich entweder dort eine Umsatzsteueranmeldung vornehmen oder das OSS-Verfahren nutzen, um die Steuern zu melden und abzuführen. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt von einem Steuerberatere für E-Commerce beraten, der sicherstellt, dass Sie den korrekten Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes anwenden und die fällige Steuer rechtzeitig abführen..
Vorsteuerabzug
Für Unternehmer besteht die Möglichkeit, die gezahlte Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen (Vorsteuer) von der abzuführenden Umsatzsteuer abzuziehen. Dieses Konzept wird als Vorsteuerabzug bezeichnet. Es ermöglicht im Grunde genommen, Waren und Dienstleistungen von anderen Geschäftsleuten ohne Umsatzsteuer zu erwerben, Lediglich die Umsatzsteuer die für Verkäufe erzielt wird, ist abzuführen.
Wie muss ich ein Kleingewerbe versteuern?
Um kleinen Geschäftsleuten auf dem deutschen Markt einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, wurde die Kleinunternehmerregelung eingeführt. Diese Regelung gilt für Unternehmen, deren jährlicher Umsatz weniger als 25.000 Euro (Stand: 2026) beträgt. Diese Regelung führt zu einer erheblichen Reduzierung der Bürokratie, da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen müssen. Allerdings bedeutet dies auch, dass sie auf den Vorsteuerabzug verzichten müssen, d.h. sie können die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Gewinne werden bei der Kleinunternehmerregelung mit der Einkommensteuer versteuert. Gewerbesteuer fällt in der Regel nicht an, falls die Mindestgrenze nicht überschritten wird.

Wie viel Steuern müssen im E-Commerce gezahlt werden?
- Gewerbesteuer: Die Höhe richtet sich nach dem Gewerbeertrag des E-Commerce-Unternehmens und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Allerdings: Liegt der jährliche Gewinn unter 24.500 €, entfällt die Gewerbesteuer für Einzelunternehmen, jedoch nicht für Kapitalgesellschaften (wie z.B. eine GmbH)..
- Einkommenssteuer: Die Einkommensteuersätze betragen zwischen 14 % und 42 %. Es gilt jedoch ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro(Stand 2026).
- Körperschaftssteuer: Juristische Personen (z.B. eine GmbH) entrichten auf ihre erzielten Gewinne keine Einkommensteuer, sondern eine Körperschaftssteuer in Höhe von 15 %.
- Umsatzsteuer: Normalerweise beträgt die Umsatzsteuer 19 %. Der reduzierte Satz für bestimmte Waren und Dienstleistungen liegt bei 7 %.. Diee Sätze gelten für Verkäufe innerhalb Deutschlands, Bei grenzüberschreitenden Verkäufen in Länder der EU sind ab einem Umsatz von 10.000 Euro pro Jahr die Mehrwertsteuersätze der jeweiligen Bestimmungsländer anzusetzen.
- Einfuhrumsatzsteuer & Zollgebühren: Aus Ländern außerhalb der EU importierte Waren sind nicht mehr steuerfrei, die ehemals gültige Grenze von 22 Euro Warenwert gilt seit 2021 nicht mehr. Ab 1. Juli 2026 entfällt auch die Zollfreiheit. Zunächst wird eine Pauschalgebühr von 3 Euro pro Paket eingeführt, bevor eine umfassende Zollreform greift.

Grade für Einsteiger ist diese Regelung entgegenkommend.
Wie viel Umsatz ist steuerfrei?
Wie auch in anderen Handelsbereichen gilt bei den Steuern im E-Commerce, dass gewisse Beträge steuerfrei bleiben. Bei der Einkommenssteuer gilt ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026). Gewerbesteuer fällt nicht an, wenn der jährliche Gewinn 24.500 € nicht überschreitet.
Was gilt es beim One-Stop-Shop (OSS) zu beachten?
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ist ein System, das Meldung und Verrechnung der Umsatzsteuer zentral in jedem Mitgliedsland vornimmt. Die Teilnahme hieran ist in allen Mitgliedsstaaten der EU möglich, aber keine Pflicht. Im Prinzip entfällt mit der Nutzung des Verfahrens die Notwendigkeit, in jedem Empfängerland einzelne Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Dies gilt jedoch bedauerlicherweise (noch) nicht für alle E-Commerce-Transaktionen. Wenn Sie beispielsweise beabsichtigen, ausländische Lager zu nutzen, bleiben Sie größtenteils weiterhin zur Registrierung und Meldung der Umsatzsteuer in den einzelnen Ländern verpflichtet. Dies gilt auch, wenn Sie Online-Marktplätze oder internationale Fulfillment-Center (wie z.B. Amazon Pan EU) in Anspruch nehmen.

Was ist beim Verkauf über Online-Marktplätze hinsichtlich E-Commerce Steuern zu berücksichtigen?
Als Onlinehänlder, der sich dafür entscheidet, Produkte über Plattformen wie Amazon oder Ebay zu verkaufen, sollten Sie diverse Aspekte berücksichtigen. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Situationen.
- Sie verkaufen Ihre Waren direkt an eine inländische Plattform oder Marktplätze (z.B. als Amazon Vendor), dann entrichten Sie die jeweils gültige Umsatzsteuer in Deutschland (am Firmensitz).
- Sie verkaufen Ihre Produkte über Marktplätze an Endkunden, dann hängt die anfallende Umsatzsteuer davon ab, ob die Lieferung im Inland oder ins Ausland erfolgt. Die Umsatzsteuer ist stets im Empfängerland (Bestimmungsland) fällig.
TIpp für eBay: Falls Sie auf der Auktionsplattform eBay sowohl gewerblich als auch privat aktiv sein möchten, sollten Sie separate Konten führen. Wenn Sie alles über ein Konto abwickeln, ist eine eindeutige Zuordnung der Einnahmen nicht möglich und das könnte zu Problemen mit dem Finanzamt führen.
Achtung: Umsatzsteuer-ID notwendig
Schon seit Juli 2021 müssen Verkäufer eine Umsatzsteuer-ID besitzen. Diese Nummer muss auf allen Rechnungen angegeben werden. Die ID können Sie als Händler bei der Gründung Ihres Unternehmens direkt beim Finanzamt beantragen. Sie wird von Marktplätzen wie Amazon, eBay und anderen stets überprüft. Lediglich Kleinunternehmer, die keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausweisen, benötigen keine Umsatzsteuer-ID.
Für Verkäufe ins Ausland wird eine Umsatzsteuer-ID auch für das jeweilige Land benötigt in das verkauft wird oder in dem Waren gelagert und verkauft werden. Dies gilt immer, wenn keine Abwicklung über das OSS-Verfahren gewünscht oder möglich ist.
Was ist beim Dropshipping steuerlich zu beachten?
Beim Thema Steuern und E-Commerce taucht ein Begriff immer wieder auf: Dropshipping. Das Prinzip des sogenannten Dropshipping verspricht aus logistischer Sicht eine große Vereinfachung für E-Commerce-Unternehmer, steuerlich betrachtet handelt es sich jedoch um ein rechtlich komplexes Reihengeschäft, bei dem oft mehrere Parteien in verschiedenen Ländern involviert. sind. Hier ist unbedingt die Unterstützung eines auf E-Commerce und Dropshipping spezialisierten Steuerberaters notwendig, um keine Fehler, Strafen und somit teuren Konsequenzen zu verursachen. Klären Sie die steuerlichen Aspekte des Dropshipping unbedingt rechtzeitig!
Definition: Was ist Dropshipping?
Dropshipping ist eine Form des Einzelhandels, bei der Händler Waren nicht selbst auf Lager halten, sondern stattdessen erst dann bei einem Lieferanten bestellen. sobald die Endkunden eine Bestellung tätigen. Dadurch sparen Onlinehändler Lagerhaltung, Kapitalbindung für noch nicht verkaufte Waren und minimieren insgesamt ihr Risiko. Den Versand der Waren übernimmt in der Regel der Lieferant, während rechtlich gesehen zwei Verträge entstehen: Einmal zwischen Onlinehändler und Endkunden und einmal zwischen Lieferant und Onlinehändler, die beide steuerlich einzeln zu bewerten sind.
Welche Steuern muss man beim Dropshipping bezahlen?
Als Betreiber eines Dropshipping-Geschäfts unterliegen Sie, genau wie alle anderen Unternehmen mit Sitz in Deutschland, der Steuerpflicht. Nach dem Prinzip des Welteinkommens müssen alle weltweit erzielten Einnahmen in Deutschland versteuert werden:
- Sie zahlen Einkommenssteuer auf Gewinne, wobei jeder Steuerzahler dabei einen Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026) hat, der auf die Summe aller jährlichen Einnahmen angerechnet wird.
- Zudem zahlen Sie Umsatzsteuer, falls Sie nicht die Regelung für Kleinunternehmer nutzen, die jedoch nur für einen Jahresumsatz von maximal 25.000 Euro (Stand: 2026) möglich ist.
Auch das Dropshipping ist nicht vom Prinzip des Welteinkommens befreit und ist somit in Deutschland Steuerpflichtig.
- Wie bei jedem gewerblichen Unternehmen ist auch bei einem Onlineshop (auch wenn er nebenberuflich betrieben wird!) eine Gewerbeanmeldung erforderlich, sofern die Absicht besteht, Gewinne zu erzielen. Damit wird auch eine Gewerbesteuer fällig.
- Falls Ihr Unternehmen als juristische Personen anerkannt ist, z.B. als Kapitalgesellschaft (GmbH o.ä.), Genossenschaft, Verein, Anstalt oder Stiftung, wird für die Gewinne der juristischen Person Körperschaftssteuer fällig.
Wie zahlt man Steuern bei Dropshipping?
Auch wenn Dropshipping als einfache und lukrative Möglichkeit gilt, Onlinehandel zu betreiben, muss hinsichtlich der E-Commerce Steuern einiges berücksichtigt werden:
- Umsatzsteuer: Der Ort, an dem die Waren geliefert werden, bestimmt die Höhe der Umsatzsteuer. Wird beispielsweise Ware von einem Großhändler in China direkt an einen Kunden in Deutschland versandt, ist die Lieferung in Deutschland umsatzsteuerpflichtig.
- Registrierung für die Umsatzsteuer: Je nachdem, wo Ihre Lieferanten und Kunden sich befinden, müssen Sie möglicherweise in mehreren Ländern für die Umsatzsteuer registriert sein. Wenn Sie beispielsweise Waren aus einem Land der Europäischen Union in ein anderes EU-Land versenden, also ausländische Lager nutzen, müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung auch im Zielland Ihrer Kunden einreichen oder das OSS-Verfahren nutzen. Letzters ist bei zahlreichen Transaktionen im Dropshipping jedoch nicht Sie anwendbar. Klären Sie dies unbedingt frühzeitig mit Ihrem Steuerberater.
- Zoll und Einfuhrumsatzsteuer: Beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern fallen Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer an, die früher gültigen Ausnahmeregelungen für kleine Sendungen bis 22 Euro oder 150 Euro Warenwert gelten so nicht mehr und wurden durch neue Regelunge ersetzt. Es ist wichtig, diese Kosten im Voraus zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass sie korrekt bezahlt und verbucht werden.
- Vorsteuerabzug: Grundsätzlich können Sie die gezahlte Vorsteuer für ihre eigenen Ausgaben von der abzuführenden Umsatzsteuer auf Ihre Einnahmen abziehen. Bei Dropshipping kann dies allerdings komplizierter sein, steuerrechtlich gesehen handelt es sich um ein Reihengeschäft mit zwei verschiedenen Verträgen. Lassen Sie sich daher unbedingt steuerlich beraten.
Als Spezialisten für Steuern im E-Commerce mit langjähriger Expertise im internationalen Steuerrecht beraten wir Sie gerne hinsichtlich aller Fragen und Herausforderungen rund um das Thema Dropshipping bei E-Commerce Steuern. Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Steuern korrekt berechnen und zahlen. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch!
Auf welche steuerlichen Besonderheiten im E-Commerce ist sonst noch zu achten?
Nachfolgend noch einige Tipps und steuerliche Besonderheiten, die für Sie als Onlinehändler wichtig sind:
Belegsammlung anlegen
Haben Sie auch einen Schuhkarton voller Quittungen? Vielleicht sollten Sie über eine systematische Art der Aufbewahrung nachdenken. Dies hilft ihnen auf lange Sicht, steuerlich relevante Dokumente wiederzufinden. Schon eine einfache Excel-Tabelle, in der Sie Ihre monatlichen Ausgaben auflisten, kann sinnvoll sein. Noch besser wäre eine Digitalisierung aller Belege. Erfahren Sie hier mehr über digitale Prozesse und darüber, wie Ihr Steuerberater Sie dabei unterstützen kann.
Umsatzsteuer bei Eingangsrechnungen beachten
Wenn auf einer Eingangsrechnung die Umsatzsteuer und ein entsprechender Hinweis fehlen, ist ein Steuerabzug nicht möglich. Prüfen Sie daher unbedingt Ihre Eingangsrechnungen auf Vollständigkeit und fordern Sie bei Bedarf eine korrigierte Rechnung an. .
Umsatzsteuer für Dienstleistungen und Fulfillment prüfen – Reverse Charge Verfahren
Falls Sie digitale Dienstleistungen wie beispielsweise ERP-Systeme, Rechnungstools oder Google Ads von Anbietern außerhalb Deutschlands nutzen oder Fulfillment Dienstleistungen, ist dafür Umsatzsteuer zu entrichten. Häufig werden diese Dienstleistungen im Reverse-Charge-Verfahren abgewickelt, Das bedeutet, dass Sie als Empfänger der Leistungen für die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich sind. Prüfen Sie daher Rechnungen dieser Art genau und führen Sie die Umsatzsteuer entsprechend an das Finanzamt ab.Mehr Informationen zum Reverse-Charge-Verfahren finden Sie hier.
Umsatzsteuer für Versandkosten ausweisen
Denken Sie bitte daran, dass auch für Versandkosten Umsatzsteuer anfällt. Der Steuersatz entspricht dabei stets dem Mehrwertsteuersatz für die Waren selbst. Nutzen Sie zur korrekten Berechnung der Umsatzsteuer für die Versandkosten am besten entsprechende Buchhaltungs- oder Shopping-Tools.
Geschenke versteuern
Kunden freuen sich über Gewinne und kleine Geschenke. Aber denken Sie dabei auch daran, das diese versteuert werden müssen. Grundsätzlich erfolgt dies auf Basis des Herstellungs- oder Einkaufspreises, Details sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Gerne beraten wir Sie in allen Belangen der steuerlichen Herausforderungen im E-Commerce. Vertrauen Sie unserer Erfahrung im internationalen Steuerrecht und vereinbaren Sie baldmöglichst einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch.
Was kann man von der Steuer im E-Commerce absetzen?
Sie wollen Steuern sparen mit Ihrem E-Commerce Shop? Dann machen Sie folgende Kosten steuerlich geltend, die für den Betrieb Ihres Onlineshops anfallen:
- Lohnkosten
- Fortbildungskosten und Fachliteratur
- Kosten für Unternehmenscoaching
- Kosten für das Erstellen der Website
- Kosten für die Domain
- Marketingkosten (inklusive Produktmarketing mit Marktforschung, Analysen, Verpackungsdesign und Druckkosten.
- Arbeitszimmer (Miete, Heizkosten, Versicherungen oder alternativ Home-Office-Pauschale)
- Arbeitsmittel (Büromöbel, Computer, Handy)
- Software (inklusive Wartung und Reparatur)
- Telefonie und Internet
- Anwalts- und Gutachterkosten
- Steuerberatungskosten
- Lagerkosten
- Versandkosten und Verpackungsmaterial

Wie viel Umsatz darf man ohne Gewerbe machen?
Besonders im Onlinehandel fragen sich viele: Wie viel darf ich ohne Gewerbe verdienen? Bzw. Wie viel darf ich verdienen, ohne es anzumelden? Hier sieht es rechtlich wie folgt aus:
- In Deutschland ist es rechtlich erforderlich, ein Gewerbe anzumelden, sobald Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit mit der Absicht zur Gewinnerzielung aufnehmen, die über die bloße Verwaltung privaten Vermögens hinausgeht und auf eine gewisse Dauer angelegt ist.
- Es gibt keine explizite finanzielle Schwelle, ab der ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dies bedeutet, selbst wenn Sie nur einen kleinen Betrag verdienen oder nur sporadisch Einkommen haben, müssen Sie trotzdem ein Gewerbe anmelden,
- Auch wer lediglich im nebenberuflich ein Gewerbe betreibt, benötigt eine Gewerbeanmeldung.
- In Bezug auf die Umsatzsteuer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Dies ist möglich, wenn der jährlich erzielte Umsatz 25.000 Euro (Stand: 2026) und im Folgejahr 100.000 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall muss auf Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, es darf allerdings auch keine Vorsteuer von Eingangsrechnungen abgezogen werden. Eine Gewerbeanmeldung ist jedoch auch für Kleinunternehmer erforderlich.
Fazit
Das thema Steuern im E-Commerce ist äußerst komplex. Bestimmungen und Steuersätze variieren je nach dem Land, in dem der Firmensitz liegt und in das verkauft wird. Daher sollten Sie unbedingt eine auf E-Commerce spezialisierte Steuerberatungskanzlei beauftragen, die Ihr Unternehmen in allen steuerlichen Belangen unterstütztkor und dafür sorgt, dass alle Steuern korrekt erfasst und abgeführt werden. Wir von der Datax GmbH Steuerberatungsgesellschaft stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Kennenlerngespräch.


