Betriebsprüfung und Rechtsbehelfverfahren

Ein Datax-Stempel, ein Kugelschreiber und ein paar Büroklammern

Der Steuerberater und Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski beschäftigt sich seit Mitte der neunziger Jahre intensiv mit der der Buchführung und den Bilanzen von Unternehmen. Als Sachverständiger wird er auch von außen hinzugezogen, um Bilanzgutachten und Vermögensbewertungen zur Vorlage bei Amtsgerichten oder Notaren zu erstellen. Langjährig und vielfach erfolgreich vertritt er seine Mandantschaft auch im Konfliktfall mit den Finanzbehörden und – erforderlichenfalls – vor dem Finanzgericht.

Auf diese Erfahrungen können die Mandanten der Datax GmbH bauen, wenn in ihrem Unternehmen eine Betriebsprüfung angekündigt ist. In einem vertraulichen Gespräch  wird erörtert, wo und wie Sie möglicherweise angreifbar sind. Es geht dabei darum, auf Basis Ihrer Unterlagen mögliche Kritik- oder Angriffspunkte aus Sicht des Finanzamtes ausfindig zu machen. Sie werden mit unangenehmen Fragen des Prüfers rechnen müssen. Denn dieser hat sich in der Regel auf Basis der ihm vorliegenden Jahresabschlüsse bereits im Vorfeld ein erstes Bild  gemacht. Er hat möglicherweise auch Informationen über Sie aus einer anderen Betriebsprüfung gewonnen. Oder der Prüfer glaubt, dass Ihre beim Finanzamt angegebenen Einnahmen nicht zu Ihrem Lebensstil passen und hat deshalb eine Betriebsprüfung angesetzt.

Sie werden gelassener in die Prüfung gehen, wenn Sie relevante Aspekte im vertrauensvollen Gespräch mit Ihrem Steuerberater vorbesprochen haben. Wir entwickeln eine Checkliste mit fachlich-fundierten Antworten, die im Zuge einer Betriebsprüfung auftauchen können. Das Ergebnis der Betriebsprüfung wird Ihnen in einem Schlussgespräch mitgeteilt. Auch hierbei können mit einiger Verhandlungserfahrung unter Umständen Kompromisse zugunsten des Steuerpflichtigen ausgehandelt werden. Im Vorfeld dieses Schlussgespräches ist es deshalb wichtig, eine Verhandlungsstrategie zu entwickeln, das Machbare auszuloten und sich rechtzeitig auf das Unvermeidliche – die voraussichtliche Höhe einer eventuellen Steuernachzahlung – einzustellen. Gemeinsam mit Ihnen kann der Steuerberater auch die Möglichkeiten einer Ratenzahlung erörtern.

Mit uns können Sie aber auch überlegen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre berechtigten Interessen gegenüber dem Finanzamt über den Rechtsbehelf bis hin zum Finanzgericht zu verteidigen. Selbstverständlich informieren wir Sie auch darüber, ob Sie möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen und wie Sie diese am besten vermeiden können. Wir engagieren uns dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen.

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